Bei uns im Landkreis wird sich an den Nds. Brandschutzgesetz gehalten.
Das heisst einmal im Jahr gibt es eine unangekündigte Alarmübung.
Wenn wir es nicht machen gibt das mecker von KBM mit der Androhung das er demnächst mal nachts kommt und unsere Einsatzfähigkeit sprich Personalstärke im Einsatzfall testet.
Und ich Persönliche finde geheime Alarmübung auch Sinnvoll.
Wenn man eine kleine Ortswehr ist wie wir, die in Jahr Gott sei Dank nur wenige Einsätze hat, wie sollen wir dann Erfahrung sammeln.
Es ist doch völlig was anderes ob ich eine Einsatzübung auf den normalen Übungsdienst inszeniere oder es unter möglichst realen bedingungen mache.
Wo die Kameraden auch unter Druck arbeiten und der Stressfaktor sehr hoch ist.Und jeder halbwegs vernünftige Feuerwehrmann fährt auch mit angebrachter Geschwindigkeit zum Gerätehaus.Und wenn im Einsatzfahrzeug gerast wird, da sitz vorne Rechts auch noch einer der den Fahrer dann zum langsam und vernünftiges Fahren hinweisen kann.
Es wird ja immer viel auf uns kleinen Ortswehren rumgehackt ob es Sinn macht Wehren mit so wenig Einsatzerfahrung am Leben zu erhalten, anderseits heisst es dann wieder geheime Alarmübungen sind zu gefährlich und unnützt.
Ich meine in der heutigen Zeit sind wir kleinen Ortswehren genau so wichtig wie die großen,denn der Nachwuchs steht nicht mehr schlange und die Randbedingungen sind auch bei den großen Wehren anders wie früher, ob es der Arbeitgeber ist der Stress macht oder aber der Kamerad heutzutage die Arbeitstselle nicht mehr in unmittelbaren umkreis des eigenen Wohnortes hat.
Bei Wehren die ohnehin 2 - 3 Einsätze in der Woche haben bin ich auch der Meinung das eine geheime Alarmübung nicht so viel Sinn macht wie bei den kleinen Wehren.
Bei den kleinen Wehren machen die durchaus Sinn.Wenn diese dann gut vorbereitet von der Führung sind und auch realtätsnah sind.Bei meiner letzten Alarmübung die ich ausgearbeitet habe haben viele nach 20 min. noch nicht gemerckt das es eine Übung ist, so das sogar Nonstopnews mit der Kamera da war.
So jetzt könnt ihr mich und meinen Beitrag zu diesen Thema zerreissen ;-)
Ah einer der es verstanden hat.
Genau so war es gemeint und wurde von uns Führungskräften auch so aufgenommen und verstanden.
Im diesen Sinne
Nicht "könnte", sondern "wird". Aber doch weniger gegen die örtliche Führung, sondern gegen den "Verursacher", also den KBM.
Der wiederum will möglicherweise nochmal "vorgeschlagen" werden und könnte hinterher von dem ein oder anderen Pressevertreter die Frage gestellt bekommen, welchen Sinn (außer Schikane) eine Alarmübung nachts haben soll.
Dann habt Ihr es noch gut. In BaWü wird der KBm nur einmal gewählt und ist dann bis er in Pension geht KBM. Er muss sich nicht zur Wiederwahl stellen.
Seine Stellvertreter sind weiterhin nur Ehrenbeamte und müssen alle 5 Jahre neu bestellt werden.
Da aber der KBM vom Kreistag berufen wird, ist sein Ruf bei den örtlichen Feuerwehren nicht allein ausschlaggebend. Die örtlichen Kommandaten sind nur zu hören.
Quelle
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