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Thema: Sonderrechte auf dem Weg zum Feuerwehrhaus im Einsatzfall???

  1. #1
    Registriert seit
    16.05.2010
    Beiträge
    83

    Sonderrechte auf dem Weg zum Feuerwehrhaus im Einsatzfall???

    Hallo,
    auf wikipedia.de habe ich folgendes gefunden:

    (zitat):

    Bei der Anfahrt mit dem privaten PKW dürfen die Feuerwehrangehörigen (in Deutschland) Sonderrechte nach §35 [11] StVO in Anspruch nehmen, jedoch erkennen andere Verkehrsteilnehmer nicht, dass es sich um eine Einsatzfahrt handelt. Verbände und Landesfeuerwehrschulen raten daher meist von der Inanspruchnahme dieser Rechte ab.[12]

    In Deutschland kennzeichnen deshalb manche Feuerwehrleute ihren PKW mit einem Dachaufsetzer, wenn sie Sonderrechte in Anspruch nehmen. Aber auch hier wird die Anwendung der Sonderrechte differenziert betrachtet.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Freiwillige_Feuerwehr

    kann mir jemand sagen, was die damit meinen?n Blaulicht darf sich wohl keiner aufs Dach setzen wenn er ins Gerätehaus fährt...aber was meinen die dann mit Sonderrechte?Gibt es die für freiwillige Feuerwehrleute in ihrem privat PKW überhaupt?soweit ich weiß nicht....oder bin ich verkehrt?

    Gruß

  2. #2
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    6.356
    Servus!

    Ja, Du bist verkehrt.
    Eine Suche im Forum bringt Dir viele tolle Ergebnisse.

    Gruß
    Alex

    ~ geschlossen, da genügend Beiträge zum Thema vorhanden ~
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

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