Hi,
in allen Bundesländern wo ich die Regelungen kenne ist der Bürgermeister oberster Dienstherr der FW. Er hat bei allem (rechtlich gesehen) das letzte Wort.
Daher darf er sowieso, unabhängig von einer Tätigkeit innerhalb der FW, an jeglichen Sitzungen teilnehmen...
Wenn der BGM selbst aktiv in der FW ist, dann kann es eigendlich nur Vorteilhaft sein.
Das einzige was mich allerdings ein wenig stört ist die Doppelbekleidung zweier wichtiger Funktionen. Einen ZF braucht man ja gerade wenn es richtig "knallt". Wenn es aber etwas großes ist, dann kann es aber auch je nach Lage sein das der BGM ebenfalls gefordert wird.
Sofern ZF also mehr als eine Qualifikation bedeutet, also diese Person auch Aufgaben in der Organisationsstruktur hat, sollte dies besser jemand anderes übernehmen. Auch bei der Sollstärke sollte man ihn (zumindest intern) nicht mehr mitrechnen. Im Einsatz kann der BGM natürlich weiterhin eine Führungsfunktion übernehmen, die Quali ist ja vorhanden.
(ggf. gibt es hinsichtlich der Doppelfunktion auch rechtliche Einschränkungen)
Gruß
Carsten
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