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Thema: Feuerwehr vs. Bürgermeister

  1. #1
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    Feuerwehr vs. Bürgermeister

    Hallo,

    ist es erlaubt oder üblich das ein Hauptamtlicher Bürgermeister einer Kleinstadt als Zugführer in der Feuerwehr eingesetzt wird und an Komandositzungen teilnimmt. Besteht da keine befangenheit gegenüber des Ortsbrandmeisters?

    mfg

  2. #2
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    In welchem Bundesland ist das denn?
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  3. #3
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    Zitat Zitat von Feuerwehr-mann Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ist es erlaubt oder üblich das ein Hauptamtlicher Bürgermeister einer Kleinstadt als Zugführer in der Feuerwehr eingesetzt wird und an Komandositzungen teilnimmt. Besteht da keine befangenheit gegenüber des Ortsbrandmeisters?

    mfg
    Die Feuerwehr kann sich doch froh schätzen, dass der Bürgermeister so aktiv ist. Ich kenne viele Gemeinden, da ist die Feuerwehr ein "notwendiges Übel" der Gemeinde. Wenn wie hier der Bürgermeister sogar in einer Führungsposition ist um so besser.

  4. #4
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    62
    Da sollte doch zumindestens mit der Finanzierung von Einsatzmitteln keine Probleme geben ;-)

  5. #5
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    4.289
    Wenn di notwendigen Ausbildungen vorliegen, warum nicht? Warum sollte eine Befangenheit vorliegen? De34r Bürgermeister ist doch meines Wissens nach sowie so die oberste Instanz, oder irre ich mich da?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  6. #6
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    Hi,

    in allen Bundesländern wo ich die Regelungen kenne ist der Bürgermeister oberster Dienstherr der FW. Er hat bei allem (rechtlich gesehen) das letzte Wort.
    Daher darf er sowieso, unabhängig von einer Tätigkeit innerhalb der FW, an jeglichen Sitzungen teilnehmen...
    Wenn der BGM selbst aktiv in der FW ist, dann kann es eigendlich nur Vorteilhaft sein.

    Das einzige was mich allerdings ein wenig stört ist die Doppelbekleidung zweier wichtiger Funktionen. Einen ZF braucht man ja gerade wenn es richtig "knallt". Wenn es aber etwas großes ist, dann kann es aber auch je nach Lage sein das der BGM ebenfalls gefordert wird.
    Sofern ZF also mehr als eine Qualifikation bedeutet, also diese Person auch Aufgaben in der Organisationsstruktur hat, sollte dies besser jemand anderes übernehmen. Auch bei der Sollstärke sollte man ihn (zumindest intern) nicht mehr mitrechnen. Im Einsatz kann der BGM natürlich weiterhin eine Führungsfunktion übernehmen, die Quali ist ja vorhanden.
    (ggf. gibt es hinsichtlich der Doppelfunktion auch rechtliche Einschränkungen)

    Gruß
    Carsten
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    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
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  7. #7
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    604
    Ich würde mich auch darüber freuen, und es nicht so kritisch sehen! Wir haben das krasse Gegenteil, das 2 Mitglieder im Gemeinderat auch in der Feuerwehr tätig sind. Sobald es um Entscheidungen für, oder gegen die Feuerwehr sind, setzen die sich an den Rand, und enthalten sich, wobei man da eigentlich denkt, mit 2 Feuerwehrmenschen, da geht noch was im Rat für die Feuerwehr.
    Und wenn der BM als ZF vor Ort ist, wenn es richtig knallt, und dann als BM gebraucht wird, dann sucht er sich halt einen anderen, ZF oder läßt jemand nachalarmieren. Ist bei uns auch desöfteren vor gekommen, da ein Paar Funktionsträger unserer FFW, in der BF der Nachbarschaft tätig sind. Und wenn deren Dienstherr deren Melder auslößt, dann müssen die halt zur Arbeit, und dann wird abgegeben, oder nachalarmiert!

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