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Thema: Rechtliches zum Thema BOS

  1. #1
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    Rechtliches zum Thema BOS

    Hallo zusammen,

    ich bin auf der Suche nach diversen Rechtsvorschriften zum Thema BOS.

    Gefunden habe ich bisher die Funkrichtlinie, welche mir jedoch noch nicht weiter hilft.

    Problemstellung: Wir betreiben bei uns eine Fernmeldezentrale, welche mit diversen BOS-Geräten (2- und 4-Meter-Band-Geräte) ausgestattet ist. Nun plant unsere Organisation diese Fernmeldezentrale als Leitstelle für nicht qualifizierten Krankentransport zu nutzen. Die Disponenten wären Dritte, welche nicht unserer Organisation angehören. Die Abwicklung soll nicht über den BOS-Bereich laufen, wie ist jedoch noch unklar, ggf. Betriebsfunk oder Mobilfunk.

    Ich bin also auf der Suche nach Rechtsvorschriften, die regeln, wer wie Zugang zu BOS-Geräten haben darf und wer nicht.

    (kurzum, wir wollen versuchen die Umwandlung unserer Fernmeldezentrale in eine "Pseudo-Leitstelle" zu verhindern) :-)

    Gruß,
    Matthias

  2. #2
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    Du google'st nach "Meterwellenfunkrichtlinie" und der entsprechenden für Dein Bundesland gültigen länderrechtlichen Umsetzung. Die Innenministerien der Länder sind dafür zuständig.
    Hier werden sie repariert
    www.funk-werkstatt.de

  3. #3
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    Aber ohne das du jetzt lange suchen must:

    Zugang zu BOS Geräten darf mittlerweile jeder haben. EU sei dank...

    Solange die Geräte also ausgeschaltet sind während die Disponennten dort Dienst tun ist spielen die Geräte überhaupt keine Rolle. Sind zu behandeln als währen die nicht da.
    Die "Dritten" sind halt darauf hinzuweisen das die Geräte nicht eingeschaltet werden dürfen...

    Die Diponierung über BOS Funk scheidet natürlich aus, ist ja auch nicht geplant.

    Sofern die BOS Geräte dienstlich von anderen Kräften benutzt werden während diese Personen als angestellte der HiOrg dort im Raum sind, ist zuvor auf die Verschwiegenheitspflicht hinzuweisen, dieses ggf. zu Dokumentieren...

    Alle strengeren Regeln können zwar manchmal noch irgendwo stehen, sind aber aufgrund von Änderungen der Vorschriften aus denen diese Abgleitet wurden als nichtig anzusehen!

    Gruß
    Carsten
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  4. #4
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    Vielen Dank für eure Antworten, auch wenn sie nicht wirklich schön für unser Vorhaben sind.

    Sonst fällt uns leider nichts ein, wie wir die "Prostitution" unseres Vereins verhindern können... :-D

    @DG3YCS: Hast du einen Link zu den EU-Richtlinien?

    Gruß,
    Matthias

  5. #5
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    Hi,

    Zitat Zitat von MatzeSG Beitrag anzeigen
    Vielen Dank für eure Antworten, auch wenn sie nicht wirklich schön für unser Vorhaben sind.

    Sonst fällt uns leider nichts ein, wie wir die "Prostitution" unseres Vereins verhindern können... :-D

    @DG3YCS: Hast du einen Link zu den EU-Richtlinien?

    Gruß,
    Matthias
    Einen klaren Link zu einer EU Regelung das jeder Zugang zu deutschen BOS Funkgeräten haben darf gibt es so in der Form nicht... Das ist eine Folge der Harmonisierung des EU Binnenmarktes. Somit darf jeder BOS Funktechnik kaufen und besitzen. Und wenn jeder Geräte kaufen und besitzen darf, so kann man auch niemanden den Zugang verbieten. Einfach weil die Grundlage dafür fehlt. Das kann nur der Eigentümer aufgrund seiner Besitzrechte...

    Gruß
    Carsten
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  6. #6
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    vielen Dank für deine Antwort... werden wir uns wohl was anderes einfallen lassen müssen um... :-)

    Gruß,
    Matthias

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