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Thema: Sprechfunklehrgang und THW

  1. #1
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    Sprechfunklehrgang und THW

    Hallo,

    ich führe demnächst einen Sprechfunklehrgang (Hessen) durch, an dem etliche THW-Helfer teilnehmen werden.

    Jetzt meine Frage: Gibt es THW-spezifische Besonderheiten, auf die ich eingehen sollte?

    Eine erste konkrete Frage habe ich auch schon: wie läuft beim THW das Anmeldeverfahren für die Frequenzzuordnung ab?
    MfG

    brause

  2. #2
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    Soweit ich weiß sind die Lehrgänge von der FW und dem THW nicht kompatible.
    Ich habe z.B. bei Lehrgänge weil beim THW andere Sache mit drin sind, z.B. Feldtelefone.
    Auch sind die Funkrufnamen beim THW bundeseinheitlich und nicht wie bei der FW länderspezifisch.

  3. #3
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    Hallo!

    Als ich im April in Kassel zum KAB Funk war wurde nichts dergleichen gelehrt.

    Alle npolBOS sind gleich...

    Ausser, dass es beim THW ein paar Kanäle gibt, die extra für die reserviert sind. Aber sonst keine Unterschiede.

    Wenn es aber welche gibt, lasse ich mich gern korrigieren.

  4. #4
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    Moin!
    Zitat Zitat von Medic Beitrag anzeigen
    Soweit ich weiß sind die Lehrgänge von der FW und dem THW nicht kompatible.
    Ich habe z.B. bei Lehrgänge weil beim THW andere Sache mit drin sind, z.B. Feldtelefone.
    Auch sind die Funkrufnamen beim THW bundeseinheitlich und nicht wie bei der FW länderspezifisch.
    Es geht aber speziell um Sprechfunkdienst und nicht um allgemeinen Fernmeldedienst und ob das THW intern die Lehrgänge anerkennt ist deren Sache. Es gilt schliesslich für alle Organisationen eine DV. Länder-/ bundesspezifische Besonderheiten kann man ja erwähnen und bei Bedarf erörtern. Ich habe in meiner Zeit als Sprechfunkausbilder auch schon RK'ler, RD'ler und THW'ler in Nds. ausgebildet.

    Carsten

  5. #5
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    Da das THW in Hessen primär auf den Kanälen des "Gemeinsamen Funknetz der nPol BOS in Hessen" (wird durch das HMdiS betrieben und den nPol BOS kostenfrei zur Verfügung gestellt) arbeitet, macht es auch Sinn, auf die hess. Besonderheiten hin auszubilden (z.B. Leitfunkstellen).
    Ansonsten handelt es sich ja um einen Sprechfunklehrgang (DV 810) und nicht um eine weitergehende IuK-Ausbildung (wg. Feldtelefonen), der mit 27 Stunden ja schon recht umfangreich ist. In so weit ist eine Anerkennung auch kein Problem, sonst würde der THW-OV ja auch seine Leute nicht schicken.


    Trotzdem wäre ich immer noch erfreut, wenn jemand eine Idee hat, was für die THWler noch ausser der Reihe wichtig sein könnte.
    MfG

    brause

  6. #6
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    Moin!

    Zitat Zitat von brause Beitrag anzeigen
    ...
    Trotzdem wäre ich immer noch erfreut, wenn jemand eine Idee hat, was für die THWler noch ausser der Reihe wichtig sein könnte.
    Vielleicht die Gesprächsform Spruch, die kommt bei der FW ja sehr selten vor, beim THW, auf Grund der KatS-Einsätze schon eher...

    Carsten

  7. #7
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    Hi,

    Zitat Zitat von grisucasi Beitrag anzeigen
    Moin!

    Vielleicht die Gesprächsform Spruch, die kommt bei der FW ja sehr selten vor, beim THW, auf Grund der KatS-Einsätze schon eher...

    Carsten
    Nee, auch nicht wirklich!
    Im Einsatz noch nie erlebt.
    Natürlich muss der Spruch behandelt werden, wie alle anderen Dinge auch (mal abgesehen davon das es keine "Verkehrsform" ist) ist schließlich bestandteil des Sprechfunklehrgangs.

    Zur Anerkennung:
    Sofern es sich um einen Sprechfunklehrgang gemäß den Vorgaben der DV810 handelt (Thema, 24h Dauer) und dieses auf der Urkunde bestätigt wird, so sollte die Anerkennung innerhalb des THW kein Problem sein!

    Wenn da doch schon ein beachtlicher Teil THWler dabei sind, dann solltest du halt auch auf das Funkrufnamensystem des THW ein wenig mehr eingehen... Ansonsten gibt es nicht wirklich viel THW spezifisches...

    Das THW hat im allgemeinen eine Zuteilung für die KatS Kanäle der Länder welche gleichrangig zur Mitbenutzung zugeteilt sind. (Kann natürlich in einigen BL anders geregelt sein) Komplett eigene Kanäle sind nicht üblich!

    Natürlich muss trotzdem mindestens eine Frequenzzuteilung pro OV und Band beantragt werden, falls mehr als eine Festfunkstelle vorhanden ist auch mehrere.
    Die gesamte Anmeldung im BOS Bereich geschieht zentral durch den Landesverband.
    Die Geräte werden im allgemeinen auf eje einen 2m und 4m Kanal der Bundespolizei angemeldet, dessen Frequenz dann in der Urkunde steht. Dies ist aber eine reine Formalie, tatsächlich dürfen diese Kanäle NICHT eigenständig ohne Rückfrage genutzt werden...
    Die wirklichen Betriebskanäle sind wie gesagt die jeweiligen (EX-)KatS Kanäle, vereinzelt auch die "normalen" Betriebskanäle der FW!

    Gruß
    Carsten
    ***Wichtig***
    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
    Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de

  8. #8
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    Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
    (mal abgesehen davon das es keine "Verkehrsform" ist)
    Moin,

    ich schrieb ja auch Gesprächsform, nicht Verkehrsform... ;-)
    Aber von woher nimmst Du die Stundenzahl? In der FwDV 2/2 ist nur von 16h die Rede, wenn ich mich nicht täusche, zumindestens ins Nds. waren es sonst immer 16h.

    Carsten

    EDIT: Ich zitiere aus der FwDV 2, Ausgabe März 2003, herunterzuladen unter www.feuerwehrschulen.niedersachsen.de:

    3.1 Lehrgang Sprechfunker

    [...]
    Lehrgangsdauer: mindestens 16 Stunden[...]

    Weiterhin ist dort ein Musterausbildungsplan, ausgelegt für 16h, ohne praktische Prüfung.
    Geändert von grisucasi (18.06.2010 um 18:57 Uhr) Grund: Nachgeschlagen in der FwDV 2

  9. #9
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    Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
    Hi,


    Sofern es sich um einen Sprechfunklehrgang gemäß den Vorgaben der DV810 handelt (Thema, 24h Dauer) und dieses auf der Urkunde bestätigt wird, so sollte die Anerkennung innerhalb des THW kein Problem sein!

    Wenn da doch schon ein beachtlicher Teil THWler dabei sind, dann solltest du halt auch auf das Funkrufnamensystem des THW ein wenig mehr eingehen... Ansonsten gibt es nicht wirklich viel THW spezifisches...

    Das THW hat im allgemeinen eine Zuteilung für die KatS Kanäle der Länder welche gleichrangig zur Mitbenutzung zugeteilt sind. (Kann natürlich in einigen BL anders geregelt sein) Komplett eigene Kanäle sind nicht üblich!

    Natürlich muss trotzdem mindestens eine Frequenzzuteilung pro OV und Band beantragt werden, falls mehr als eine Festfunkstelle vorhanden ist auch mehrere.
    Die gesamte Anmeldung im BOS Bereich geschieht zentral durch den Landesverband.
    Die Geräte werden im allgemeinen auf eje einen 2m und 4m Kanal der Bundespolizei angemeldet, dessen Frequenz dann in der Urkunde steht. Dies ist aber eine reine Formalie, tatsächlich dürfen diese Kanäle NICHT eigenständig ohne Rückfrage genutzt werden...
    Die wirklichen Betriebskanäle sind wie gesagt die jeweiligen (EX-)KatS Kanäle, vereinzelt auch die "normalen" Betriebskanäle der FW!

    Gruß
    Carsten

    Hallo Carsten,

    erst einmal Danke für die Infos.

    Die Funkausbildung im Hessenland umfasst mind. 27 Std., alle Ausbilder (aller HiOrgs) werden über die Landesfeuwehrschule ausgebildet, die auch die Inhalte (Leitfaden) vorgibt. Von daher sollte die Anerkennung kein Problem sein, auch wenn auf der Urkunde die DV 810 nicht wörtlich erwähnt ist.

    Ich habe zwar den Rufnamenkatalog des THW, aber vielleicht kannst du ja noch mit Unterlagen oder ppt weiter helfen. (Ich habe mich ehrlich gesagt noch nie eingehend mit dem Thema beschäftigt, von daher wäre ich für eine anschauliche Übersicht, wie sich die Rufnamen zusammensetzen etc. nicht böse...)

    Ich ahnte es doch, dass die Frequenzzuteilung beim THW ganz anders abläuft, das mit den BuPol-Kanälen ist ja interessant, kannte ich so nicht. Hier ist das THW ist sowohl im 2m- wie ich 4m-Band auf den gemeinsamen Betriebskanälen für RD und Fw unterwegs, je nach Lage natürlich auch auf den KatS-Kanälen (also im gemeinsamen Funknetz der nPol BOS des Landes Hessen), zusätzlich gibt es einen landesweiten 4m-Verfügungskanal für FüKom.

    Zum Thema "Spruch": Selbstverständlich wird der Spruch erwähnt, aber das war es auch schon...wenn man das Thema etwas tiefer unterrichtet, kommt man ja unweigerlich zum 4-fach-Vordruck, und das würde wohl den Rahmen sprengen. Der Spruch wird erst in Führungs- u./o. IuK-Lehrgänge weitergehend behandelt. So beschränke auch ich mich im Regelfall darauf, den Spruch zu erläutern und einen 4-fach-Vordruck zu zeigen. Da es dazu auch keine Prüfungsfragen gibt, sehe ich das für den gemeinen Funker auch als ausreichend an.
    MfG

    brause

  10. #10
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    Ich stimme Carsten zu, der Funklehrgang beim THW ist mindestens 27 Stunden lang.
    Den den ich gemacht habe ging 3 Samstage.

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