Landesregierung:

Sonder-Führerschein für Feuerwehrleute

Feuerwehrleute und Mitarbeiter anderer Hilfsorganisationen dürfen bald mit ihrem Pkw-Führerschein auch schwerere Einsatzfahrzeuge lenken. Damit sollen Engpässe bei Einsätzen verhindert werden.

Die Landesregierung hat am Freitag auf einer Sitzung auf dem Hessentag in Stadtallendorf den sogenannten Feuerwehr-Führerschein beschlossen. Die unbürokratische Regelung für ehrenamtliche Angehörige freiwilliger Feuerwehren und anderer Hilfsorganisationen soll noch im Sommer in Kraft treten.

Damit könnten ehrenamtliche Einrichtungen auch in Zukunft genügend Fahrer bereithalten und Einschränkungen ihrer Einsatzfähigkeit verhindern, erklärte Ministerpräsident Roland Koch (CDU).

Ausnahmeregelung für jüngere Helfer
Die Regelung wurde vor dem Hintergrund veränderter Bestimmungen beim Führerschein vorgenommen: Während früher alle Inhaber des Pkw-Führerscheins der Klasse drei auch Lastwagen bis zu einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen lenken durften, dürfen Autofahrer, die ihren Führerschein nach dem 1. Januar 1999 erworben haben, nur noch Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen fahren. Viele moderne Feuerwehrfahrzeuge sind aber schwerer.

"Auch kleine Einsatzfahrzeuge der modernen Generation wiegen teilweise ohne Anhänger bis zu 4,75 Tonnen und dürfen deshalb von jüngerem Personal meist nicht mehr gefahren werden", erklärte Koch. Es sei wichtig, dass die Feuerwehren und andere Hilfsorganisationen eine Ausnahmeregelung für diese Spezialfahrzeuge erhielten.

Mit Zusatzausbildung ans Steuer
Die rechtliche Grundlage für die neue Regelung hatten Bundestag und Bundesrat Mitte 2009 geschaffen. Danach dürfen Mitglieder von freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdiensten mit einer einfachen Zusatzausbildung solche Führerscheine erwerben. Das ist preiswerter und weniger aufwändig als der Erwerb des regulären Führerscheins für schwere Fahrzeuge.