Bedenke, es wird wahrscheinlich nicht nur auf eine Führscheinsperre wegen "fahren ohne Fahrerlaubnis" hinaus laufen. Man könnte auch "Amtsaneignung" in Betracht ziehen, da er unbefugt mit Blaulicht gefahren ist - und auch das Fahren mit Blaulicht an sich sollte meiner Meinung nach zusätzlich bestraft werden.
Wenn, dann das volle Paket und nicht nur ein paar Sozialstunden und Führerscheinsperre!