Ergebnis 1 bis 8 von 8

Thema: Wie ist das bei euch mit dem Rauchen auf Feuerwehrfesten geregelt?

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.651
    Dann werde ich doch konkreter... Der TE kommt aus NRW, also:

    Nichtraucherschutzgesetz NRW – NiSchG NRW (http://www.mags.nrw.de/08_PDF/002/Ni...uli_2009.pdf):

    Anzuwenden sind:
    §1 Abs1; §2 Abs1a und 1c; §6
    Ich bin der Meinung §3 Abs3b ist hier nicht anzuwenden.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  2. #2
    Registriert seit
    30.07.2007
    Beiträge
    800
    Hy,

    komme aus NRW....

    Es darf nicht geraucht werden da kein Brauchtumsfest....

    Haben jetzt unser 125 Jähriges Jubiläum am 1.Mai und richten einen Tag vorher den Tanz in den Mai aus.... Tanz in den Mai ist brauchtum... dort darf also geraucht werden... den folgenden Abend wenn wir unser jubiläum ausrichten darf nicht geraucht werden... ist nunmal so... und man merkt es wenn man hinterher abrechnet was dabei rumkommt erheblich, mussten wir letztes Jahr schon feststellen :o(

    Grüße

  3. #3
    Registriert seit
    01.07.2003
    Beiträge
    2.550
    Bei uns gilt im kompletten GH ein Rauchverbot! Dieses wird 365 Tage im Jahr ohne Ausnahme und Kompromiss umgesetzt! Es wurde auch von Anfang an ohne Probleme angenommen! Sowohl von der Wehr als auch von der Bevölkerung bei unserem jährlich stattfindenen Vereinsfest mit ca 2000 Besuchern!
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •