Dann werde ich doch konkreter... Der TE kommt aus NRW, also:
Nichtraucherschutzgesetz NRW – NiSchG NRW (http://www.mags.nrw.de/08_PDF/002/Ni...uli_2009.pdf):
Anzuwenden sind:
§1 Abs1; §2 Abs1a und 1c; §6
Ich bin der Meinung §3 Abs3b ist hier nicht anzuwenden.