Für mich stellt sich die Frage, wofür reine Verwaltungspositionen (KBL, KGF, KV-Arzt etc.) persönliche Funkrufnamen benötigen.
MfG
brause
Hey Brause!
Die Frage habe ich mir auch gestellt. Wenn man sich mit dem Aufgabengebiet des KGF´s oder des KBL´s befasst, wird man merken, dass eine Funkkennung nicht nötig ist. Aber nun gut ;-)
Gruß Etienne
Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte
@brause und @Etienne
Ein KBL hat sowohl verwaltungstechnische Aufgaben als auch einsatztechnische Aufgaben. Er ist der in vielen Fällen der Einsatzleiter des Rotenkreuzes wenn es keine rettungsdienstliche Lage ist (z.B. Betreuungseinsätze, Sucheinsätze, ...). Von daher ist es schon berechtigt, das er einen Funkrufnamen hat.
Der Rufnamen des KGF erschliesst sich mir auch nicht.
Gruß
Simon
Mir erschließen sich so einige auch nicht, sie sind aber "von den schlauen Leuten" im LMI so festgelegt worden....
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Das ist nicht ganz richtig. Seine Einsatzaufgaben betreffen den Innendienst und der Organisation im Hintergrund (Organisation der Verpflegung, Verwaltung usw.). Aber nun gut, ist ja auch ortsabhängig. Teilweise mag er auch grundsätzlich als Einsatzleiter tätig sein. Deswegen will ich mich nicht streiten ;-)
Gruß Etienne
Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)