Seite 2 von 2 ErsteErste 12
Ergebnis 16 bis 17 von 17

Thema: Mitgliedschaft in zweiter HiOrg

  1. #16
    Registriert seit
    16.04.2003
    Beiträge
    89
    Hi,

    also ich bin auch in 2 HilfsOrg. aber gott sei dank nur in DLRG und THW. Hier hab ich von Anfang an klar gesagt das das THW die Org. ist die mich in einer Schadenslage klar einplanen kann. Wäre also ein Einsatz von DLRG und THW zugleich werde ich vom THW alarmiert und von der DLRG nicht.

    Wenn ich mit der DLRG am Steinhuder Meer als Bootsführer bin sehe ich das nunmal als unabkömmlich bzw Pflichtenkollision an und kann nur schwer weg. Wenn nicht möglich gehts halt auch nicht.

    Während meiner aktiven Zeit im RD war es auf der Rettungswache sogar so das ich sobald ein Ersatz da war aus den Dienst gehen und zum THW fahren konnte. Das sind aber alles klare Absprachen die man auch VOR der ersten Alarmierung machen sollte.

    Ciao
    Tom

  2. #17
    Registriert seit
    11.01.2003
    Beiträge
    987
    Laut Laufbahnverordnung NRW darf man in 2 HiOrg sein wenn man in keiner eine Führungsposition einnimmt. Also Löschzugführer ist oder Wehrführer. Ausserdem soll damit vorgesorgt werden das Tagsüber wieder mehr Feuerwehrleute beim Einsatz sind. Bin ich in astadt in der feuerwehr und arbeite in bstadt so kann ich nachts und am wochenende in astadt einsätze fahren udn tagsüber in bstadt zum einsatz gehen. die dienste mache ich dann bei beiden wehren mit. ne gute regelung finde ich.

    tower911

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •