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Thema: Feuerwehrmann privat im Einsatz

  1. #1
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    Feuerwehrmann privat im Einsatz

    Hallo,
    ich hab eine Frage, wenn ein Feuerwehrmann privat unterwegs ist und einen Hausbrand sieht in dem sich noch ein Mensch (oder mehrere) befinden.Ist er gesetzlich verpflichtet die Personen zu retten? und wo ist das niedergeschrieben? und wann muss er Verstärkung rufen? sofort oder wenn er erst bemerkt, dass sich im Haus noch mehre Personen befinden?

    Danke :-)

  2. #2
    faboi Gast
    Zitat Zitat von Valentina Beitrag anzeigen
    ...Ist er gesetzlich verpflichtet die Personen zu retten? und wo ist das niedergeschrieben? und wann muss er Verstärkung rufen?...
    Stichwort: Unterlassene Hilfeleistung

  3. #3
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    Ich denke, es verlangt niemand, dass du ohne PSA in ein brennendes Gebäude rennst - doch zumindest den Notruf absetzen muss schon machbar sein! Evtl. kannst du als "Profi" auch schon ne genauere Lage liefern als ein Laie - z.B. Gastank, Wohnhaus/Etagen etc.

    Grüße,

  4. #4
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    Zitat Zitat von Valentina Beitrag anzeigen
    Hallo,
    ich hab eine Frage, wenn ein Feuerwehrmann privat unterwegs ist und einen Hausbrand sieht in dem sich noch ein Mensch (oder mehrere) befinden.Ist er gesetzlich verpflichtet die Personen zu retten? und wo ist das niedergeschrieben? und wann muss er Verstärkung rufen? sofort oder wenn er erst bemerkt, dass sich im Haus noch mehre Personen befinden?

    Danke :-)
    ich denke ein Feuerwehrmann weis ,das man erst Verstärkung ruft,dann beginnt zu helfen bzw beides gleichzeitig um wertvolle Zeit zu sparen. weil erst ewig selber rumdoktorn und dann merken das nix geht,kann zu spät sein.

  5. #5
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    Eigenschutz geht vor! Steht auch irgendwo gesetzlich geschrieben. Denn es nützt niemanden etwas wenn dann der Feuerwehrmann der privat unterwegs ist und dann am Ende auch noch im Haus in Gefahr gerät. Notruf sollte schon mindestens drin sein.

  6. #6
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    Es ist jeder zur Ersten Hilfeleistung verpflichtet, soweit es Ihm zumutbar ist. Oder so ähnlich lautet der Gesetzes-text dazu.! Man ist aber nicht dazu verpflichtet, sich selbst in Gefahr bringen. Es reicht schon wenn man nen Notruf absetzt, um seiner Verplichtung nachzukommen. Es kann ja auch andere Verpflichtungen geben, denen ich nachzukommen habe. Aufsicht von Älteren Personen, oder Kindern.

  7. #7
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    Neben der Hilfeleistungspflicht gibt es je nach Bundesland auch eine Meldepflicht:
    Zitat Zitat von FSHG NRW
    § 35 Meldepflicht

    Wer ein Schadenfeuer, einen Unglücksfall oder ein anderes Ereignis, durch das Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, bemerkt, ist verpflichtet, unverzüglich die Feuerwehr oder die Polizei zu benachrichtigen, sofern er die Gefahr nicht selbst beseitigt oder beseitigen kann. Wer um Übermittlung einer Gefahrenmeldung ersucht wird, ist im Rahmen der ihm gegebenen Möglichkeiten hierzu verpflichtet.

  8. #8
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    Naja dir hilfts ja nichts wenn du im Haus stehst und dann erst den Notruf absezt... also erst Notruf, dann kannst mal sehen was du ohne PSA machen kannst, und sonst bleibt dir nichts anderes übrig als warten...

    Privat immer im Dienst sind nur Polizisten (so als Randbemerkung)

  9. #9
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    nicht nur die Polizisten, ein Arzt wird auch immer im Dienst sein,
    eigentlich jeder in seinem Fachgebiet.

  10. #10
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    Ich denke, ihr meint die s.g. "Garantenstellung".
    Ich suche gleich mal Gesetzestexte dazu....
    semper et ubique

    "Man muss nicht immer nur nehmen, man muss sich auch mal geben lassen können"
    - GerdShow -

  11. #11
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    Nein ein Arzt ist nicht immer im Dienst... (natürlich werden die meisten auch Privat helfen)
    Garantenstellung hat man doch imho nur wenn zB ein Sanitäter in Dienstkleidung auf der Straße rumläuft und angesprochen wird.. in Privatkleidung hat man keine "Garantenstellung" wie sollen die anderen Leute auch wissen dass du Arzt/Sanitäter/Feuerwehrmann bist?

  12. #12
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    Aber man muss nach seinen Möglichkeiten helfen.. Wenn jemand z.b. nicht mehr Atmet und der Arzt kommt längs und bring die Pers. nur in stabile Seitenlage, kriegt der bestimmt eher ein Problem als derjenige, der das macht, aber nur einen EH-Kurs hat, der 10 Jahre her ist..

    Ich denke auch das man als Feuerwehrangehöriger einen qualifizierten Notruf absetzen sollte. Vielleicht auch umher stehende Leute befragen, ob noch jemand in der Wohnung ist, Personen zum einweisen der Einsatzkräfte einteilen usw.
    hallo :E

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    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  13. #13
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    Wieso sollte der Arzt Probleme bekommen?

    Bekommt man doch als Feuerwehrmann auch nicht wenn man das Haus nicht gleich löscht oder?

  14. #14
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    Bin jetzt kein Rechtsverdreher, darum nur Wikipedia:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Erste_H...iche_Situation

    Ist der Hilfeleistende Arzt, so muss er nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München [1] zumindest die Regeln des Basic Life Support (BLS) beachten. Andernfalls kommt eine Haftung in Frage
    Ich denke mal der Vergleich zum Feuerwehrmann hinkt. Ein Arzt kann idR Hilfe Leisten ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Bei der Brandbekämpfung ohne entsprechende PSA aber kann für den Feuerwehrangehörigen schon eine Gefahr entstehen.
    hallo :E

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  15. #15
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    Ich bin bisher zweimal privat in die Situation gekommen, bei einem Notfall helfen zu müssen. Einmal ein Zimmerbrand, an dem ich zufälligerweise vorbei kam und ein VU mit 4 verletzten Personen.

    Ich glaube, dass mir in den Situationen meine Tätigkeit in der Feuerwehr schon half. Gerade als Feuerwehrmann weiß man, worauf es beim Absetzen des Notrufes ankommt und kann dem Disponenten einen groben Überblick über die Lage geben, ohne dass dieser sich das erst mühsam erfragen muss.


    Ansonsten sollte aber jeder wissen, was bei einem Notfall zu tun ist, egal ob Feuerwehrmann oder nicht. Einen Notruf absetzen kann im Handyzeitalter jeder. Jeder lernt auch in der Fahrschule und in Erste-Hilfe-Kursen, was zu tun ist, wenn man an einem Verkehrsunfall vorbei kommt.

    Heldentaten kann, darf und soll man nicht erwarten, im Gegenteil, den Eigenschutz zu beachten muss oberstes Gebot sein. Als Feuerwehrmann in zivil sollte man sich auch davor hüten, an Einsatzorten den großen Zampano zu spielen. Die Einsatzkräfte, die vor Ort sind, wissen schon, was zu tun ist und können niemanden gebrauchen, der ihnen im Weg rum rennt.

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