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Thema: ortgebundene Funkstelle

  1. #1
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    ortgebundene Funkstelle

    Hallo zusammen,

    ich bin gerade auf der Suche nach Regelungen/Gesetzen die ortsgebundene Funkstellen im Bereich der BOS klar stellen.

    Wir überlegen momentan ob wir uns eine Einsatzleitzentrale errichten.
    Es steht aber noch die Aussage im Raum das wir als Feuerwehr dies gar nicht dürfen.
    Wenn doch, wie muss sie angemeldet sein und was dürfen wir ?

    Ich hab da schon ne Menge drüber Gegoogelt, aber nicht passendes Gefunden.

    Es geht um das Bundesland Niedersachen, Region Hannover.

    Ich hoffe von euch kann mir jemand behilflich sein ! DANKE & schönen Sonntag noch !

  2. #2
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    In Niedersachsen auf 4m: Keine Chance. Wenn ihr dürftet, hättet ihr schon :)

    Meine alte Wehr in Niedersachsen hatte ein ortsfestes 4m Gerät. Dieses war aber nur im KatS/OEL Fall zu benutzen, so die Anweisung vom Innenministerium.

    Hatte auch keine Florian-Kennung, sondern eben Hydra...

  3. #3
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    Hat hier noch jemand weitere Infos ?
    MkG
    Kerze

  4. #4
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    Infos Festfunkstelle

    Hallo Kerze!

    Also als erstes solltest Du Dir die BOS Funkrichtlinien in der gültigen Fassung anschauen.

    Dazu und das wird in deinem Fall noch wichtiger sein sind die jeweiligen Zusatzbestimmungen in Deinem Bundesland.

    Hier wird klar Geregelt wer unter welchen Bedingungen eine Festfunkstelle im jeweiligen Band betreiben darf.

    Gruß

    FUKW
    Wir, die guten Willens sind, geführt von Ahnungslosen und Unwilligen, versuchen für die Undankbaren das Unmögliche zu vollbringen.

    Wir haben solange soviel mit sowenig versucht, das wir jetzt qualifiziert sind, fast alles mit nichts zu vollbringen.

  5. #5
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    Also. Selbes Bundesland, und vor dem selben Problem gestanden.

    Gerät war halt irgendwie mal so da, da sollte es natürlich auch angeschlossen werden. Antenne auf den Dachboden, paar Meter Kabel, und ran mit dem Gerät.

    Wie oft es in den letzten 10 Jahren genutzt wurde? Keine Ahnung. Nicht mehr als 2 Mal. Nur wenn es wirklich vorkommt dass alle Autos raus sind, und noch Kameraden eintrudeln und den Einsatzort erfragen wollen. Damit hat nicht mal die Leitstelle ein Problem.

    Wie immer, wo kein Kläger... Aber wenn du das alles offiziell haben willst, selbst wenn ich nicht weiß wofür... dann musst du dich wohl schlau machen.

  6. #6
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    Besteht diese Regelung denn schon lange?

    Ich komme aus dem Nachbarlandkreis, bei uns sind mir mindestens zwei Ortsfeuerwehren bekannt, die eine feste Funkstelle in ihrem Gerätehaus haben.

    Vielleicht bestehen diese Anlagen schon seit Jahren und im Laufe der Zeit haben sich die Richtlinien einfach geändert.

  7. #7
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    Für HE gilt:

    4m-Band

    Das integrierte Sprechfunknetz der nichtpolizeilichen BOS in Hessen ist im 4m-Band für Sprechfunkverkehr mit Geräten mit 10W Ausgangsleistung ausgelegt und sieht darin eine bevorrechtigte Alarmierung durch die Zentralen Leitstellen vor. Daran orientiert sich auch die zulässige fernmeldetechnische Ausstattung.
    ................................

    Feststationen sind ausser für die IuK-Zentralen (KatS) nur genehmigungsfähig für Feuerwehrhäuser mit mindestens einem Löschzug oder wenn für die Wahrnehmung überörtlicher Aufgaben erforderlich (dazu zählen ggf. auch Aufgaben auf Verkehrswegen gemäss §23 HBKG). Pro Kommune sollte in der Regel nur ein Standort mit einer Feststation (ein oder zwei Funkgeräte) ausgerüstet werden.
    Die einsatztaktische Notwendigkeit ist durch den Brandschutzaufsichtsdienst zu bestätigen (eine einsatztaktische Notwendigkeit kann u.a. zur Koordination lokaler Einsatzkräfte bei flächigen Schadenslagen (z.B. Unwetter) auf Reserve- oder Ausweichkanälen ggf. im W/O-Betrieb bestehen – daher ist ggf. auch hier ein zweites 4m-Funkgerät sinnvoll).
    Darüber hinaus sind Feststationen in ständig besetzten Feuerwachen (Berufsfeuerwehren, Werkfeuerwehren) zulässig.
    .................................

    für BY kann man es hier nachlesen:
    http://www.innenministerium.bayern.d...09_12_04_c.pdf

    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  8. #8
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    Niedersachsen, Region Hannover: ortsfeste Funkanlagen sind verboten!
    Trick für die Gerätehausgeräte: sie sind alle mit einer "Quickout-Halterung" ausgestattet, somit gelten sie als Mobilgeräte, sind erlaubt und bekommen eine offizielle Funkkennung "Florian Ronne xx/70".

    Damit das weitere Gerät genehmigt wird muss der Stadt-/Gemeindebrandmeister und der "Regionsbrand-Bernd" allerdings sein ausdrückliches OK geben (wie bei allen Zuteilungen einer Funkkennung!) und die machen soetwas meist nur für die Schwerpunktwehren, die meiner Kenntnis nach aber alle schon ein Funkgerät im Gerätehaus haben...

    ... schöne deutsche Bürokratenwelt....
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

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