Fahrtenschreiber sind in Fahrzeugen des öffentlichen Rettungsdienstes Pflicht. Die Geschwindigkeit wird erfasst und ausserdem wird aufgezeichnet ob Sonderrechte auf der Fahrt wargenommen worden sind. Dies dient z.B. nach Unfällen vor Gericht als Beweismittel.
Die Tachos sind zu eichen. Fragt mich aber bitte nicht nach einer Nachlesemöglichkeit.
Ich habe bis jetzt noch nicht erlebt, das eine Krankenkasse aus den Diagrammscheiben Fahrtkilometer ermittelt. Die bedienen sich da, je nach abgeschlossenen Vertrag mit dem Träger des Rettungsdienstes, ganz anderen Mitteln.