Ergebnis 1 bis 11 von 11

Thema: Fahrtenschreiber

  1. #1
    vogel26 Gast

    Fahrtenschreiber

    hi.
    müßen die fahrtenschreiber im rtw/ktw alle zwei jahre geeicht werden, so wie es im güterverkehr ist oder brauchen die nicht geeicht werden?

    gruß paul

  2. #2
    Registriert seit
    11.12.2001
    Beiträge
    1.008
    Gut zu wissen, aber wo steht das ? In der STVZO zumindest mal nicht. Da ( §57a) würden RTW's und KTW's gar nicht unter die mit Fahrtschreiber auszustattenden Fahrzeuge fallen.

    Für ne Quelle wäre ich dankbar. Nütz ja nix, wenn ich feststelle, daß unsere Fahrtschreiber alle geeicht werden müssen, aber das nicht belegen kann.

  3. #3
    vogel26 Gast
    hallo.
    ja, wo das steht würde ich auch gerne noch wissen. könnte mir nur vorstellen, daß die krankenkassen bei nicht geeichten geräten die kilometer nicht anerkennen würden...

  4. #4
    Registriert seit
    11.12.2001
    Beiträge
    1.008
    Ich glaube, daß das noch nichtmal an den Krankenkassen leigt. Die geben die Strecken einfach in nen Routenplaner ein und schauen sich die Differenzen an. Wenn man dann einen "Umweg" gefahren ist, würde die einem schon auf die Finger hauen und sich weigern das zu bezahlen. Egal ob man wirklich die Strecke gefahren ist, oder der Tachostand falsch ist. Die können ja nix dafür, wenn der Fahrer sich nicht im Einsatzgebiet auskennt ;-)

    Könnte mir eher vorstellen, daß die auf der Fahrtenscheibe dokumentiert Geschwindigkeit dann doch recht genau sein sollte, um bei Unfällen abgesichert zu sein.

    Oder aber es gibt irgendwo ne Vorschrift, daß - wenn - ein Fahrtschreiben eingebaut ist, dieser auch geeicht werden muss. Ist mir aber bisher noch nicht untergekommen.

  5. #5
    Registriert seit
    11.12.2001
    Beiträge
    1.008
    Das mit den Kilometern hängt schon noch von den Verträgen ab, die man mit den Krankenkassen hat. Diese wollen zwar meistens alles pauschalisieren aber spätestens bei Ferntransporten sieht das natürlich anders aus.

    Ich wäre übrigens schon an den Hintergründen interessiert: ob es sich um eine freiwillige Leistung des Fzg-Halters handelt, oder ob es da auch Vorschriften zu gibt. Deine erste Antwort deutet ja eher an, daß es auch ne Vorschrift dazu gibt.

    Wenn ich die hätte, wäre es schon einfacher im Streitfalle zu argumentieren. Die Aussage "andere machen es aber" ist zwar nicht schlecht, aber hilft nicht immer ...

  6. #6
    vogel26 Gast
    @blaulix:
    ja, wenn du da was finden würdest, wäre das nicht schlecht. das interessiert mich jetzt schon, ob das vorgeschrieben ist oder nicht.

  7. #7
    Registriert seit
    02.01.2003
    Beiträge
    23
    Fahrtenschreiber sind in Fahrzeugen des öffentlichen Rettungsdienstes Pflicht. Die Geschwindigkeit wird erfasst und ausserdem wird aufgezeichnet ob Sonderrechte auf der Fahrt wargenommen worden sind. Dies dient z.B. nach Unfällen vor Gericht als Beweismittel.
    Die Tachos sind zu eichen. Fragt mich aber bitte nicht nach einer Nachlesemöglichkeit.
    Ich habe bis jetzt noch nicht erlebt, das eine Krankenkasse aus den Diagrammscheiben Fahrtkilometer ermittelt. Die bedienen sich da, je nach abgeschlossenen Vertrag mit dem Träger des Rettungsdienstes, ganz anderen Mitteln.

  8. #8
    Bax Gast
    Fahrtenschreiber sind keine Pflicht in Fahrzeugen des Rettungsdienstes. Sie erleichtern jedoch die Rechtsprechnung nach Unfällen. Ist ein Fahrtenschreiber montiert, sollte er auch dringlichst benutzt werden (Beweislast). Eine Eichnung durch das staatliche Eichamt ist sicher nicht notwendig, da normale Geschwindikeitsmesser auch nicht geeicht oder kalibriert werden. Im Zweifel hilft eine Anfrage beim Hersteller, ob eine gelegentliche Kalibierung sinvoll sein kann.

  9. #9
    Thomas112 Gast

    Fahrtenschreiber in Einsatz-KFZ

    Hallo Leutz,

    zum einen sind Fahrtenschreiber keine Pflicht in Einsatz-KFZ!!! Diese sind gemäß der StVO ausgenommen, wie schon richtig geschrieben wurde! ABER.... ist ein Fahrtenschreiber werksseitig montiert, so MUß dieser auch benutzt werden, bei jeder Fahrt! Ich suche den Paragraphen mal raus, habe diesen nicht im Kopf!

    Habe da schon mal so meine Problemchen mit gehabt!!!

    Wenn ich den genauen Paragraphen weiß, dann gebe ich dies hier im Forum bekannt!

    Aber auch die "Kollegen in Grün" und die "Technischen Überwachungsvereine" werden euch dies bestätigen auf Anfrage, denn daher hatte ich damals auch meine Informationen!

    Da diese Fahrzeuge nicht der Pflicht unterliegen Nachweis zu führen (mit Sonderrechten kann eh schneller als 60km/h gefahren werden z.B.) werden in 95% der Einsatzfahrzeuge auch keine werksseitig montiert! Aber auch hier bestätigen Ausnahmen die Regel....

    Bis denne...
    Thomas

  10. #10
    drk-funkvermittlung Gast
    Ein Fahrtenschreiber wird meines wissens in der DIN 1789, Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausrüstung - Krankenkraftwagen, gefordert, alternativ Unfall-Daten-Schreiber. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

  11. #11
    Udo Gast
    auf jedenfall ist ein Fahrtenschreiben nur zum Vorteil, man kann halt immer nachweisen, solte es zu einem Ufall kommen, wie schnell man war und ob die Sonderrechte eingeschaltet waren. Gut es kann auch zum Nachteil sein, aber wenn man sich Ordnungsgemäß verhält...
    Wichtig ist auch das man von sich aus zwischendurch kontolliert ob die Sonderrechte auch aufgezeichnet werden. Wir hatten jetzt bei uns den Fall, das an einem Neuwagen dies nicht der Fall. Der Ausbauer hatte vergessen die zwei Kabel anzuschließen.

    Und wegen der Eichung, fragt doch einfach mal einer beim Tüv oder bei der Polizei, vielleicht wissen die ja was.

    Gruß Udo

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •