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Thema: 2m FuG Zulassung

  1. #1
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    2m FuG Zulassung

    Guten Abend,

    ich beschäftige mich derzeit ein wenig mit der BOS Funkrichtlinie, vor allem mit Inbetriebnahme von FuGs für Hiorgs, allerdings versteh ich da ein bisschen was nicht ganz...

    Wenn ich das richtig verstanden habe müssen FuGs, welche im 4 Meter Band betrieben werden sollen, genehmigt werden und erhalten dann eine Funkurkunde. Erst dann darf man sie benutzen.
    Aber wie ist das bei Handfunkgeräten im 2 Meter Band? Muss man diese auch anmelden und genehmigen lassen oder kann man die einfach kaufen und in seiner Hiorg verwenden?

    Die BOS Richtlinie gibt irgendwie nicht viele Infos her diesbezüglich her oder ich habs schon hundert mal übersehen :O

    Es ist im Grunde immer nur die Rede von irgendwelchen Frequenzzuteilungen, aber wenn ich beispielsweise im Kanal - sagen wir 51 - funke, dann ist dieser doch im Grunde schon dem jeweiligen Einsatzbereich zugeteilt?!

    Wäre nett, wenn mir das jemand erklären könnte. Vielen Dank

  2. #2
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    Also wir haben ein ähnliches Problem grade bei uns war das nicht so klar auf welchen Kanal wir funken drüfen - wir sind auch eine HiOrg - auch für 2m Fug braucht man eine Urkunde auch wenn der Kanal schon vorhanden ist die BNetzA weißt dir aber diesen gesondert noch mal zu, mit der Urkunde hast du so zusagen die Berechtigung mit dem Fug an dem Funk teil zu nehmen.

  3. #3
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    Hi,

    Es ist so:
    Man braucht für jedes Funkgerät eine Frequenzzuteilung auf die man sich berufen kann!
    Dies bedeutet aber nicht, das man für jedes Funkgerät eine einzelne Urkunde braucht...!
    Allerdings muss mindestens eine Urkunde vorhanden sein, in der dann die maximale Anzahl der Tragbaren und Mobilen Funkstellen sowie die erlaubten Frequenzen und Sendeleistungen eingetragen sind!
    Die Urkunde ist bei der Ortsfesten Funkstelle aufzubewahren und gilt für ALLE Funkgeräte bis zum erreichen der maximalen Anzahl... Hand- und Fahrzeugfunkgeräte brauchen dann nicht mehr EINZELN in Betrieb genommen werden sondern können bis zum erreichen der Höchstzahl beliebig nachbeschafft um umgebaut werden...

    Ist mehr als eine Ortsfeste Funkstelle vorhanden so muss aber JEDE Ortsfeste Funkstelle einzeln angemeldet werden und bei Jeder OF Funkstelle muss die entsprechende Zulassungsurkunde bereitliegen.
    Gibt es überhaupt keine OFF so ist halt das erste "bewegliche" Funkgerät anzumelden und die Urkunde unter der in der Zuteilung angegebenen Anschrift aufzubewahren. Der Rest ist aber genauso.

    Dies gilt für BOS wie auch für den zivilen Betriebsfunk!
    Beim Zivilen Betriebsfunk gibt es aber den Unterschied das wirklich jede Frequenz die genutzt werden soll auch EINZELN aufgeführt sein muss!

    Beim BOS Funk hingegen reicht der "Stammkanal", für das kurzfristiges Umschalten ist keine eigene Frequenzzuteilung mehr nötig. (Sonnst müssten in jeder Urkunde für 4m >280 Frequenzen und in jeder 2m >224 Frequenzen einzeln aufgeführt werden, oder der Betreiber dürfte nicht mehr jeden Kanal im Einsatzfall schalten.)

    Das bedeutet also es muss bei jeder HiOrg Gliederung und bei jeder BOS Organissation die 2m und oder 4m nutzen will mindestens Urkunde vorhanden sein, in der jeweils mindestens ein 4m Kanal für dei 4m Nutzung und/oder ein 2m Kanal für die 2m Nutzung zugteilt werden. Diese Urkunden sin bei der OFF aufzubewahren. Gibt es mehr als eine Ortsfeste Funkstelle, so muss es an JEDER OFF eine Urkunde geben. Fehlen diese Urkunden so darf auch keine BOS Betrieb gemacht werden, Ist eine 2m Zuteilung vorhanden, aber keine 4m Zuteilung, so darf auch nur 2m BOS Funk gemacht werden.!

    Gruß
    Carsten
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  4. #4
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    Abend,

    vielen Dank für die Antworten! Damit wäre das dann klar, im Grunde ja recht einfach zu handhaben.

    Grüße

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