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Thema: Falck will im deutschen Rettungsdienst Fuß fassen

  1. #16
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    Also RettAss werden ja schon mal nach Tarif DRK / Verdi Bezahlt...!
    Und Einsatzgebiet Rettungsdienst und Werkfeuerwehr...
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  2. #17
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    Wird ja auch Zeit, das Falck endlich nach D kommt, dann hört das hoffentlich endlich auf mit dem "das ist aber meine Strasse". Vielleicht denken die RD (SB) dann mal drüber nach, wie sie die immer beweinten Ausschreibungen vor dem Hintergrund des EuGH-Urteil verhindern können - alleine durch kommunale ("Landkreis") Trägerschaft einer RD-GmbH, RD-AG, ... in der alle am RD beteiligten zusammengefasst sind.

    Bevor jetzt wieder der Krodilstränen-Aufschrei losgeht:
    • JA, es kostet Arbeitsplätze im RD, wenn die Kommune Träger des RD wird - die der paar Geschäftsführer der RD-Orgs, denn die GF liegt dann bei einem Mitarbeiter der Kommune! Dafür werden aber alle Arbeitsplätze (hunderte bis Tausende!) des RD-Personal zukunftssicher!
    • Wenn nur noch EINE "Firma" mit den Krankenkassen verhandelt, gibt es keine Dumpingangebote mehr, damit ja die "RDKT Gmbh & Co KG ArbGem a. Ggs i.I." den Zuschlag bekommt und später drüber klagen muss, das das ganze doch mehr kostet. Die Kommune als Vertreter aller schreibt dann der KK vor, was zu zahlen ist und nicht mehr umgekehrt!


    Fragt eigentlich noch immer jemand, warum die Geschäftsführer den Politikern in schöner Regelmäßigkeit erklären, es dürfe NIE eine kommunale Trägerschaft geben, das würde Arbeitsplätze kosten und "die RD würden weniger Geld bekommen" ("Geld" ist immer das Lockwort für Politiker, bei dem sie die Ohren spitzen...)???
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  3. #18
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Bevor jetzt wieder der Krodilstränen-Aufschrei losgeht:
    • JA, es kostet Arbeitsplätze im RD, wenn die Kommune Träger des RD wird - die der paar Geschäftsführer der RD-Orgs, denn die GF liegt dann bei einem Mitarbeiter der Kommune! Dafür werden aber alle Arbeitsplätze (hunderte bis Tausende!) des RD-Personal zukunftssicher!
    • Wenn nur noch EINE "Firma" mit den Krankenkassen verhandelt, gibt es keine Dumpingangebote mehr, damit ja die "RDKT Gmbh & Co KG ArbGem a. Ggs i.I." den Zuschlag bekommt und später drüber klagen muss, das das ganze doch mehr kostet. Die Kommune als Vertreter aller schreibt dann der KK vor, was zu zahlen ist und nicht mehr umgekehrt!
    Beide Punkte sind nicht mit dem Europäischen Wettbewerbsrecht vereinbar.
    Den Rettungsdienst ansich, darfst Du schon als staatliche Leitsung sehen, aber sobald die Landkreis GmbH diese an andere Private (und da zähle ich die HiOrgs mit) muss ausgeschrieben werden.

    Krankentransport ist definitiv keine staatliche Leistung und kann nicht von einer Landkreis GmbH durchgeführt werden.

    Gruß
    Simon
    Gruß
    Simon

  4. #19
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    Hallo Leute,
    ich verstehe die ganze Ausschreibungsproblematik nicht, aber was ich euch hier sagen kann ist, dass bei uns einzig und allein der Kreis Träger des Rettungssdienstes ist. Und auch der Krankentransport vom Kreis durchgeführt wird. Ist das jetzt nicht mit dem EU-Recht vereinbar? Muss der Rettungsdienst tatsächlich alle paar Jahre ausgeschrieben werden?
    Ich währe euch dankbar für ein wenig Aufklärungsarbeit.

    Danke
    Tim

  5. #20
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    Zitat Zitat von bull60 Beitrag anzeigen
    Muss der Rettungsdienst tatsächlich alle paar Jahre ausgeschrieben werden?
    So weit mir bekannt Ja...!
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  6. #21
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    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    So weit mir bekannt Ja...!
    ...Ausser der RD wird durch den Träger selbst ausgeschrieben...

    Zum HG: Es gibt einen verantwortlichen (Träger)des Rettungsdienstes! Wer dies ist, das ist per Gesetz -ergänzend durch überbehördliche abkommen- festgelegt.
    Auf jeden Fall ist dies IMMER eine Behörde.

    Mit dieser zuständigkeit ist neben der Verwaltung ja auch die durchführung der Tätigkeit verbunden. Dies kann die Verantwortliche Behörde selbst mit eigenen Kräften übernehmen, Selbst und in Zusammenarbeit mit anderen Behörden abwickeln oder aber ganz oder teilweise an die Privatwirtschaft abgeben!

    Sofern die Aufgabe einzig und alleine durch die öffentliche Hand erledigt wird, also es sich in allen ebenen um Beamte oder Angestellte der Kreise/Kommunen handelt, muss natürlich gar nichts ausgeschrieben werden.

    Wenn aber die gesamte- oder teile der Tätigkeit an die Privatwirtschaft abgegeben werden, dann muss zwangsläufig ausgeschrieben werden. Wie die ausschreibung abläuft kann dabei variieren. Es kann zum beispiel ein ganzer Kreis mit allen Tätigkeiten als ein Posten ausgeschrieben werden (Besetzung alle Rettungswachen. Betrieb der Leitstelle usw.) oder aber auch jede Tätigkeit einzeln. Es kann dann zum beispiel anbieter A die Leitstelle besetzen und in 1Stadt den RD stellen, Anbieter C fährt in 2stadt und 3 stadt, anbieter Efährt nur in vierstadt. Oder aber die Lst bleibt in Behördenhand, dazu fährt die FW in 1Stadt und 2 Stadt ohne Ausschreibung, 3Stadt und 4Stadt werden aber regelmäßig ausgeschrieben usw. usf.!
    Gruß
    Carsten
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  7. #22
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    Zitat Zitat von sschaebe Beitrag anzeigen
    Beide Punkte sind nicht mit dem Europäischen Wettbewerbsrecht vereinbar.
    Den Rettungsdienst ansich, darfst Du schon als staatliche Leitsung sehen, aber sobald die Landkreis GmbH diese an andere Private (und da zähle ich die HiOrgs mit) muss ausgeschrieben werden.

    Krankentransport ist definitiv keine staatliche Leistung und kann nicht von einer Landkreis GmbH durchgeführt werden.

    Gruß
    Simon
    Gruß
    Simon
    Naja...
    • ausser der Kommune sind ALLE (ASB, DLRG, DRK, JUH, MHD und "NichtHiOrgs) privat!

      Sobald der LK Private als "beleihene Unternehmer" beauftragt, MUSS ausgeschrieben werden. Wenn jetzt der LK aber die Trägerschaft der kreiseigenen "Retttungsdienst-Durchführungs-Firma" inne hat und die "Privaten" als Angestellte dieser kreiseigenen Firma arbeiten (daher ist dann keine eigene Geschäftsführung erlaubt!!), brauchen keine Ausschreibungen mehr gemacht werden bzw. die Ausschreibung wird intern in einem geschlossenen Kreis (der Kreis lässt nur sich selber als Bewerber zu) gemacht.

      Ähnliches haben wir ja z.B. in den meisten Bereichen mit der Feuerwehr. Vergleiche die Berufsfeuerwehr mit mehreren Wachen. Die Kommune ist der einzige zugelassene Bewerber. Wenn jetzt die Kommune eine Feuerwache an einen privaten Anbieter vergeben würde müsste auch dort ausgeschrieben werden!
      Problem ist also, dass ASB, DRK, JUH und MHD stellenweise immernoch nach aussen behaupten, sie wären öffentlcher Dienst und somit "staatsähnlich". Sie sind genauso wie die "Rettungsdienst Meier & Müller GmbH" Privatunternehmer!
    • sobald der KT als Ergänzug zum RD und "Notfall-Reserve-RTW" deklariert wird gilt auch der als zum RD gehörend. Natürlich nur der qualifizierte KT! Taxis/Mietwagen sind weiterhin aussen vor.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

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