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Thema: Ohne Kommandanten nicht einsatzfähig??? (By)

  1. #1
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    Ohne Kommandanten nicht einsatzfähig??? (By)

    Hallo,

    ich bin durch Zufall auf diesen Artikel bzw Video gestoßen: http://www.otv.de/default.aspx?ID=2855&showNews=493418

    Dort wird gesagt, dass eine Feuerwehr ohne Führung - also ohne 1. und 2.Kommandanten (?) - nicht ausrücken kann. Jetzt würde mich interessieren, auf welcher Grundlage das geschieht.
    Felix
    felix[null][null][null]@funkmeldesystem.de

  2. #2
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    Anscheinend sind auch die Gruppenführer zurückgetreten (sieht man bei 2:11 im Video, wenn man genau hinschaut).

    Aber ich finde trotzdem nichts über die Organisation, wenn es keinen Kommandanten gibt.
    Felix
    felix[null][null][null]@funkmeldesystem.de

  3. #3
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    Zitat Zitat von felix000 Beitrag anzeigen
    Aber ich finde trotzdem nichts über die Organisation, wenn es keinen Kommandanten gibt.
    naja, ganz zum Schluss heißt es ja, dass es kein (so großes) Problem gewesen wäre, wenn "nur" einer oder meinetwegen auch beide Kommandanten zurückgetreten wären. Aber ganz ohne Gruppenführer ists schon irgendwie ungünstig, meinst nicht?

  4. #4
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    Das niemand für die Einsatzleitung da wäre, ist Quatsch: http://www.verwaltung.bayern.de/Tite...G_BY_Art18.htm
    http://www.verwaltung.bayern.de/Tite...V_BY_1_P16.htm


    Die ganze Geschichte ist schon etwas älter: http://feuerwehr-forum.de/f.php?m=574532#574532
    Und die Feuerwehr hat ihren Dienst lt. eigener Homepage schon wieder aufgenommen.

    Wahrscheinlich hat man dann doch festgestellt, was diese Aktion für ein Blödsinn ist, denn schauen wir uns die Fakten an:

    Die Feuerwehr Lanz, die lt. dem Video "übernimmt", ist nach GoogleMaps von Ortsgrenze bis Ortsgrenze 2,1 km entfernt - soweit fahren anderswo (bei mir z.B.) in Orten mit 1500 Ew, also der Größe Störnsteins, viele Einsatzkräfte zu ihren "eigenen" Gerätehaus - so what? Sie ist fahrzeugmäßig ähnlich ausgestattet (TSF-W vs. LF 8/6 (TH-los)).
    Die nächste größere Wehr, die Feuerwehr Neustadt a. d. Waldnaab, ist Ort-Ort stolze 3,2 km entfernt, und hat immerhin LF 16/12, TLF 16/25, DLK 23-12, GW-L, MZF und ELW zur Verfügung.
    Mit beiden Wehren werden heute schon viele Einsätze gemeinsam abgearbeitet.

    Die Feuerwehr Störnstein selbst gibt auf ihrer Homepage folgendes Bild ab:
    - http://212.227.232.6/ffw//index.php?...d=33&Itemid=51 (-> Dienstplan, so von wegen DV2 und so...)
    - http://212.227.232.6/ffw//index.php?...d=88&Itemid=47 (3 Defekte, ausmusterungspflichtige Saugschläuche fallen erst dem Prüfdienst auf - naja.)

    So sagt dann auch der oben von felix000 verlinkte Bericht:
    Bis dahin sind die umliegenden Feuerwehren für Störnstein zuständig. Den Bürgern der Gemeinde Störnstein ist also trotz der fehlenden Feuerwehr ein 100-prozentiger Brandschutz gewährleistet.
    Na also...

    Für mich sind solche Aktionen, wie diese Abmeldung, quasi ein Suizidversuch der Feuerwehr. Nach dem Motto: "Posaunen wir heraus, wie wichtig wir sind - und zeigen dabei allen, wie einfach es auch ohne uns gehen würde".
    Selbsterhaltungstrieb sieht anders aus, vor allem in diesen Zeiten, die auch für Feuerwehren, selbst die weniger diskussionswürdigen, nicht gerade einfacher werden, vgl. http://www.funkmeldesystem.de/foren/...495#post356495

  5. #5
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    Zitat Zitat von StrangeQ Beitrag anzeigen
    naja, ganz zum Schluss heißt es ja, dass es kein (so großes) Problem gewesen wäre, wenn "nur" einer oder meinetwegen auch beide Kommandanten zurückgetreten wären. Aber ganz ohne Gruppenführer ists schon irgendwie ungünstig, meinst nicht?
    Aber ohne Kommandant, der das Ganze organisiert, läufts doch auch nicht...bzw. nicht lang...
    Felix
    felix[null][null][null]@funkmeldesystem.de

  6. #6
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    Also ich weiss ja nicht, wie es in Bayern ist, aber anderswo gibt es ein anderes Schema für die Befehlsstrukturen in Einsatz und Übungsdienst (von oben nach unten):

    Ortsbrandmeister (OBM)/Kommandant/...
    stv OBM
    Gruppenführer
    stv GF
    Dienstranghöchster vor Ort, bei mehreren der Dienstälteste der Dienstranghöchsten
    (immer vorausgesetzt die Anwesenden einigen sich nicht anders - bei uns z.B. gab es bis vor kurzem einen "nur-GF", dem sich machmal sogar unser OBM und auch die OBM der Nachbar-Ortswehren unterordneten im Einsatz - ab Mitte 2010 ist dieser GF dann unser stv OBM...)

    Wenn eine Wehr ohne OBM und GF nicht mehr einsatzfähig ist, sollte man sich überlegen die komplette Wehr zu schließen! Denn der Rest ist somit objektiv nicht in der Verfassung überhaupt in einen Einsatz gehen zu dürfen (sonst gäbe es die Diskussion nicht) und mit 2 OBM/Kommandaten und evtl 10 GF (bei einer großen Wehr) ist bundesweit selbst die kleinste Wehr nicht einsatzfähig....
    (Mindestanzahl aktiver Feuerwehrkameraden in der kleinsten Wehr 1/1/20/22 - ist es in einem Bundesland weniger?)
    Geändert von AkkonHaLand (28.01.2010 um 15:27 Uhr)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  7. #7
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    .... (Mindestanzahl aktiver Feuerwehrkameraden in der kleinsten Wehr 1/1/30/32 - ist es in einem Bundesland weniger?)
    Ja, in Niedersachsen reichen 0/2/20/22 für eine Wehr mit Grundausstattung.

  8. #8
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    Ups... war ich doch auf die Stützpunkte gerutscht.... ist geändert 1/1/20/22

    NDS:
    1/1/20/22 für die Ortswehr
    1/1/30/32 für die Stützpunktwehr
    1/1/40/42 für den Schwerpunkt
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  9. #9
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Ups... war ich doch auf die Stützpunkte gerutscht.... ist geändert 1/1/20/22

    NDS:
    1/1/20/22 für die Ortswehr
    1/1/30/32 für die Stützpunktwehr
    1/1/40/42 für den Schwerpunkt

    Stimmt nicht ganz:

    0/2/20/22 für die Ortswehr
    2/4/26/32 für die Stützpunktwehr
    4/6/32/42 für den Schwerpunkt.

    + jeweils 200 % Fahrzeugbesatzung für zusätzliche Einheiten

    Ändert sich aber, sobald die neue Verordnung in Kraft ist. Dann heist es nur noch:
    OrtsBM + Stellv. OrstBM + doppelte Fahrzeugbesatzung
    (Wobei eine Ortswehr mit Grundausstattung mindestens als Gruppe gerechnet wird, auch wenn nur ein TSF vorhanden ist

  10. #10
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    Öhm... wegen der Zählweise: OBM/stvOBM/Mannschaft/Gesamt
    Mindeststärkeverordnung Niedersachsen: http://cdl.niedersachsen.de/blob/ima...774303_L20.pdf Dort §2 Abs.1-3

    Welche neue Verordnung?
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  11. #11
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Öhm... wegen der Zählweise: OBM/stvOBM/Mannschaft/Gesamt
    Mindeststärkeverordnung Niedersachsen: http://cdl.niedersachsen.de/blob/ima...774303_L20.pdf Dort §2 Abs.1-3
    Ok, ich dachte Du meinst die Zählweise ZF/GF/Mannschaft/Gesamt.

    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Welche neue Verordnung?

    Die neue Feuerwehrorganisationsverordnung für Nds.. Sie soll folgende Verordnungen ersetzen:

    - die MinStärkeVO
    - die VO über den Eintritt in den Dienst, die Gliederung nach Dienstgraden und die Übertragung von Funktionen bei den Freiwilligen Feuerwehrren im Lande Nds.
    - die Verordnung über die Dienstkleidung, die Dienstgradabzeichen und die persönliche Ausrüstung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren im Lande Niedersachsen

    Du findest den Entwurf hier: http://www.kfv-nienburg.de/service/d.../RD12709A1.pdf

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