Da es in NRW formal die Einrichtung Betriebsfeuerwehr nicht gibt, ist das allein ein (sicherlich lobenswertes) Privatvergnügen des Unternehmens, das aber auch von jetzt auf gleich wieder abgeschafft werden kann. Die Brauerei Warsteiner verfügt zum Beispiel auch über eine recht gut ausgestattete Betriebsfeuerwehr oder das Pamperswerk in Euskirchen (mit niedlichen kleinen Elektrofeuerwehrautos für den Einsatz innerhalb der Produktionshallen).
Neben den öffentlichen Feuerwehren (BF, FF, PF) gibt es in NRW nur die von der Bezirksregierung anerkannten oder angeordneten Werkfeuerwehren. Betriebsfeuerwehren sind somit keine Feuerwehren im Sinne des FSHG. Die Frage, ob deren Fahrzeuge damit Feuerwehrfahrzeuge sind und mit SoSi ausgestattet am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen, spare ich mir jetzt mal. Eigentlich dürfte es nicht sein, denn sonst könnte ja jeder eine Betriebsfeuerwehr gründen (an die ja im Gegensatz zu Werkfeuerwehren keine Anforderungen gestellt werden) und darüber SoSi-Fahrzeuge in Umlauf bringen ...
Zur Frage: Werkfeuerwehren sind analog zur überörtlichen Hilfe der öffentlichen Feuerwehren zur Hilfe außerhalb des Werksgeländes verpflichtet, auf Betriebsfeuerwehren, die einen gewissen Standard erfüllen, kann man das sicher analog anwenden. Ansonsten bleibt ja noch der §27 "Inanspruchnahme und Handlungspflichten von Personen". ;-)





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