Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
Zur Frage: Werkfeuerwehren sind analog zur überörtlichen Hilfe der öffentlichen Feuerwehren zur Hilfe außerhalb des Werksgeländes verpflichtet, auf Betriebsfeuerwehren, die einen gewissen Standard erfüllen, kann man das sicher analog anwenden. Ansonsten bleibt ja noch der §27 "Inanspruchnahme und Handlungspflichten von Personen". ;-)
Heute habe ich die Probealarmierung mal von POC32 aufzeichnen lassen. Da wurde die Werks(Betriebs)feuerwehr Schüco mitalarmiert. Offenbar scheinen die also doch auch ausserhalb des Werksgeländes zum Einsatz zu kommen. Oder es hängt damit zusammen das die Berufsfeuerwehr bei einem eingelaufenen Brandmelder die Jungs von Schüco dann direkt wachklingelt und nicht irgendein Pfördner nen Knopf drücken muss.

Vielleicht ließt hier ja mal einer von Schüco mit und kann das aufklären. *g*

Gruß
Alexander