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Thema: Truppführer / Gruppenführerlehrgang auf Selbstkostenbasis?

  1. #1
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    Truppführer / Gruppenführerlehrgang auf Selbstkostenbasis?

    Hallo Kameraden und Kameradinnen,

    ich möchte / muss einen Gruppenführerlehrgang besuchen um mich beruflich weiterzuentwickeln, bekomme jedoch nicht die notwendige Unterstützung in meiner Heimatwehr (da ist Vetternwirtschaft -> nur "Familienmitglieder" oder Freunde bzw. "Pokriecher" usw. bekommen Führungslehrgänge das ist zumindest mein Eindruck). Nun frage ich mich, ob es irgendwo eine Feuerwehschule (vorzugsweise in Bayern) gib wo man die Lehrgänge Truppmann dann Gruppenführer auf Selbstkostenbasis besuchen kann.

    Kann mir da jemand helfen? Falls nein, gibt es einen Rechtsanspruch auf eine "Fortbildung" letztendlich hat ja auch meine Heimatwehr was davon wenn ich mich weiterqualifiziere(möchte).

    Grüße sendet

    Euer Zwerg

  2. #2
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    Dann hast du leider Pech gehabt.
    Ein Anspruch auf nen GF hast du leider nicht.
    Ebensowenig kannst du auch Privat nicht auf die Lehrgänge gehen.
    Versteh nur den Zusammenhang nicht, was hat berufich weiterzuentwickeln mit nem GF Lehrgang zu tun?
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    Moin,

    nach den Websites der Staatlichen Feuerwehrschulen Regensburg, Würzburg und Geretsried ist die Truppmannausbildung (TrM I+II und TrF), wie in den meisten anderen BL auch, keine Landesausbildung, sondern findet auf Kreis-, bzw. Ortsebene statt.

    Ob Du an den Schulen auf eigene Kosten einen Lehrgang besuchen kannst, erfährst Du am einfachsten, indem Du Dich mit denen in Verbindung setzt.
    MkG
    Rundhauber

  4. #4
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    ...
    Versteh nur den Zusammenhang nicht, was hat berufich weiterzuentwickeln mit nem GF Lehrgang zu tun?
    Werkfeuerwehr?
    Leitstellendisponent?

    Frage somit beantwortet?

    Schade ich dacht da gibt es irgendwo ne Chanche. Das heißt mir wird wohl oder überl nichts anderes übrig bleiben als dem Kommandanten in den Allerwertesten zu kriechen und dort Speichellecker zu spielen :-( - Das ist übrigens echt das Problem von den HiOrgs. Ich kenne das gleiche Problem auch noch aus einer anderen HiOrg. Nur wer "connections" hat oder halt zufällig "Sohn" war bekam die wenigen Lehrgänge. Ich seh da echt noch Handlungsbedarf. Rechtsanspruch besteht wohl auch nicht oder? Wie gesagt ich würd die Lehrgänge sogar selber bezahlen...

  5. #5
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    Also als Privatmann anmelden kannst du dich nicht. Das läuft alles über Kommandant --> Stadt --> KBR/SBR --> etc.

    Uns warum mußt du deinen GF machen?

    Nun frage ich mich, ob es irgendwo eine Feuerwehschule (vorzugsweise in Bayern) gib wo man die Lehrgänge Truppmann dann Gruppenführer auf Selbstkostenbasis besuchen kann.
    Truppmann und dann GF haut nicht hin. Erst Truppmann dann Funker dann Truppführer und dann GF.

    Oder meinst du TF und dann GF???

  6. #6
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    @Rundhauber: Danke für den Tipp ich werd das mal machen und die Feuerwehrschulen mal anrufen. Ich könnte mir echt vorstellen das die möglicherweise einen nicht ganz vollen GruFü-Lehrgang mit einem "Privatzahler" besetzen.

    Den Truppführer könnt ich vielleicht auch in einer Nachbarwehr machen (traurig aber wahr).

    @Snipero: Ups Tippfehler -> meinte natürlich TF --> GF (Sprechfunk hab ich bereits)

  7. #7
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    Zitat Zitat von Snipero Beitrag anzeigen
    Truppmann und dann GF haut nicht hin. Erst Truppmann dann Funker dann Truppführer und dann GF.
    Truppmann = Grundlehrgang.

    Voraussetzung für den Gruppenführer-Lehrgang ist nur der bestandene Truppführer-Lehrgang.

    Atemschutz und Funk sind (zumindest in Hessen) lediglich 'Empfehlungen'.

    Gruß,
    ahk

  8. #8
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    Guck mal hier: http://www.feuerwehrakademie.de/them...nare/sem_1.php

    Da kommen dann für den Lehrgang Werkfeuerwehrmann z.B 5.500€ Kosten auf Dich zu, und dauert 14 Wochen...


    Oder mal hier: http://www.idf.nrw.de/ausbildung/kat...angskosten.php
    Geändert von Angriffstrupp (22.01.2010 um 10:05 Uhr)
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  9. #9
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    @Angriffstrupp: Das ist doch schon mal was so was hab ich gesucht. Der zweite Link ist Optimal (FIII Lehrgang) -> muss ich mal abklären ob der hier in Bayern auch anerkannt wird.

    Danke schon mal :-)
    Geändert von RoterZwerg (22.01.2010 um 10:13 Uhr)

  10. #10
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    Zitat Zitat von RoterZwerg Beitrag anzeigen
    muss ich mal abklären ob der hier in Bayern auch anerkannt wird.
    Jeder Stelle, die einen GF-Lehrgang aus einem anderen BL nicht anerkennt, würde ich jegliche Form von Intelligenz absprechen.
    Die Bayern sind die einzigsten, die meinen den GF mit einem einwöchigen Lehrgang ausbilden zu können. In jedem anderen Bundesland absolvierst du die 70 Stunden, die per FwDV2 vorgegeben sind. Ergo sind mit einem GF-Lehrgang aus einem anderen Bundesland als Bayrn die Chancen, dass er auf dem Arbeitsmarkt irgendwo anerkannt wird, größer als mit dem Bayern-GF.

    Zitat Zitat von RoterZwerg Beitrag anzeigen
    Ich könnte mir echt vorstellen das die möglicherweise einen nicht ganz vollen GruFü-Lehrgang mit einem "Privatzahler" besetzen
    Die LFS sind staatliche Stellen, deren Ausbildungsauftrag klar umrissen ist, und wo wirtschaftliche Denkweisen im Sinne von "ich muss den Lehrgang aus Kostengründen vollkriegen" nicht vorhanden sind.
    Geändert von überhose (22.01.2010 um 11:02 Uhr)

  11. #11
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Die Bayern sind die einzigsten, die meinen den GF mit einem einwöchigen Lehrgang ausbilden zu können.
    Servus!

    OT: Das liegt wohl an unseren besonderen geistigen Gaben... :-)

    @TE: Ich denke nicht, dass Du momentan als Privatmann an einer bayerischen LFS einen Platz bekommst, da diese Lehrgänge i.d.R. komplett ausgebucht sind und der angemeldete Bedarf meist eh höher ist als die angebotenen Plätze.

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  12. #12
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    Zitat Zitat von Quietschphone Beitrag anzeigen
    OT: Das liegt wohl an unseren besonderen geistigen Gaben... :-)
    Das könnte ich jetzt so oder so interpretieren ;-)

  13. #13
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    Zitat Zitat von Quietschphone Beitrag anzeigen
    @TE: Ich denke nicht, dass Du momentan als Privatmann an einer bayerischen LFS einen Platz bekommst, da diese Lehrgänge i.d.R. komplett ausgebucht sind und der angemeldete Bedarf meist eh höher ist als die angebotenen Plätze.
    Das geht auch nicht, denn ein Blick auf die HP der SFS R verrät schon das hier nichts mit selbstzahlen ist.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  14. #14
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    Zitat Zitat von RoterZwerg Beitrag anzeigen
    Werkfeuerwehr?
    Leitstellendisponent?
    Wie es bei der Werksfeuerwehr ist, keine Ahnung.
    Als Disponent reicht dir der GF aus der FF definitiv nicht.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  15. #15
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    Bei der Liste vom IdF NRW steht auch drüber, dass diese Preise für die Feuerwehrangehörigen gilt, bei denen nicht das Land NRW die Kosten trägt. Ich würde mal vermuten, dass eine offizielle Entsendung immer noch notwendig ist und sich nicht jeder Privatmann mit dem nötigen Kleingeld in die Lehrgänge einkaufen kann. Zumal man beim IdF NRW davon ausgehen muss, dass die nicht gerade einen Haufen FIII-Lehrgangsplätze offen haben, die sie an andere Bundesländer verschachern können, eher im Gegenteil ...

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