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Thema: Anerkennung von Lehrgängen

  1. #1
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    Anerkennung von Lehrgängen

    Hi,

    habe eine kurze Frage. Werden Lehrgänge vom THW bei einer Feuerwehr anerkannt? Frage deshalb, da ich die Organisation gewechselt habe und einige Fachtechnische Lehrgänge gemacht habe, z.B. den Sonderlehrgang zum Thema Ölsperren usw. Dachte, dass sowas vielleicht anerkannt werden könnte. Weiß da jemand etwas genaueres?

    Gruß

  2. #2
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    Wofür willst du das "anerkannt" haben?

  3. #3
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    Da wir in unserer Wehr eine Ölwehrkomponente haben und regelmäßig Ausbildung dafür betrieben habe ich gedacht, dass man diesen Lehrgang viellecht anerkennen könnte oder der gleichen. Hätte ja sein können das es sowas gibt.

  4. #4
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    Am besten frägst du deinen Örtlichen Kommandanten/Wehrführer.

    Aber generell ist es möglich etwas anerkennen zu lassen. Ist halt nur eine Frage des Umfangs.
    Und den Umfang kann dir eig nur dein Wehrführer sagen.

    Aber ich denke wenn es um Lehrgänge vom THW geht die man auch bei der FF einsetzen kann bzw ähnlichen Inhalt haben sollte da wenig probleme geben.

  5. #5
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    Mahlzeit

    Sprechfunker nach PDV 810
    AGT nach FWDV 7 (wäre im Detail zu klären)

    Der Rest wird eng.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  6. #6
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    Moin,

    wirf doch mal einen Blick in die FwDV 2 (z.B. hier: http://www.bbk.bund.de/cln_007/nn_66.../FwDV_202.html). Da solltest Du am besten sehen können, ob die THW-Lehrgänge den Fw-Lehrgängen entsprechen.

    Motorsägescheine werden AFAIK anerkannt. Aber wie "hannibal" schon schrieb, wird das über Sprechfunk und Atemschutz hinaus sehr eng. IMO gibt es da eigentlich sonst nichts, was nicht heißt, dass das gelernte THW-Fachwissen für die FW nicht nützlich ist. Aber das wird nur "zur Kenntnis" genommen, nicht anerkannt.
    MkG
    Rundhauber

  7. #7
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    ... warum immer so kompliziert?
    Frag den Ortsbrandmeister, der muss die Anerkennung schließlich über den Stadtbrandmeister beim Kreisbrandmeister beantragen, der dann nach Nachfrage bei der Landesfeuerwehrschule entscheidet.

    Kurz: du brauchst nur den Ortsbrandmeister fragen, der regelt alles Weitere und zu gegebener Zeit bekommst du Antworten.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  8. #8
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    ... warum immer so kompliziert?
    Frag den Ortsbrandmeister, der muss die Anerkennung schließlich über den Stadtbrandmeister beim Kreisbrandmeister beantragen, der dann nach Nachfrage bei der Landesfeuerwehrschule entscheidet. ...
    Ist das weniger kompliziert? Für den TE ist das sicherlich einfacher. Aber ist die von Dir beschriebene Vorgehensweise für alle LFV/KFV einheitlich? Wohl kaum.

    Außerdem: was soll der KBM oder die LFS bei dem beschriebenen Beispiel "Sonderlehrgang zum Thema Ölsperren" anerkennen? Nach FwDV 2 gibt es diesen Lehrgang für die Fw nicht (was nicht heißt, dass es keine Fw mit derartiger Ausrüstung gibt). Deren Antworten sind damit vorhersehbar. In meiner bisherigen Laufbahn wurden Ölsperren nie auf Fw-Lehrgängen angesprochen und in der FwDV 2 taucht das Thema unter den Lehrgangsinhalten nicht auf. Ich kenne Ölsperren auch nur aus meiner FF.

    Aber der TE könnte ja auch mal erklären, welche Form der Anerkennung er meint.
    MkG
    Rundhauber

  9. #9
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    Zitat Zitat von rundhauber Beitrag anzeigen
    Aber der TE könnte ja auch mal erklären, welche Form der Anerkennung er meint.
    ...und aus welchen Bundesland er kommt (manchmal wünsche ich mir die Bundeslandsangabe als Pflichtfeld im Profil).
    Zitat Zitat von rundhauber Beitrag anzeigen
    Aber ist die von Dir beschriebene Vorgehensweise für alle LFV/KFV einheitlich?
    In den meisten Ländern haben LFV/KFV da z.B. gar nix zu melden.

  10. #10
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    ... In den meisten Ländern haben LFV/KFV da z.B. gar nix zu melden.
    So sieht's nämlich in der Realität aus.
    MkG
    Rundhauber

  11. #11
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    Hi,

    also ich komme aus dem Bundesland Niedersachsen. Das nicht jeder Lehrgang anerkannt werden kann, ist irgendwie geläufig da sich die Lehrgänge inhaltlich voneinadner unterscheiden. Einfaches Beispiel: Basisausbildung THW vs. Truppmannausbildung Feuerwehr.

    Ich habe mir halt gedacht, dass man evtl. die technischen Sachen irgendwie anerkennen könnten. Wie schon im ersten Beitrag geschrieben, die Sache mit der Ölsperre, aber auch die Geschichte mit der "Technischen Hilf auf Anlagen der Deutschen Bahn".

    Die Lehrgänge Atemschutzgeräteträger nach FwDV 7, sowie THW-DV 7 und Sprechfunk nach PDV 810 sowie FwDV 810.3 wurden bisher anerkannt. Auch die Sache mit der Motorsägenausbildung THW-Modul A-C wurde anerkannt.

    Ein weitere Sache die noch in Frage steht, ist der THW-Lehrgang Bootsführer Binnen. Da wir auch ein Mehrzweckboot bei uns in der Wehr haben dachte ich, dass man auch dort irgendwie etwas anerkennen könnte...

    Aber denken ist ja nicht wissen... Und wo ich schon mal dabei bin. Wie sieht es mit dem Sanitätslehrgang A (San A/331) aus? Hat der in der Feuerwehr irgendeine Bedeutung? Mein Gruppenführer sagt nämlich nein und das es wie mit der normalen Ersten-Hilfe-Ausbildung gleichgestellt wird.

    Gruß

  12. #12
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    Zitat Zitat von Truppmann`85 Beitrag anzeigen


    Die Lehrgänge Atemschutzgeräteträger nach FwDV 7, sowie THW-DV 7 und Sprechfunk nach PDV 810 sowie FwDV 810.3 wurden bisher anerkannt. Auch die Sache mit der Motorsägenausbildung THW-Modul A-C wurde anerkannt.
    Haben wir dir doch gesagt :-)
    Zitat Zitat von Truppmann`85 Beitrag anzeigen

    Ein weitere Sache die noch in Frage steht, ist der THW-Lehrgang Bootsführer Binnen. Da wir auch ein Mehrzweckboot bei uns in der Wehr haben dachte ich, dass man auch dort irgendwie etwas anerkennen könnte...
    Mach dich mal schlau ob man den in den normalen Sportbootführerschein Binnen umwandeln kann. Dann wäre das eine dolle Sache.
    Zitat Zitat von Truppmann`85 Beitrag anzeigen

    Aber denken ist ja nicht wissen... Und wo ich schon mal dabei bin. Wie sieht es mit dem Sanitätslehrgang A (San A/331) aus? Hat der in der Feuerwehr irgendeine Bedeutung? Mein Gruppenführer sagt nämlich nein und das es wie mit der normalen Ersten-Hilfe-Ausbildung gleichgestellt wird.

    Gruß
    So in etwa.

    Zitat Zitat von Truppmann`85 Beitrag anzeigen

    Ich habe mir halt gedacht, dass man evtl. die technischen Sachen irgendwie anerkennen könnten. Wie schon im ersten Beitrag geschrieben, die Sache mit der Ölsperre, aber auch die Geschichte mit der "Technischen Hilf auf Anlagen der Deutschen Bahn".
    Im legendären früher gab es wohl einen Lehrgang "Ölabwehr" bei Feuerwehrs. Ansonsten ist das halt alles Jokerwissen :-)
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  13. #13
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    Hi,

    Zitat Zitat von Truppmann`85
    Ein weitere Sache die noch in Frage steht, ist der THW-Lehrgang Bootsführer Binnen. Da wir auch ein Mehrzweckboot bei uns in der Wehr haben dachte ich, dass man auch dort irgendwie etwas anerkennen könnte...
    Zitat Zitat von hannibal
    Mach dich mal schlau ob man den in den normalen Sportbootführerschein Binnen umwandeln kann. Dann wäre das eine dolle Sache.
    Enden die THW Bootsführer-Lehrgänge nicht mit den jeweiligen Prüfungn zum zivilen SBF Binnen bzw. (der Aufbaulehrgang) mit Prüfung zum SBF SEE?

    Diesen solltest du also besitzen und damit ist eine wesentliche Vorraussetzung zum Führen eures Bootes bereits erfüllt. Ganz ohne irgendwetwas anerkennen zu müssen.
    Die andere Bedingung ist das Einverständniss des Halters und die vom Halter gemachten Auflagen. (Vgl. "Fahrgenehmigung" beim THW REicht der SBF alleine ja auch nicht)

    Da musst du sehen wie das in deiner Wehr gehandhabt wird. Eine Kurzeinweisung sowie ein zwei Praxisstunden auf DIESEM BOOT solltest du sicherlich auf jeden Fall machen.
    Falls aber darüberhinausgehende Forderungen bestehen so könnte ich mir vorstellen das diese angerechnet werden können.
    Das ist aber alleinige Entscheidung des Halters und wahrscheinlich von FW zu FW unterschiedlich.

    Ansonsten gibt neben den "genormten" Lehrgängen in den verschiedensten Vorschriften noch den Passus "Fachkundige" bzw. "unterwiesene Person". Ohne genauer vorzuschreiben WIE die Person zu dem Wissen kommen muss. (Ausbildung Studium zusatzlehrgang usw.)
    Sofern es eine Tätigkeit gibt die bei euch ausgeführt wird und DIESER Passus kommt dabei zum tragen UND du hast beim THW eine entsprechende Ausbildung erhalten, so kann das auch zählen...

    Ansonsten: Wie HAnnibal schon schrieb:
    Zusatzwissen das sicher nicht verkehrt ist!

    Gruß
    Carsten
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    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
    Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de

  14. #14
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    will hier einige bloß belehren was das Thema Ölschadensbekämpfung angeht!! ist zwar für GF aber es gibt ihn doch!!!!

    http://internet.lfks-rlp.de/fileadmi...e2010/OeSK.pdf

    kommt eben doch wieder sehr auf das Bundesland an!

  15. #15
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    Zitat Zitat von Maulwurf Beitrag anzeigen
    will hier einige bloß belehren was das Thema Ölschadensbekämpfung angeht!! ist zwar für GF aber es gibt ihn doch!!!!

    http://internet.lfks-rlp.de/fileadmi...e2010/OeSK.pdf

    kommt eben doch wieder sehr auf das Bundesland an!
    Moin,

    schönes Beispiel für eine länderspezifische Fortbildungsmaßnahme für GF, aber nicht für eine bundesweit einheitliche Fw-Ausbildung, aus der sich Anerkennungsrichtlinien ableiten liessen. Insofern kann man das auch nicht als "Belehrung" gelten lassen.

    PS: Ich glaube, Deine Tastatur ist nicht mehr die Beste. Die "!"-Taste scheint einen Klemmer zu haben.
    MkG
    Rundhauber

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