Servus Carsten,
gut, ich lass' mich gerne überzeugen. Wobei nach meiner Rechtsauffassung eben das Einschalten eines Sende-/Empfangsgerätes einen Betrieb nach AFuG darstellt.
FME/DME sind ja bauartbedingt reine Empfänger, deswegen wird hier eine Frequenznutzung durch den Sendebetrieb nicht erreicht.
Aber der TE hat ja eine Anfrage an die BNetzA getätigt, lassen wir uns überraschen, was die so von sich geben.
Als kleine Anmerkung: Mir hat damals™ ein Mitarbeiter des elektronischen "C" ohne Zögern ein Standard C168 verkauft (die AFU-Geräte waren dort noch in der Glas-Vitrine versperrt) und hat mir dabei den Tipp gegeben, dass ich mich ja damit auf meine Lizenz vorbereiten könnte.
Gruß
Alex




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