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Thema: Behältnis Kfz-Verbandkasten

  1. #1
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    Behältnis Kfz-Verbandkasten

    Hallo zusammen,

    ich habe da mal eine Frage,
    gibt es eine Vorschrift in der steht das das Material vom KFZ-Verbandkasten nach DIN unbedingt in den komischen "Kisten" und oder Taschen sein muss?

    Oder ist es auch OK, wenn ich den kpl. Inhalt im Medikamentenfach vom Notfallrucksack unterbringe in z.B. Modultaschen?

    Danke für eure Hilfe.

    Gruß

  2. #2
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    Nein, keine Vorschrift im Privat-PKW, zumindest in Deutscheland.

    Kann vom Gesetzgeber aus auch im Handschuhfach rumfleddern.

  3. #3
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    Zitat Zitat von MeisterH Beitrag anzeigen
    Kann vom Gesetzgeber aus auch im Handschuhfach rumfleddern.
    ...

    Zitat Zitat von StVZO § 35h Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen
    (3) In anderen als den in Absatz 1 genannten Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern, Zug- oder Arbeitsmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben sowie anderen Zug- oder Arbeitsmaschinen, wenn sie einachsig sind, ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 entspricht. Das Erste-Hilfe-Material ist in einem Behältnis verpackt zu halten, das so beschaffen sein muß, daß es den Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt.
    (4) Abweichend von Absatz 1 und 3 darf auch anderes Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden, das bei gleicher Art, Menge und Beschaffenheit mindestens denselben Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung erfüllt.
    Ein(e) Notfallrucksack/tasche/koffer ist also vollkommen okay, Art, Menge und Beschaffenheit des Materials muss halt mind. dem Inhalt des klassischen KFZ-Verbandkasten entsprechen, wichtig ist (zumindest formal) dabei eben die Einhaltung der Liste aus der DIN 13164, also muss z. B. auch diese Anleitung zur Ersten Hilfe dabei sein.

  4. #4
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    eine Freundin von meiner Freundin haben sie angehalten....der polizist meinte zu ihrer "Tüte" das is in ordnung, es MUSS allerding "verbandskasten" drauf stehen (oder etwas gleichbedeutendes)


    ansonsten würde er nicht gelten....

    sie hat es dann vor seinen augen draufgeschrieben und gut war

  5. #5
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    Habe mich wegen dieser Frage,mal mit nem TÜV-Prüfer ein wenig gefetzt!
    Hatte mir ne schöne Plastik-box als Verbandskasten her gerichtet,und er hat mir nen Mangel, wegen fehlenden Verbandskasten eingetragen, obwohl ich Ihm die Box gezeigt habe. Er sagte mir, dass es ihm völlig egal ist, worin sich das Verbandsmaterial befinden würde, so lange es vollständig, und nicht abgelaufen ist!
    Es muss aber für Fremde erkennbar sein, dass es sich dabei um ein Verbandskasten handelt. Ich möchte mir doch bitte ein Aufkleber oder ähnliches besorgen, das man das auch erkennen kann

  6. #6
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    ...

    Achja, das Handschuhfach ist kein Behältnis?

    Zitat Zitat von bastelheini Beitrag anzeigen
    eine Freundin von meiner Freundin haben sie angehalten....der polizist meinte zu ihrer "Tüte" das is in ordnung, es MUSS allerding "verbandskasten" drauf stehen (oder etwas gleichbedeutendes)


    ansonsten würde er nicht gelten....

    sie hat es dann vor seinen augen draufgeschrieben und gut war
    Jaja die Rennleitung... nicht allzu ernst nehmen.

  7. #7
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    Zitat Zitat von MeisterH Beitrag anzeigen
    Achja, das Handschuhfach ist kein Behältnis?
    Nein, ist es nicht. Jedenfalls nicht, wenn man die Maßstäbe anlegt, die der Verordnungsgeber bei diesem Satz im Sinn hatte.
    Denn der wird ganz eindeutig gewollt haben, dass man dieses Behältnis mitsamt Inhalt mit zum Verletzten nehmen kann. Das Auto wäre ansonsten auch ein "Behältnis".

    (Wer solch eine Wortklauberei anfängt, braucht sich im Übrigen nicht mehr über zu viel Regulierung wundern.)

  8. #8
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    Nun, vielleicht kann man ja auch die Ozonschicht als Behältnis sehen ;-)

    Ne, im Ernst: Ich hatte gleiche Problematik auch mal. Ich führte früher im Auto eine kleine Sanitätstasche mit, in der sich u.a. der Inhalt eines Verbandskastens befand. Als ich mich bei der Polizei über die Zulässigkeit erkundigte, meinte diese, es wäre egal, solange das Behältnis eindeutig erkennbar wäre.
    Dann sagte die Polizisten aber etwas, was mich zum Nachdenken brachte: Ab und zu kommt es vor, dass auch fremde Menschen das eigene Verbandsmaterial benutzen, nämlich dann, wenn man selbst verletzt ist und ein anderer VK nicht erreichbar ist (Auffahrunfall, Kofferraum klemmt z.B.). In diesem Fall wäre es deutlich sinnvoller, einen Orginal-Verbandkasten zu nehmen, weil dann zumindest die Chance besteht, dass der Andere auch findet, was er sucht.

    Insofern habe ich jetzt meine Sanitätstasche, in der ich nur das habe, was ich für sinnvoll halte, und paralell dazu habe ich im Auto einen normalen orginalen Verbandskasten, um den ich micht nicht kümnmern muss, außer, dass ich alle zwei Jahr einen neuen kaufe...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  9. #9
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Insofern habe ich jetzt meine Sanitätstasche, in der ich nur das habe, was ich für sinnvoll halte, und paralell dazu habe ich im Auto einen normalen orginalen Verbandskasten, um den ich micht nicht kümnmern muss, außer, dass ich alle zwei Jahr einen neuen kaufe...
    Die Lösung hat meiner Meinung nach eindeutig etwas für sich. Spart Arbeit und ggf. Ärger, außerdem kann man den ausgetauschten Verbandkasten dann für Übungen oder sowas hernehmen. Die Dinger kosten ja nun wirklich nicht die Welt, dann legt man sich halt einen ins Fahrzeug und ist mit dem Thema fertig.

  10. #10
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    ...einen normalen orginalen Verbandskasten, um den ich micht nicht kümnmern muss, außer, dass ich alle zwei Jahr einen neuen kaufe...

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Warum kaufst du alle 2 Jahre einen neuen? Brauchst du ihn so oft?
    Meine Kfz-Verbandkästen haben bei Kauf alle ein Verfalldatum mit 5 Jahres-Frist.....
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  11. #11
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Dann sagte die Polizisten aber etwas, was mich zum Nachdenken brachte: Ab und zu kommt es vor, dass auch fremde Menschen das eigene Verbandsmaterial benutzen, nämlich dann, wenn man selbst verletzt ist und ein anderer VK nicht erreichbar ist (Auffahrunfall, Kofferraum klemmt z.B.). In diesem Fall wäre es deutlich sinnvoller, einen Orginal-Verbandkasten zu nehmen, weil dann zumindest die Chance besteht, dass der Andere auch findet, was er sucht.
    Der Teil "die Chance besteht" trifft es schon ganz gut. Wie sieht denn ein normaler Original-Verbandkasten aus?

    Sicher sind diese Anmerkungen des Polizisten und deine Reaktion nachvollziehbar und ja auch grundsätzlich positiv. In der Realität gehe ich dann aber an zehn Kofferräume, finde zehn verschiedene Verbandskästen oder Taschen, mind. einer davon liegt gar nicht im Kofferraum, andere sind mit Warndreieck und Warnweste kombiniert in einer länglichen Tasche (so z.B. bei mir), und bei manchen (habe bei mir eben extra nochmal nachgeschaut) steht auf so einer länglichen Tasche nur klein "Verbandsmaterial nach DINirgendwas", wer bei der Suche auf ein wie auch immer gestaltetes Kreuz als Verbandskastenmerkmal hofft hat bei meinem Fahrzeug schon gleich verloren...
    Ob da dann eine kleine Sanitätstasche oder ein ordentlich beschrifteter Behelfsbehälter schwieriger für Dritte zu finden ist, glaube ich kaum.

  12. #12
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    Mag sein, dennoch halte ich die Wahrscheinlichkeit, dass jemand meinem Verbandskasten im Notfall benutzt für größer als dass jemand an meine SanTasche geht und dort erst einmal ziemlich unwichtiges Zeugs findet (RR-Manschette, Stifneck und BZ-Gerät fallen einem als erstes raus, wenn man die Tasche öffnet).

    Den Verbandskasten kaufe ich jedesmal vor dem TÜV (zugegeben nicht ganz so regelmäßig, wie ich eigentlich möchte), um einen kompletten Kasten zu haben, bei dem das Material nicht nur nicht abgelaufen sondern sogar noch verwendbar ist.

    Gruß, Christian

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