Hallo,
bei uns im Kreis läüft seit ca. 6 Monaten die digitale Alarmierung.
Bei der Verschlüsselung obwohl Fahrzeuge die gleiche Einsatzstelle anfahren wird jede Ric extra verschlüsselt. Ist das normal so?
MfG
ih3gf
Hallo,
bei uns im Kreis läüft seit ca. 6 Monaten die digitale Alarmierung.
Bei der Verschlüsselung obwohl Fahrzeuge die gleiche Einsatzstelle anfahren wird jede Ric extra verschlüsselt. Ist das normal so?
MfG
ih3gf
Ja ist normal...!!!
Gruß Angriffstrupp
Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !
Wie schon beschrieben, ist das ganz normal. Ich denke mal dass das ganze System bei euch verschlüsselt sein wird und nicht nur einzelne RICs. Würde den Sinn und Zweck ja auch irgendwie verfehlen.
Jepp, gibt es öfter. RD ist VS, der Rest nicht... Und ich erkenne darin sogar einen Sinn:
Im RD werden am ehesten schützenswerte Patientendaten übertragen. Je nach Art der Daten (von Kreis zu Kreis unterschiedlich) macht eine VS da durchaus Sinn.
Nachteil der VS ist aber: (Aus Anwendersicht)
Nur wenige Meldermodelle verfügbar, Melder teurer, Abhängigkeit von EINEM Hersteller.
Bei der FW/HiOrg/KatS gehen selten wirklich Sensible Daten über den Äther. Der einzige Sinn einer VS wäre Gaffer fernzuhalten. Allerdings werden die wenigsten Mitlesen um dann zu jeden Pups quer durch die Stadt zu fahren.
ISt es aber etwas in direkter Nachbarschaft oder etwas großes, wo sich so ein Weg lohnt, dann bekommt man das auch ohne Mitlesen sehr schnell mit!
Daher ist eine VS hier absolut Zweitrangig. Verzichtet man auf eine Verschlüsselung,so bietet das viele Vorteile:
(wesentlich) Größere Bandbreite an Meldern, selbst billige Gebrauchtbeschaffung ist planbar.
Melder sind auch neu Billiger. Viele Hersteller. Die PRogrammierung der Melder kann auch weiterhin von allen Orgs in Eigenregie veranlasst werden, Es muss weder über eine Zentrale Stelle die als einziges die Schlüssel kennt laufen, noch müssen die Schlüssel an viele PErsonen herausgegeben werden.
Da fängt man schon an abzuwägen...
Gruß
Carsten
***Wichtig***
Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de
Aber werden nicht die Meldungen verschlüsselt ? oder die Rics ?
Die Ric s kann man nicht Verschlüsseln...!
Der Meldungstext ist Verschlüsselt!!!
Beispiel:
Feuer 4 in der Musterstraße in Musterhausen ... Sieht dann in etwa so aus: fsghfswuzf..ßßvghegdzgdhwugs oder einfach gesagt. BUCHSTABENSALAT...*gg*
Gruß Angriffstrupp
Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !
Wird im Kreis Gütersloh seit Anfang diesen Jahres auch so gemacht. RD verschlüsselt, FW nicht!
Die Vor- und Nachteile wurden angesprochen - ich würde ein Netz dennoch immer komplett verschlüsseln. Ganz oder gar nicht. Ich sehe die Daten der Feuerwehr zum Teil ebenfalls als sensibel an...
Wetterwarnung - Version 3 in der Entwicklung: FMS-Forenthread
Bei uns ist das Netz nicht verschlüsselt. Ich weiß auch erhlich gesagt nicht ob diese verschlüsselung so einen Sinn macht. Natürlich werden im RD sensible Daten übertragen, aber da stellt sich dann die Frage wie gut die Verschlüsselung ist. Da ich mich mit der Verschlüsselung nicht auskenne, nehme ich einfach mal die Meinung einiger Forumskollegen an das sie nicht einfach mit einem PC entschlüsselt werden kann. Somit ist Hänschen Klein schon mal davon ausgeschlossen. Aber wenn sich jemand an den Daten interessiert sollte es wohl kein Problem sein daran zu kommen. Selbst wenn er den Schlüssel nicht bekommt, dann geht halt bei irgendeinem untreuen BOSler der bereits mit Schlüssel programmierte Melder verloren. Dann kann man doch soweit ich weiß auch nur die RICs ändern, oder nicht?
So.... von daher... ich weiß nicht ob das und wenn ja, für wen das Sinn macht.
Gruß
Reissdorf
Die Leitstelle kann per "Knopfdruck" jeden DME "Löschen"...!
Gruß Angriffstrupp
Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !
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