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Thema: Alarmfahrten / Einsatzfahrten

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  1. #3
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    Also geregelt ist das alles in der StvO §35 und §38.

    Der §35 regelt die Sonderrechte.
    Hier steht quasi das du wenn du im Einsatz bist und es um Menschenleben, bedeutende Sachwerte, etc geht die Sonderrecht in Anspruch nehmen darfst, also Schneller Fahren als erlaubt, rote Ampel überfahren, etc. Also quasi darfst du so gesehn die ganze StVO mißachten bis auf §1. Hinzukommend darfst du das alle nur unter größter Vorsicht und darfst niemanden gefährden.
    Du darfst also mit deinen FF-Fahrzeug auch ohne Blaulicht und Horn zum einsatz fahren und das mit Sonderrechten. Jedoch ist das nicht sehr empfehlenswert.

    Der §38 regelt das Blaulicht.
    Hier steht das wenn du Blaulicht und Horn anhast die anderen Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn zu schaffen haben.
    Desweiteren darf das Blaulicht zur Absicherung von Unfall und Gefahrstellen sowie zur Absicherung von Kolonnen genutzt werden.


    Die Folgerung aus allen dem ist also. Wenn du einen Einsatz hast darfst du dich in gewissen Rahmen über die StVO hinwegsetzen mit deinen Einsatzfahrzeug. Ob du Dabei ohne Blaulicht, Nur Blaulicht oder Blaulich und Horn einsetzt bleibt allein dir dem Fahrer überlassen. Jedoch genießt du volle Aufmerksamkeit und "Vorfahrtsrecht" (ums vorsichtig auszudrücken) nur mit Blaulicht und Horn. Du solltest wissen egal was du machst. Du allein entscheidest über Blaulicht und Horn (weder die Lst noch GF, ZF, Kommandant, Wehrführer, etc). Weil am Ende mußt du allein es begründen und beim Unfall alles erklären. Du hast die Verantwortung!

    Ich für mich mach das Situationsabhängig. Je nach Einsatzstichwort und aktueller Verkehrslage verwende ich Horn oder nicht egal zu welcher Tageszeit. Jedoch schalte ich immer das Blaulicht an.

    Ich hoffe ein wenig geholfen zu haben

    --Edit--
    Also das das dir in deiner niemand sagen kann finde ich recht schwach. Es sollte zumindest eine Person geben die im Rahmen der jährlichen "Blaulichteinweißung" Ahnung davon hat. FF seitig macht das bei uns der Kommandant und BRK seitig gebe ich selbst diese Einweißung.

    Und es gibt keine Regelung/Gesetz oder sonstiges was besagt das wenn du das Blaulicht ausmachst die Einsatzfahrt zu ende ist. Das ist Blödsinn.
    Geändert von Snipero (28.12.2009 um 07:15 Uhr)

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