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Thema: Alarmfahrten / Einsatzfahrten

  1. #31
    Registriert seit
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    AZ: 2 C 1934/04

    URTEIL

    vom 23.11.2005







    IM NAMEN DES VOLKES

    Das Amtsgericht Schweinfurt erläßt durch Richterin am Amtsgericht Dr. Schweiger

    in dem Rechtsstreit

    x - Kläger -

    Prozessbevollmächtigte

    gegen

    1) y - Beklagter -

    2) z - Beklagte -

    Prozessbevollmächtigte: RAe Weß, Würzburg -

    wegen Schadensersatz

    aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 23.11.2005 folgendes

    Endurteil:

    1. Die Klage wird abgewiesen.

    2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

    3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% der zu vollstreckenden Beträge abgewendet werden, falls nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe geleistet wird.

    Tatbestand:

    Am 12.4.2004 kam es in Schweinfurt im Bereich der Kreuzung Paul-Rummert-Ring / Alte Bahnhofstraße zu einem Verkehrsunfall, an dem der Kläger mit seinem Pkw Toyota, amtliches Kennzeichen XXX1 und der Beklagte zu 1 mit dem Rettungswagen des y, amtliches Kennzeichen xxx2, der bei der Beklagten zu 2 haftpflichtversichert ist, beteiligt waren. Der Kläger fuhr von der alten Bahnhofstraße kommend auf den Paul-Rummert-Ring stadteinwärts Richtung Rusterberg bei grünem Ampellicht ein. Der Beklagte zu 1 fuhr mit dem Rettungswagen bei Rotlicht mit Sondersignal Blaulicht und Martinshorn in den Kreuzungsbereich ein. Am klägerischen Fahrzeug entstand bei dem Zusammenstoß wirtschaftlicher Totalschaden.

    Mit der Klage begehrt der Kläger 2.587,27 € Schadensersatz. Wegen der Einzelbeträge wird auf die Klageschrift verwiesen. Er trägt vor, der Rettungswagen sei mit unverminderter Geschwindigkeit in den Kreuzungsbereich eingefahren und habe nach Passieren des eigentlichen Kreuzungsbereichs versucht, von seiner rechten Fahrbahn auf die linke Fahrbahn zum abbiegen über die Ludwigsbrücke zu wechseln, obwohl sich der Kläger auf dieser Fahrspur befunden habe. Der Kläger habe wegen der baulichen Gegebenheiten den Rettungswagen erst erkennen können, als er bereits auf dem Paul-Rummert-Ring eingebogen gewesen sei. Wäre der Beklagte vzu 1 geradeaus weiter gefahren, wäre es zu keinem Unfall gekommen. Erst durch das nach links Ziehen des Beklagten zu 1 sei der Unfall verursacht worden. Er sei für den Kläger unvermeidbar gewesen. Der Rettungswagen sei gegen das klägerische Fahrzeug gefahren. Er habe den Willen gehabt, sein Fahrzeug zu nutzen.

    Der Kläger beantragt: Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 2.587,27 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit 1.6.2004 zu zahlen.

    Die Beklagten beantragen, die Klage abzuweisen.

    Sie tragen vor, der Kläger habe den Unfall allein verschuldet. Der Beklagte zu 1 habe seine Geschwindigkeit auf mindestens 30 km/h verringert. Nachdem sich der Beklagte zu 1 davon überzeugt habe, daß kein anderes Fahrzeug den Einmündungsbereich kreuzte, habe er seine Fahrt fortgesetzt. Als der Beklagte zu 1 den Einmündungsbereich bereits passiert hatte, sei es zum Aufprall des klägerischen Fahrzeugs gekommen. Der Kläger habe aufgrund seiner zu hohen Geschwindigkeit versucht, einen Fahrspurwechsel vorzunehmen. Bei Aufprall des Fahrzeugs des Klägers habe sich das Fahrzeug des Beklagten zu 1 noch auf der rechten der beiden Fahrspuren befunden. Der Unfall sei für den Beklagten zu 1 unvermeidbar gewesen. Nutzungsausfall stehe dem Kläger nicht zu, da ein Nutzungswille nicht dargetan sei.

    Das Gericht hat Beweis erhoben durch Einholen eines schriftlichen Gutachtens des Sachverständigen H.. Wegen des Ergebnisses der Beweisaufnahme wird auf das Sachverständigengutachten verwiesen.

    Entscheidungsgründe:

    Die zulässige Klage ist begründet.

    Das Gericht ist nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme davon überzeugt, daß der Kläger den Unfall verschuldet hat. Nach dem Gutachten des Sachverständigen H. ist der Kläger mit 66 bis 68 km/h in den Krezungsbereich des Paul-Rummert-Ringes eingefahren, obwohl - unabhängig von der innerhalb geschlossener Ortschaften ohnehin nur zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h - wegen des Kurvenverlaufs lediglich eine Geschwindigkeit von 40 km/h angemessen war. Bei Einhaltung dieser angemessenen Geschwindigkeit hätte der Kläger den Unfall problemlos vermeiden können. Der herannahende Rettungswagen war für den Kläger wegen der großzügigen Gestaltung des Kreuzungsbereichs auch rechtzeitig erkennbar.

    Zwar hätte auch der Beklagte zu 1 bei entsprechender Aufmerksamkeit und einer Geschwindigkeit von 30 km/h und mittiger Fahrweise den Unfall vermeiden können. Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß der Beklagte ein Rettungsfahrzeug im Einsatz mit Sondersignalen fuhr, war er jedoch nicht gehalten, im Kreuzungsbereich leidiglich 30 km/h zu fahren (§ 35 Abs. 5a StVO). Sein Verursachungsbeitrag tritt hinter dem erheblichen Verschulden des Klägers zurück. Die Klage war daher abzuweisen.

    Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 ZPO. Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit beruht auf § 91 ZPO. Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit beruht auf §§ 708 Nr. 11, 711 ZPO.

    gez. Dr. Schweiger Richterin am Amtsgericht

    Für den Gleichlaut der Ausfertigung mit der Urschrift Schweinfurt, den 25. November 2005 Amtsgericht (Baier)Justizangestellte als Urkundsbeamter (in) der Geschäftsstelle







    Landgericht Schweinfurt

    32 S 149/05 2 C 1934/04 AG Schweinfurt

    Beschluss

    der 3. Zivilkammer des Landgerichts Schweinfurt vom 17. Februar 2006

    in Sachen

    x Kläger / Berufungskläger

    - Prozessbevollmächtigte -

    gegen

    1) y Beklagter zu 1 / Berufungsbeklagter

    2) z Beklagte zu 2 / Berufungsbeklagte

    - Prozessbevollmächtigte: RAe Weß, Würzburg -

    wegen Schadensersatzes



    I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Schweinfurt vom 23.11.2005 wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO

    z u r ü c k g e w i e s e n.

    Auf die Gründe der angegriffenen Entscheidung und des Hinweisbeschlusses der Berufungskammer vom 09.01.2006 wird Bezug genommen.

    Zum schriftsätzlichen Vorbringen des Klägers vom 26.01.2006 bleibt lediglich ergänzend anzumerken:

    Nach nochmaliger Sachüberprüfung hält die Berufungskammer unter Bezugnahme auf die angegriffene Entscheidung und den Hinweisbeschluss vom 09.01.2006 daran fest, dass die Berufung des Klägers ohne Erfolg bleiben muss. Mit dem Erstgericht geht die Kammer dabei davon aus, dass das Unfallereignis durch ein Fehlverhalten sowohl des Klägers als auch des Beklagten zu 1) ausgelöst (mit-) verursacht worden ist. Die danach gebotene Abwägung (§§ 7 Abs. 1, 17 StVG) sieht jedoch ein erhebliches Verschulden beim Kläger, der mit überhöhter (§ 3 Abs. 3 Ziff. 1 StVO) und im Übrigen der Straßenführung nicht angepasster (§ 3 Abs. 1 Satz 2 StVO) Geschwindigkeit in den Kreuzungsbereich eingefahren ist. Der Verursachungsbeitrag des Beklagten zu 1) tritt hinter dem Verschulden des Klägers zurück.

    II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

    III. Der Wert des Streitgegenstandes im Berufungsverfahren beträgt

    2.587,27 Euro.

    Hofmann, Präsident des Landgerichts Dotterweich, Richter am Amtsgericht Bühl, Richterin am
    Bei der Freiwilligen Feuerwehr sind doch alles Kranke ! Was ist, wenn die mit einem Schlag alle Gesund werden ??

  2. #32
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    Zitat Zitat von hs112 Beitrag anzeigen
    Voraussetzungen und rechtliche Regelung

    Ganz viel unbelegter Text...

    [
    Les dir doch einfach mal die §§ 35 und 38 der StVO durch, und dann überleg dir mal, wo dein Fehler liegt...
    MfG

    brause

  3. #33
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    so- ich glaube das reicht aus :)

    Sorgfaltspflichten eines Rettungswagens (938)

    (jlp). Auch beim Einsatz von Sondersignalen ist der Fahrer eines Rettungswagens verpflichtet, sich in einen Kreuzungsbereich langsam hineinzutasten und sorgfältig zu beobachten, ob sein Sondersignal von allen anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen und beachtet wird. Unterlässt der Rettungswagenfahrer diese Gefahrenüberprüfung und fährt er mit 55 km/h bei "roter Ampel" in eine Kreuzung hinein, dann trifft ihn bei einem Unfall eine Haftungsquote von 80 Prozent.

    Oberlandesgericht Naumburg, Az.: 1 U 76/08
    Bei der Freiwilligen Feuerwehr sind doch alles Kranke ! Was ist, wenn die mit einem Schlag alle Gesund werden ??

  4. #34
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    aber die Auslegung vor einem Gericht obliegt immer dem Richter- eigentlich sollte der Fahrer mit SoSi immer die Füße still halten- sprich umsichtiger fahren als alle anderen- oder er muß immer damit rechnen in Erklärungsnot zu kommen.
    Bei BGS/Zoll oder anderen Kräften der BOS läuft es leider ebenso ab.
    Bei der Freiwilligen Feuerwehr sind doch alles Kranke ! Was ist, wenn die mit einem Schlag alle Gesund werden ??

  5. #35
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    Das übliche Spiel:

    Als Feuerwehrmann befindest du dich mit einem Bein im Grab und mit dem anderen im Gefängnis.

  6. #36
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    Zitat Zitat von hs112 Beitrag anzeigen
    aber die Auslegung vor einem Gericht obliegt immer dem Richter- eigentlich sollte der Fahrer mit SoSi immer die Füße still halten- sprich umsichtiger fahren als alle anderen- oder er muß immer damit rechnen in Erklärungsnot zu kommen.
    Bei BGS/Zoll oder anderen Kräften der BOS läuft es leider ebenso ab.
    Lese dir nochmal §35 der StVO durch und dann schreib bitte wo du hier was von blauen Blinklicht und Einsatzhorn ließt um Sonderrechte zu beanspruchen.
    Selbst die Müllabfuhr und die Post haben Sonderrechte, wo hat die Müllabfuhr ihr blaues Blinklicht+Einsatzhorn um im Halteverbot zu stehen?
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #37
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    Zitat Zitat von TropicOrange Beitrag anzeigen
    Als Feuerwehrmann befindest du dich mit einem Bein im Grab und mit dem anderen im Gefängnis.
    Der Satz ist putzig.
    Für das eine Bein gibt es dem Stand der Technik entsprechende PSA, für das andere sind alle Rechtsvorgaben frei zugänglich einsehbar. Das viele Feuerwehrangehörige ihre Beine noch nicht entsprechend fortbewegt haben, liegt an den Beinen selber, und der Rübe die dazu gehört. Es liegt nicht an der restlichen bösen Welt.

  8. #38
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Der Satz ist putzig.
    ...aber Realität. Vor ein paar Wochen ging hier das Bild von einem verunfallten TSF rum. Ladungssicherung = Fehlanzeige. Wenn sich die TS 8/8 nebst allerlei Kleinkram Zutritt zum Mannschaftsraum verschafft, haben die 4 Mann, die drin sitzen, ziemlich schlechte Papiere. Ich wage mal zu behaupten, dass viele der TSF, die nicht in Kofferbauweise konstruiert sind, nach einem Unfall ähnlich aussehen. Gurte und Kopfstützen? In den meisten Fällen ebenfalls Fehlanzeige.

    Solange nichts passiert, macht sich niemand drum Gedanken.


    Und zu dem Gefängnis-Bein:
    Welcher Feuerwehrmann macht sich denn schlau über die Gesetzeslage und liest die Veröffentlichungen des örtlichen KFV? Es besteht z.B. immer noch große Unwissenheit, wann SoSi genutzt werden darf, etc... Ich hab mich gerade beim Durchstöbern des Atemschutzmasken-Pflegethreads schon sehr gewundert, wie in manchen Feuerwehren aufgrund Schludrigkeit/Faulheit mit der Gesundheit bzw. dem Leben der Kameraden Roulette gespielt wird. Ich muss ehrlicherweise dazusagen, dass wir in unserer FF noch keine PA haben und ich dementsprechend auch wenig Ahnung von der Thematik habe. Aber was um Gottes Willen spricht denn dagegen, dass ich als AGW nach Vorschrift arbeite und somit garantiere, dass das Gerät in einwandfreiem Zustand ist, anstatt mich auf irgendwelche Pokerspielchen einzulassen und "im Falle des Falles" infolgedessen in Erklärungsnöte zu gelangen.

    Wie oben gilt: Solange nichts passiert,

  9. #39
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    Zitat Zitat von TropicOrange Beitrag anzeigen
    ...aber Realität.
    Es steht aber jedem Feuerwehrangehörigen frei, diese Realität zu seinem Gunsten zu beeinflussen.
    Durch Eigeninitiative, durch Auswahl geeigneter Führungskräfte, durch Motivation zur Aktualisierung des eigenen Wissens (und evtl. dessen Weitergabe), als letzte Konsequenz durch Wechsel des Zeitvertreibs.

    Wenn ich Sätze wie
    Als Feuerwehrmann befindest du dich mit einem Bein im Grab und mit dem anderen im Gefängnis.
    lese, verstehe ich das so als wenn der arme Feuerwehrmann sich nicht dagegen wehren kann. Das ist aber einfach falsch. Siehe oben.
    Warum es viele nicht machen? Das kann ich dir auch nicht beantworten. Jedenfalls nicht, ohne eine Qualitätsdiskussion anzufangen (btw: eben die aktuelle PM des DFV zu Silvester gelesen: "1,3 Millionen Feuerwehrangehörigen in Deutschland steht zu Silvester die arbeitsreichste Nacht des Jahres bevor"...).

    Zitat Zitat von TropicOrange Beitrag anzeigen
    Solange nichts passiert, macht sich niemand drum Gedanken.
    Es ist ja so ziemlich alles schon passiert, nur halt woanders, zu weit weg, aus Umständen auf die man selber ja noch nie getroffen ist und die alleine deswegen ja auch nie eintreffen können, und eine Interessenvertretung die sowas verbreiten könnte gibt's ja nicht... :-(

    Wieviele Unfälle auf Einsatzfahrten passieren überhaupt, werden öffentlich (http://www.christian-fleschhut.de/un...utschland.html - Danke an "Flesch" für diese Auflistung)?

    Das TSF, das du ansprichst, dürfte einer, wenn nicht sogar der am weitesten verbreitete Fahrzeugtyp (im Sinne der Aufbauform) in Deutschland sein. In wievielen Wehren wurden/werden Unfälle wie der genannte angesprochen (http://christian-fleschhut.de/TSF-Un...6_04_2003.html)?

    Zu den Atemschutzwartungsvorschriften, die an anderer Stelle gerade diskutiert werden, könnte man das Extrembeispiel hier anführen: http://www.moz.de/index.php/Moz/Arti...alde/id/287252

    Zu Atemschutzunfällen gibt es mehrere umfangreiche, veröffentlichte Unfallberichte (und Urteile), eine Internetseite die sich nur damit beschäftigt und auch jeden noch so kleinen Zwischenfall aufgreift und recherchiert - wieviele Wehren wissen das, bzw. reagieren darauf?

    Die ganzen Unfallverhütungsvorschriften als autonomes Recht der Unfallkassen resultieren größtenteils aus Unfällen, mit denen die Unfallkassen schon konfrontiert wurden - welchen Stellenwert haben die UVV in den Wehren?

    (Diese Auflistung könnte man noch weiterführen)
    Geändert von überhose (30.12.2009 um 09:04 Uhr)

  10. #40
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Warum es viele nicht machen? Das kann ich dir auch nicht beantworten.
    Aber ich!
    In vielen Einheiten - sei es bei der FW oder bei den HiOrgs - stehen an der Spitze immer noch die "alten" Herren (oder welche, die von den alten Herren "geduldet" werden) aus der guten alten Zeit, in der vieles einfach nicht geregelt war und man in vielen Dingen einfach improvisieren musste und auch improvisiert hat. Dabei sind die unterschiedlichsten Konzepte entstanden. Natürlich ist das eigenen Konzept immer das beste, weil: Was seit Jahren gut ging, kann doch jetzt nicht so schlecht sein. Und die Sesselfurzer von irgendwelchen Verbänden haben doch sowieso keine Ahnung, wie es "an der Front läuft"! (so oder so ähnlich im eigenen Stall schon gehört!).

    Die Arbeitsweisen, mit welchen im Moment gearbeitet werden, die ganzen "Standards" werden also aus Loyalität und Kameradschaft weitergeführt, jenseits jeglichen Sinn und Verstandes und jedwedem rechtlichen Bewusstsein!

    Und der "kleine" Helfer hat entweder nix zu melden oder traut sich das nicht. Wenn man etwas verändern möchte, stellt man sich ziemlich schnell ins Abseits oder schießt sich ganz ab. Auch das habe ich schon mehrfach selbst erlebt - teilweise an mir selbst.
    Und solange das so ist, und der Druck von außen, also von den Verbänden, den BGs und der Politik nicht massiv zunimmt und auch durchgesetzt wird, wird sich das auch nicht ändern!

    Gruß, Mr. Blaulicht

  11. #41
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    Die Antwort hätte ich mir auch selbst geben können ;-) (vielleicht nur mit etwas mehr Kraftausdrücken).
    Mir will trotzdem nicht in die Rübe, warum der einzelne Feuerwehrangehörige angesichts solcher Zustände nicht noch konsequenter reagiert.
    Ich kenne z.B. inzwischen 3 Fälle, wo recht engagierte Leute bis in Führungspositionen hochsteigen, dort ein paarmal gegen Wände klatschen (mit Ideen, die ich im Jahr des Herrn 2010 als "Standard" bezeichnen würde), daraufhin ihre Führungsposition hinschmeißen - als "normaler Indianer" danach aber weiterhin brav ihren Dienst verrichten und die Missstände als Mitläufer akzeptieren. Wieso? Das veraltete, risikoreichere, rechtswidrige Verhalten ist bekannt, Mittel dagegen auch, aber man ändert nix - dann wäre doch für mich sofort Feierabend.

  12. #42
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    Jährliche Belehrung der StVO §§ 35, 38

    Hallo!

    Also bei uns gibt es eine jährliche Belehrung der StVO §§ 35, 38. Dies erfolgt durch die eigenen Fahlehrer der Feuerwehr (teils Beamte, teils Angestellte). Wer an dieser Belehrung in einem Kalenderjahr nicht teilnimmt darf keine Einsatzfahrzeuge mehr führen, bis er diese nachgeholt hat.

    Es macht Sinn, dass das Martinshorn die ganze Zeit durchläuft. Es könnten Fahrzeuge aus dem ruhenden Verkehr in den laufenden Verkehr eingreifen, da sie vorher das Einsatzfahrzeug nicht bemerkt haben. Allerdings gibt es auch Einsatzszenarien, wo es einsatztaktisch von Nachteil ist mit Sonderechten anzurücken. Beispiel hierfür: Person droht zu springen oder sonstige Suizidandrohungen.

    Jeder sollte sich bewusst sein welche Verantwortung er für sich und die Kameraden hat und er sollte so fahren, wie er es selbst verantworten kann.
    Florian XYZ verstanden, Ente!

  13. #43
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    Zitat Zitat von El Diablo Beitrag anzeigen
    Es macht Sinn, dass das Martinshorn die ganze Zeit durchläuft. Es könnten Fahrzeuge aus dem ruhenden Verkehr in den laufenden Verkehr eingreifen, da sie vorher das Einsatzfahrzeug nicht bemerkt haben.
    Dabei nimmst Du aber kein Wegerecht in Anspruch (den Du hättest auch ohne Blau + Horn Vorfahrt, da derjenige welcher aus dem ruhenden Verkehr kommt, Vorfahrt achten muss).
    Mir hat mal ein Rechtsanwalt (zudem RA gesagt) Blau + Horn ist nur dort von Nöten wo Du keine Vorfahrt hast, aber Vorfahrt haben willst (mit entsprechendem Vorlauf).

    Gruß
    Simon

  14. #44
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    Und genau dieser "Vorlauf" macht die ganze Geschichte so interessant.

  15. #45
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Und genau dieser "Vorlauf" macht die ganze Geschichte so interessant.
    Was in der gängigen Rechtssprechung sich mit 3 Tonfolgen (ca. 15 sek) festgesetzt hat. Also durchaus eine vorrausschaubare Strecke.

    Gruß
    Simon

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