Ich glaube der Beitrag wurde schon mal behandelt, kann ihn aber nicht finden.
Gibt es eine Vorgabe wie oft und in welcher regelmäßigkeit ich das Aggregat laufen lassen muß? Im Betriebsbuch ist darüber leider nichts vermerkt.
Ich glaube der Beitrag wurde schon mal behandelt, kann ihn aber nicht finden.
Gibt es eine Vorgabe wie oft und in welcher regelmäßigkeit ich das Aggregat laufen lassen muß? Im Betriebsbuch ist darüber leider nichts vermerkt.
Also wir haben nach Kyrill für unser Geräthaus ein 8 kVA Stromerzeuger beschafft und ggf. Stromausfälle überbrücken zu können. Unser elektrische Einrichtung im Geräthaus ist beim Nebau damals so angelegt worden, dass wir einen Notstrombetrieb mit diesem Gerät ermöglichen können.
Um den Betrieb und die funktion sicherstellen zu können, lassen wir unser Gerät mindestens ein mal im Monat unter Volllast laufen. Zeitraum bis zu zwei Stunden. Damit das Gerät auch richtig warm wird usw.
Wir fahren also mindest einmal im Monat einen Notstrombetrieb. Bisher gab es keine Probleme mit dem monatlichem Probelauf. Ich hoffe deine Frage ist Ansatzweise beantwortet.
Um was für ein Gerät handelt es sich denn bei euch?
*EDIT* Wir sind eine FF aus Nordrhein-Westfalen und halten uns ebenfalls an die unten genannte Empfehlung bzw. Vorgabe.
Geändert von Buschfunker (27.12.2009 um 22:52 Uhr) Grund: EDIT
Hallo,
beu uns ist vom Land die Vorgabe die Aggreate mindestens eine Stunde im Monat unter last laufen zu lassen und alle 40 Betriebsstunden soll ein Ölwechsel gemacht werden.
Sind eine EE aus NRW.
Gruß
Das wollte ich wissen, gibts da vorgaben?
Speziell für den blauweißen Staat?
Servus!
Wir (eine EE aus NRW) lassen alle Aggregate mind. 1-2 Stunden pro Monat unter Last laufen. Auch bei uns wird ca. alle 40 Betriebsstunden ein Ölwechsel durchgeführt. Bislang hat das immer ausgereicht.
Gruß
CubeBall
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Das BBK hat einen Leitfaden für die Einrichtung und den Betrieb einer Notstromversorgung in Behörden und anderen wichtigen öffentlichen Einrichtungen (Link) herausgegeben. Dort werden mehrere Ansprechpartner und weitergehende Dokumente genannt.
Die hier schon erwähnte Monatsfrist wird dort ebenfalls erwähnt, zusätzlich ein jährlicher, umfangreicher Lauf:
Über reine Funktionstests hinaus sollten Notstromaggregate anhand von regelmäßigen Probeläufen auf ihre Leistungsfähigkeit überprüft werden. Aussagekräftige Ergebnisse sind allerdings nur zu gewinnen, wenn die Aggregate dabei unter Volllast betrieben werden. Für diese Probeläufe wird ein monatliches Intervall empfohlen.
Einmal jährlich sollte unter Einbeziehung aller notstromversorgten Verbraucher der Betrieb des Notstromnetzes geübt werden. Diese Übung sollte möglichst realistisch einen Stromausfall simulieren und die in das Notstromkonzept eingebundenen externen Serviceunternehmen einbeziehen.
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