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Thema: 2 Meter Funk auch noch nach Umstellung?

  1. #46
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    Aber was will man mit dem Gerät alleine ??? In die Vitrine stellen ??

    Ohne Chipkarte nützt das Gerät gar nichts..
    denn:
    Gerätesperre über die Infrastruktur Gerätesperre über Tastatur via PIN/PUK - Nummern

    Authentifizierung bei paketorientierter Datenübertragung

    e.
    Geändert von Ebi (08.12.2009 um 17:17 Uhr)
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  2. #47
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    Zitat Zitat von Ebi Beitrag anzeigen
    Ohne Chipkarte nützt das Gerät gar nichts..
    denn:
    Gerätesperre über die Infrastruktur Gerätesperre über Tastatur via PIN/PUK - Nummern
    ...und das ist auch gut so....
    Frage mich wann Rexon, Verdingens und Wouxomat diese Dinger bauen. Mit chinesischer "Allround-Chipkarte" versteht sich.
    Lass mich Arzt, ich bin durch !!!!

    www.hp-weishaupt.de

  3. #48
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    Zitat Zitat von patrick1180 Beitrag anzeigen
    Naja, soviel dazu !
    http://cgi.ebay.de/MOTOROLA-MTP850-T...item5883aa1546

    Sogar ein User des Forums.
    Na ? Baff ?

    Warum soll man nun Baff sein ? Das verstehe ich jetzt gerade nicht.
    TETRA ist kein Standard der nur von den Blaulichtorganisationen verwendet werden darf,
    dieser Standard wird auch im Betriebsfunk eingesetzt und die Geräte sind frei verkäuflich.
    Du darfst wenn Du das nötige Kleingeld hast Dir etliche Tausende von den Geräten kaufen
    wenn Du magst.

    Gruss Flo
    Gruss Flo

  4. #49
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    ... na es gibt immer noch einige User, die meinen, das Tertra-BOS Geräte nur an Berechtigte verkauft werden dürfen/können etc.
    Alle hier gemachten Infos berufen sich auf frei zugängliche Informationsportale und Unterliegen keinerlei Geheimhaltung
    Text wurde aus 100% chlorfrei gebleichten, handelsueblichen,
    freilaufend, gluecklichen Elektronen erzeugt.

  5. #50
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    Zitat Zitat von Bendix_4123Reloaded Beitrag anzeigen
    ... na es gibt immer noch einige User, die meinen, das Tertra-BOS Geräte nur an Berechtigte verkauft werden dürfen/können etc.
    Darum ging es !
    Lass mich Arzt, ich bin durch !!!!

    www.hp-weishaupt.de

  6. #51
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    Zitat Zitat von patrick1180 Beitrag anzeigen
    Darum ging es !
    Ik weiss....
    Alle hier gemachten Infos berufen sich auf frei zugängliche Informationsportale und Unterliegen keinerlei Geheimhaltung
    Text wurde aus 100% chlorfrei gebleichten, handelsueblichen,
    freilaufend, gluecklichen Elektronen erzeugt.

  7. #52
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    Zitat Zitat von patrick1180 Beitrag anzeigen
    Naja, soviel dazu !
    http://cgi.ebay.de/MOTOROLA-MTP850-T...item5883aa1546

    Sogar ein User des Forums.
    Na ? Baff ?
    *kopfschüttel*
    Leute leute... wenn man keine Ahnung hat.....das zum Thema träumen.
    Es gibt die Geräte wie hier fein angebildet auch in einer ZIVIELEN Variante!
    Und er hat einen tollen kleinen Satz reingeschrieben...."BOS-Option (Verschlüsselung nach TEA-2) Lieferung nur an berechtigte Dienststellen nach schriftlichem Auftrag"
    Und genau da greift das mit dem Endkunden Zertifizierung wie oben beschrieben.

    Und den rest hat der geschätzte Ebi schon dazu geschrieben....
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  8. #53
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    Zitat Zitat von Bendix_4123Reloaded Beitrag anzeigen
    ... na es gibt immer noch einige User, die meinen, das Tertra-BOS Geräte nur an Berechtigte verkauft werden dürfen/können etc.
    Wenn Du in der Lage bist alles dazu geschriebene zu lesen und im Zusammenhang zu kommentieren, wäre es sicher hilfreicher. Bis dahin muß für dich reichen, dass ich dabei auch bleibe und alle Nebenwege, wie Fördervereine, die im Auftrag einer BOS handeln, weiter vorn schon eingeräumt hatte.

    Zitat Zitat von Bendix_4123Reloaded Beitrag anzeigen
    Also mal ganz ehrlich - ohne jetzt jeden Satz dieser teilweise sehr merkwürdigen Meinungen hier gelesen zu haben -
    Vielleicht hättest Du das tun sollen, bevor Du so eine Schmalbandargumentation beginnst.

    Zitat Zitat von Bendix_4123Reloaded Beitrag anzeigen
    wer sagt denn nun, das Tetra-BOS Geräte nur an "Berechtigte" verkauft werden dürfen ? I
    Ich sage das und hatte meine Quelle als Beleg per PN benannt. Ich gehe, auch wenn dir die Kinnlade herunterfällt, noch weiter und behaupte, dass es vorerst keine mit dem Service von TETRA-BOS-Geräten betrauten Einzelhändler geben wird.
    Erst, wenn sicher ist, wie ein Gerät auch ohne Weitergabe der Kryptokarte in allen Bereichen repariert werden könnte, fängt man an, Konzepte dazu zu entwickeln.
    Hier denkt man z. Zt. über eine Möglichkeit nach, die das Gerät aber nicht auch gleich voll netzfähig macht. Es könnte also z. B. nur eine Prüfgruppe und Sonder-ISSI beinhalten, über die man nicht in die Bereiche des aktiven Netzes kommt, sondern nur mit entsprechenden Prüfeinrichtungen (Gerätepark) kommuniziert.

    Zitat Zitat von Bendix_4123Reloaded Beitrag anzeigen
    Letztendlich behaupte ich jetzt mal hier offen und frei - ich besorge Dir alles ! auch ach so geheime Tetrageräte
    Ja und ich habe beste Kontakte zur Maffia. Solche Sprüche bin ich von einer Altersgruppe gewöhnt, die bei uns noch dem Jugendbetreuer unterliegen.
    Mit unbelegbaren und illegalen Machenschaften groß auf die K... hauen kann ich hier auch, nützt aber wenig. Der User hat nach Geräten gefragt, die er innerhalb der BOS nutzen kann.

    So, nun bitte keine ausweichende Fernmeldelyrik sondern Antworten auf den Tisch. Beantworte dem Fragesteller, wie er das von dir beschaffte Gerät in Verbindung mit den anderen BOS nutzen kann.

    Wie bucht er sich trotz nicht registrierter ISSI in das System ein?
    Woher weiß sein Gerät, welcher Systemschlüssel verwendet wird?
    Woher weiß sein Gerät, welchen E-E-Schlüssel es selbst aussenden soll?
    Woher kennt er die OPTA für sein Gerät?
    Wer bucht ihn innerhalb des Systems in das HLR ein?
    Wie verhindert er, sofort enttarnt und geortet zu werden?
    Wie verhindert er die darauf folgende sofortige Sperre des Gerätes, bei denen es drei Abstufungen gibt?

    Ich erwarte zu den sieben Fragen jetzt sieben einfache Antworten und keine Abschweifungen.

  9. #54
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    Hallo zusammen.
    Merkt IHR eigentlich das ihr schon lange an der Frage des Thread erstellers vorbeischlittert?
    Dieser Thread ist schon lange irgentwie abgedriftet.
    Hier läuft nur noch " Der hat aber geschrieben" und " Der hat aber das geschrieben..."
    Jetzt habt Euch wieder Lieb und geht auf die Frage des Erstellers ein.

    Meine Meinung !
    9 von 10 Mißerfolgen haben die gleiche Ursache: Mangelnde Vorbereitung

  10. #55
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    Zitat Zitat von MichelB Beitrag anzeigen
    Jetzt habt Euch wieder Lieb und geht auf die Frage des Erstellers ein.
    Naja, Lieb haben muss ich ja niemanden aber:
    Ich denke dass der 2m BOS Funk noch bleibt, da in unserem Bundesland die Meinung herrscht:
    "Die SEG'en haben ja noch 2m Geräte, dass reicht ja erstmal".
    Lass mich Arzt, ich bin durch !!!!

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  11. #56
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    Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man das 2-m Funknetz von heute auf morgen abschaltet. Es wird sicherlich noch Jahre dauern bis der digitale Sprechfunk Einzug gehalten hat und die Systeme reibungslos funktionieren. So lange wird man noch auf basierende Systeme, wie den 2-m und 4-m Funk zurückgreifen.

    Gruß

  12. #57
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    Einer unsere Nachbarkreise stellt jetzt auf Digitale Alarmierung um. Danke mal, das das 2 Meter Band also noch etliche Jahre für die BOS reserviert sein wird. Die investieren ja jetzt nicht in eine andere Alarmierungstechnik, die in 5 Jahren nicht mehr benutzt werden darf.
    9 von 10 Mißerfolgen haben die gleiche Ursache: Mangelnde Vorbereitung

  13. #58
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    Genau so ist es. Ich kann mir persönlich auch nicht vorstellen, dass die ganzen Organisationen und Landkreise in ein neues Alarmierungsystem investieren wollen und können, nur weil auf ein digitales Sprechfunksystem allá Tetra umgestellt werden soll. Fakt ist, der Digitalfunk kann nicht die Mängel beseitigen, die vorher vielleicht im analogen System vorhanden waren. Sei es beim Sprechfunk, Alarmierung oder sonstigem. Viele Landkreise haben vor Jahren viel Geld in ein vorhandenes Funknetz investiert. Warum sollen sie jetzt wieder neues Geld ausgeben, für ein Funksystem das meiner Meinung nach noch nicht mal annähernd ausgereift oder Praxistauglich ist. Die schönen Testphasen beim Tetrafunk zeigen zwar, dass ein solches Tetrasystem funktioniert - aber die Umstände, bei dem das System getestet wurde, zeugen nicht mal annähernd von einer realen Begebenheit.

    Fakt ist, dass das 2-m Funknetz noch viele Jahr bestehen bleiben wird und sich die Erhaltung auch durchaus rechtfertigt. Nicht umsonst haben wir in unserer Feuerwehr neue 2-m Geräte beschafft und investieren Geld in die Erhaltung und Instandsetzng der älteren Geräte.

    Gruß
    Geändert von Funkalarm (10.12.2009 um 19:43 Uhr) Grund: Rechtschreibkorrektur

  14. #59
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    Zitat Zitat von Laurin88 Beitrag anzeigen

    Der User hat nach Geräten gefragt, die er innerhalb der BOS nutzen kann.

    So, nun bitte keine ausweichende Fernmeldelyrik sondern Antworten auf den Tisch. Beantworte dem Fragesteller, wie er das von dir beschaffte Gerät in Verbindung mit den anderen BOS nutzen kann.

    Wie bucht er sich trotz nicht registrierter ISSI in das System ein?
    Woher weiß sein Gerät, welcher Systemschlüssel verwendet wird?
    Woher weiß sein Gerät, welchen E-E-Schlüssel es selbst aussenden soll?
    Woher kennt er die OPTA für sein Gerät?
    Wer bucht ihn innerhalb des Systems in das HLR ein?
    Wie verhindert er, sofort enttarnt und geortet zu werden?
    Wie verhindert er die darauf folgende sofortige Sperre des Gerätes, bei denen es drei Abstufungen gibt?

    Ich erwarte zu den sieben Fragen jetzt sieben einfache Antworten und keine Abschweifungen.
    ähm also nur mal zum mitlesen ! - Es ging bisher nur um die Geräte und nicht um irgendwelche Simkarten und das Einbuchen etc. ...


    Zitat Zitat von Laurin88 Beitrag anzeigen
    meine Quelle als Beleg per PN benannt
    Also mir hast Du nix geschrieben ... aber mal ernsthaft

    So lange das Tetranetz nicht bundesweit in Betrieb geht, so lange ich noch mit nem Digihandgerät, nem 2m und nem 4m an der Hose umherlaufen muss, so lange ist alles dumm daher gesprochen... Der rest kommt dann, wenn das Netz in Betrieb gegangen ist und wir alle Fakten beisammen haben...

    Um ein Verbot zu verfolgen, muss man das Verbot veröffentlichen. Sprich - der Gesetzgeber sollte dem gemeinen Bundesbürger mitteilen, das eben dieser keine Tetrageräte erwerben darf, die in einem BOS-Funknetz arbeiten könnten.

    Ich kenne im Moment kein derartiges Gesetz, das den Verkauf von Fug an "Privat" verbietet.. Was Motorola oder sonst wer macht, das ist mir Scheiß egal ... Die wollen schließlich mein Geld und wenn nicht - dann geh ich eben wo anders hin punkt ... ganz einfache Regel der Marktwirtschaft - und das hat selbst der Osten inzwischen verstanden...

    So lange ich kein Gesetz sehe, schwarz auf weiss, kannst Du mir viel erzählen - das mit dem Glauben überlasse ich dann dem Priester - ich glaub Dir kein Wort ...

    Wieso eigentlich per PN - Gesetzte sind doch für jedermann... Wieso darf hier keiner wissen, wer was bestimmt ? merkwürdig merkwürdig ...

    Nur mal ein Beispiel aus "meiner" BOS-Welt... wenn es um das Verbot von bestimmten Dingen geht... und nein es geht nicht um FuG...

    Da steht dann...

    Verkauf und Auskünfte ausschließlich an Dienststellen, die von den Bestimmungen des Waffengesetz ausgenommen sind... kein Verkauf an indivituelle Beamte einer der vorgenannten Dienststellen. Es ist immer - auch für Muster - ein Nachweis gemäß den Bestimmungen des BKA erforderlich


    PSA (Persönliche Schutzausrüstung), die nicht über eine CE-Kennzeichnung verfügt

    Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass persönliche Schutzausrüstungen, die gemäß § 1 Abs. 5 Ziff. 1 der achten Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen) nicht der CE-Kennzeichnungspflicht unterfallen, nicht an Endverbraucher, sondern ausschließlich an Behörden der Bundeswehr, des Zivilschutzes, der Polizeien des Bundes und der Länder, sowie sonstigen Einrichtungen, die der öffentlichen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung dienen, sowie deren Angehörige, abgegeben werden dürfen. Die Abgabe eines oben bezeichneten Produktes an einen Endverbraucher ist mit empfindlichen Strafen verbunden. Der Händler ist verpflichtet, sich die Zugehörigkeit zu den oben genannten Behörden vom jeweiligen Endabnehmer vor Abgabe des Produktes nachweisen zu lassen.

    Betreffen Artikel, welche nur an Behörden der Bundeswehr, des Zivilschutzes, der Polizeien des Bundes und der Länder, sowie sonstigen Einrichtungen, die der öffentlichen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung dienen, sowie deren Angehörige, abgegeben werden.
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  15. #60
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    @ Bendix_4123Reloaded

    Du sprichst mir aus der Seele...!
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

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