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Thema: Rechtliche Konsequenzen beim Beseitigen einer Ölspur

  1. #1
    Buschfunker Gast

    Rechtliche Konsequenzen beim Beseitigen einer Ölspur

    Hallo Forumgemeinde!

    Ich bin gestern Abend auf einen alten Artikel gestoßen, in dem es überwiegend um einen Einsatz und der Beseitigung einer Ölspur ging. Zum eigentlichen beseitigen der Ölspur wurde die Feuerwehr alarmiert, allerdings durfte diese nicht "eingreifen", da es eine Klage einer Spezialfirma in der Vergangenheit wegen solcher Einsätze gab.

    Nun bin ich allerdings verwirrt, denn wenn die Feuerwehr durch die Polizei zur Beseitgung der Ölspur angefordert wird, gehe ich davon aus das ggf. Gefahr im Straßenverkehr besteht. Somit müsste die Feuerwehr doch, sofern es zu deren Aufgabe gehört, die Ölspur entfernen oder nicht?

    Hier in meinem Heimatlandkreis wird es so gehandhabt, dass eine Spezialfirma angefordert werden muss, diese aber teilweise über zwei Stunden Anfahrt hat. Ist so eine "Wartezeit" überhaupt vertretbar, vor allem da durch die Ölspur ja immer noch die Gefahr eines Folgeunfalls besteht?

    Gibt es dafür eigentlich eine rechtliche Klausell oder so ähnliches, wo ich mich mal schlau lesen kann? Wie sieht es aus, wenn unser Löschgruppenführer den Auftrag erteilt die Ölspur zu beseitigen, weil akute Gefahr von dieser ausgeht, obwohl er weiß - das diese nicht erlaubt ist? Was könnte es da für Konsequenzen geben?

  2. #2
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    Ölspur beseitigen ist auch keine ureigene Tätigkeit der Feuerwehr.
    Sobald ein ziviles Unternehmen da ist, darf die Feuerwehr allerhöchtens noch die Straße sperren bis das Unternehmen da ist.
    Und die Feuerwehr sollte froh sein das es Firmen gibt, denn ich behaupte mal 99% der Feuerwehren beseitigen die Ölspur eh nicht fachgerecht.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Ölspur beseitigen ist auch keine ureigene Tätigkeit der Feuerwehr.
    Sobald ein ziviles Unternehmen da ist, darf die Feuerwehr allerhöchtens noch die Straße sperren bis das Unternehmen da ist.
    Und die Feuerwehr sollte froh sein das es Firmen gibt, denn ich behaupte mal 99% der Feuerwehren beseitigen die Ölspur eh nicht fachgerecht.
    Die aktuelle Rechtsauffassung in NRW ist eine andere (Ölspur mit Umwelt- oder Verkehrsgefahr = Unglücksfall im Sinne des FSHG) und diverse Feuerwehren wären froh, wenn sie das Thema mit "nicht meine Aufgabe" ad acta legen dürften. :-( So sind sie aber zunächst einmal zuständig.

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  4. #4
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    Zitat Zitat von Buschfunker Beitrag anzeigen
    Nun bin ich allerdings verwirrt, denn wenn die Feuerwehr durch die Polizei zur Beseitgung der Ölspur angefordert wird, gehe ich davon aus das ggf. Gefahr im Straßenverkehr besteht. Somit müsste die Feuerwehr doch, sofern es zu deren Aufgabe gehört, die Ölspur entfernen oder nicht?
    Die akute Gefahrenabwehr muss nicht in der Entfernung bestehen, dafür reicht auch eine Absicherung, Beschilderung und gegebenenfalls Verhindern einer Ausbreitung.

    Zitat Zitat von Buschfunker Beitrag anzeigen
    Hier in meinem Heimatlandkreis wird es so gehandhabt, dass eine Spezialfirma angefordert werden muss, diese aber teilweise über zwei Stunden Anfahrt hat. Ist so eine "Wartezeit" überhaupt vertretbar, vor allem da durch die Ölspur ja immer noch die Gefahr eines Folgeunfalls besteht?
    Sobald da eine entsprechende Absicherungsmaßnahme getroffen wurde, besteht die Gefahr eines Folgeunfalls ja nicht mehr.

    Zitat Zitat von Buschfunker Beitrag anzeigen
    Gibt es dafür eigentlich eine rechtliche Klausell oder so ähnliches, wo ich mich mal schlau lesen kann?
    Eine klare Regelung wie "Für Ölspuren zuständig ist XY" gibt es nicht. Die Straßenreinigungspflicht bzw. Verkehrssicherungspflicht ergibt sich aus dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) und dem jeweiligen Landesstraßengesetz. Dazu wird man dann das jeweilige Feuerwehrgesetz anschauen müssen, garniert mit ein paar Gerichtsentscheidungen, und als Krönung ein bisschen GMV obendrauf ;-)

    Zitat Zitat von Buschfunker Beitrag anzeigen
    Wie sieht es aus, wenn unser Löschgruppenführer den Auftrag erteilt die Ölspur zu beseitigen, weil akute Gefahr von dieser ausgeht, obwohl er weiß - das diese nicht erlaubt ist? Was könnte es da für Konsequenzen geben?
    Klare Aussage der Unfallkasse RLP dazu, letzter Absatz auf der 2. Seite: http://www.ukrlp.de/download/20_2008_FFW_Oelspur.pdf

    Natürlich sieht das 2km Luftlinie von mir hier schon wieder ganz anders aus, und es ist immer wieder lustig, wenn sich jemand mit seiner Ölspur nicht an die Landesgrenze RLP-NRW hält.
    Geändert von überhose (19.11.2009 um 15:02 Uhr)

  5. #5
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    Ölspur

    Also wir haben bei uns in der Geimeine folgende Regelung:

    Von uns werden keine Ölspuren beseitigt, wir sichern die Einsatzstelle ab, und lassen die Pol und Straßenmeisterei nachalarmieren.

    Bei Gefahr für die Umwelt, z.B. wenn des Öl Richtung Kanalisation läuft wird mit Ölbindemittel des Öl aufgenommen. Die Reste die dann noch auf der Straße sind können wir gar nicht richtig beseitigen.
    Also wird die Einsatzstelle an die Pol, bez. Straßenmeisterei übergeben und die sollen schauen dass eine Reinigungsmaschine antanzt und die Reste beseitigt.
    Schilder mit "Ölspur" kann auch die Straßenmeisterrei aufstellen.

    Also wir sind NUR für die ersten paar Minuten da, um abzusichern dass keine Unfälle passieren und um drohende Gefahr für die Umwelt abzuwenden.

    Viele grüße

    Stefan

  6. #6
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    Servus,

    bei uns folgender ablauf....

    Ölspur gemeldet.... Feuerwehr wird zu Gefahrenabwehr Alarmiert und wir fahren an.
    Arbeiten welche wir durchführen sind natürlich Gefahrenabwehr... sprich sollte öl drohen in die Kanalisation zu laufen etc. wird hier entsprechend gehandelt.
    Ebenso führen wir natürlich entsprechende sicherungsmaßnahmen durch oder ggf. auch in Amtshilfe Verkehrsregelung etc. pp.
    Unsere Gemeinde hat einen Vertrag mit einem Privatunternehmen. Dieses unternehmen ist Vertraglich zu einer Einrückzeit innerhalb von 40 minuten verpflichtet. (24/7/365).

    Selber Abstreuen fällt also flach... wobei ganz klar manchmal echt nervige angelegenheit.
    Denn die haben nen weiten Anfahrtsweg und brauchen dementsprechend auch wirklich 40 min. (hat leider trotz vertrag auch schon länger gedauert).

    so denn... bis denn...

    PS: Komme aus NRW.

  7. #7
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    Im letzten Jahr hat ein Ölspur-Beseitigungs-Fach-Unternehmen gegen eine Gemeinde geklagt, weil er der Meinung gewesen sei, dass es nicht die Aufgabe, der Feuerwehr sei, Ölspuren zu beseitigen, und leider verloren!

    Sein Haupt-argument war, das die Feuerwehr, überhaupt nicht in der Lage sei, bzw., nicht geeignetes Material hätte, um eine Str., Fachgerecht zu reinigen, und der Unternehmer mit seinen schönen neuen Kehrmaschinen schneller wär.

    Da wies der Richter darauf hin, das die Gefahrenabwehr nicht dem Unternehmer unterliegt, und die Gemeinde zu entscheiden hat, wie und mit welchen Mitteln se die Gefahr schnellstmöglich beseitigt!

    Wir fahren Ölspuren auch von der Feuerwehr. Ist der Zeitaufwand zu hoch, oder der Verursacher bekannt, haben wir in der Nachbarstadt nen Unternehmer der mit ner Öl-kehrmaschine dann gerufen wird! Wir haben aber auch schon Ölspuren bis zu 6km abgestreut

  8. #8
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    Wenn der Feuerwehr der Aufwand zu groß ist, dann darf wieder der Unternehmer ran... Da kann ich es verstehen, dass jemand dagegen klagt.

    (Und witzigerweise hätte er vor einem rheinland-pfälzischen Gericht Recht bekommen, hier endeten mittlerweile schon mehrere Gerichtsverfahren mit dem Tenor, dass die Feuerwehr grundsätzlich nicht zuständig ist)

  9. #9
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Wenn der Feuerwehr der Aufwand zu groß ist, dann darf wieder der Unternehmer ran... Da kann ich es verstehen, dass jemand dagegen klagt.
    Nein, so war es eigentlich nicht gemeint! Ich kann natürlich 10 Kameraden 4 Std., lang ne Straße bürsten lassen, oder wege ab, ob ich ne halbe Std., auf die Kehrmaschine warte, die dann 1,5 Std., dafür braucht.

    Abgesehen davon, entscheidet das bei uns, der Einsatzleiter, zusammen mit der Polizei, die die Staße frei geben muß.
    Kosten, Aufwand, Zeit, und nutzen, sind dann die Zauberworte

  10. #10
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    Also bei uns kehren wir die Straße in der Regel noch selbst.

    Wieso und Warum entzieht sicht gerade meiner Kenntniss.

    Ich sehe aber auch anderes Aspekte. Wenn ich hier lese, wir warten bis zu 40min auf die Firma, finde ihc das in einigen Fällen unvertretbar. Wir haben hier Bundesstraße und Autobahn. Und auf solchen viel befahrenen Straßen ist auch für mich unvertretbar diese 40min + die Zeit die das unternehmen braucht zu speren (auch nur einseitig) nur damit das Unternehmen die Reinigung vornimmt.
    Denn hier kommen in den Bereich das ich eine teil-/Gesperte Straße habe auf der eig nix passiert.
    Und die Aussage wenn die Stelle abgesichert ist passieren keine Folgeunfälle finde ich sehr Blauäugig. Hier besteht wieder ein erhöhtes Unfallrisiko. Und das unnötiger Weiße, obwohl die Zeit kürzer gehalten werdne könnte wenn man derweil anfangen würde die Straße zu kehren. Und das warten und schließen von Straßen/teilen ohne das etwas wirklich passiert nennt man dan Gefahrenabwehr? Kann ich nicht verstehen.

  11. #11
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    Naja ...
    dann hoffe ich aber das ihr eure Autobahn bzw Bundesstraße auch nach den Herstellerangaben des Ölbindemittels reinigt. Denn das dauert mit Sicherheit 3 mal solange, als wenn ne Spezialfirma mit ner Reinigungsmaschine kommt.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  12. #12
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    Zitat Zitat von Snipero Beitrag anzeigen
    Ich sehe aber auch anderes Aspekte. Wenn ich hier lese, wir warten bis zu 40min auf die Firma, finde ihc das in einigen Fällen unvertretbar. Wir haben hier Bundesstraße und Autobahn. Und auf solchen viel befahrenen Straßen ist auch für mich unvertretbar diese 40min + die Zeit die das unternehmen braucht zu speren (auch nur einseitig) nur damit das Unternehmen die Reinigung vornimmt. Denn hier kommen in den Bereich das ich eine teil-/Gesperte Straße habe auf der eig nix passiert.
    Was soll die Feuerwehr denn dort sinnvolles machen, was über das "nix" hinausgeht? Eine Ölspur bzw. die dadurch entstehende Gefahr für den Verkehr wird nicht dadurch beseitigt, dass man ein bisschen Bindemittel drauf streut.

    Zitat Zitat von Snipero Beitrag anzeigen
    Und die Aussage wenn die Stelle abgesichert ist passieren keine Folgeunfälle finde ich sehr Blauäugig. Hier besteht wieder ein erhöhtes Unfallrisiko.
    Durch Schilder?

    Zitat Zitat von Snipero Beitrag anzeigen
    Und das unnötiger Weiße, obwohl die Zeit kürzer gehalten werdne könnte wenn man derweil anfangen würde die Straße zu kehren.
    Das Beseitigen einer Ölspur ist weitaus mehr als "kehren". Und dieses "mehr" kann die Feuerwehr einfach mangels Technik und mangels Ausbildung nicht leisten (auch nicht dort, wo man noch der Meinung ist die Feuerwehr ist zuständig).

    Zitat Zitat von Snipero Beitrag anzeigen
    Und das warten und schließen von Straßen/teilen ohne das etwas wirklich passiert nennt man dan Gefahrenabwehr? Kann ich nicht verstehen.
    Jede andere Tätigkeit der Feuerwehr ist auch keine Gefahrenabwehr, sondern unnützer Aktionismus.

  13. #13
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    Zitat Zitat von Snipero Beitrag anzeigen
    Und die Aussage wenn die Stelle abgesichert ist passieren keine Folgeunfälle finde ich sehr Blauäugig. Hier besteht wieder ein erhöhtes Unfallrisiko. Und das unnötiger Weiße, obwohl die Zeit kürzer gehalten werdne könnte wenn man derweil anfangen würde die Straße zu kehren. Und das warten und schließen von Straßen/teilen ohne das etwas wirklich passiert nennt man dan Gefahrenabwehr? Kann ich nicht verstehen.
    Heißt also, dass wir als Feuerwehr demnächst auch Unfallstellen absichern, wenn die Pol mal wieder kein Personal hat, die Sicht behindernde Begrünung an Kreuzungen zurück schneiden, gefährliche Schlaglöcher flicken etc?

    Sorry, aber wir als Feuerwehr sind nicht für jegliche "Gefahrenabwehr" zuständig. Wenn gewollt ist, dass die Straßen zügig wieder befahrbar sind und nicht längere Zeit gesperrt werden müssen, dann sollte man den Straßenbaulastträger eben zu einer entsprechenden Bereitschaft verpflichten. Aber bitte nicht die Feuerwehr, insb. das Ehrenamt, dafür missbrauchen. Ist ja auch schön billig ...

  14. #14
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Aber bitte nicht die Feuerwehr, insb. das Ehrenamt, dafür missbrauchen. Ist ja auch schön billig ...
    Auch bei den Kostenfragen gibt es in RLP klare Aussagen: Da die Feuerwehr nicht zuständig ist, kann sie, selbst wenn der Verursacher bekannt ist, von diesem keine Kostenerstattung anfordern (Urteil Verwaltungsgericht Neustadt, Az.: 5 K 5/07.NW)
    Und aus dem gleichen Grund (= keine Feuerwehraufgabe) sind Arbeitgeber bei Ölspuren auch nicht verpflichtet, ehrenamtliche Feuerwehrleute freizustellen. Würde er es doch tun, könnte er nichtmal die Lohnfortzahlung durch die Kommune beanspruchen, eben weil er es dann "freiwillig" macht. Könnte zu bösen Überraschungen führen, wenn eine Wehr in RLP weiter Ölspuren bearbeitet (sowas solls hier trotz aller eindeutigen Regeln immer noch geben, Feuerwehr halt...) und dann mal jemand mit seinem Arbeitgeber aneinandergerät.

  15. #15
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    Bei uns ist das auch so geregelt, dass auf Bundes- und Kreisstraßen ein Unternehmen die Ölspur beseitigt, auf Gemeindestraßen können wir selbst darüber entscheiden. Aber wir sind dann trotzdem noch für die Absicherung der Unfallstelle zuständig, man könnte es auch einfach sinnloses rumstehen nennen, so wie letztens erst bei uns geschehen. Polizei hat Ölpspur auf S-Straße gesehen, FW wurde alarmiert zur Absicherung, ebenso Unternehmen benachrichtigt. Die FW stand ca. 2 Stunden dort, hat die Unfallstelle auf Anweisung der Polizei gesperrt, diese war ebenfalls vor Ort. Wärhrend dieser Wartezeit ist inzwischen wieder ein Folgeunfall aus Unachtsamkeit der Autofahrer passiert.... Und irgendwann kam dann auch mal die Firma. Da kann man dann auch schon mal an dem Sinn dieser ganzen Sache zweifeln...

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