Hallo Forumgemeinde!
Ich bin gestern Abend auf einen alten Artikel gestoßen, in dem es überwiegend um einen Einsatz und der Beseitigung einer Ölspur ging. Zum eigentlichen beseitigen der Ölspur wurde die Feuerwehr alarmiert, allerdings durfte diese nicht "eingreifen", da es eine Klage einer Spezialfirma in der Vergangenheit wegen solcher Einsätze gab.
Nun bin ich allerdings verwirrt, denn wenn die Feuerwehr durch die Polizei zur Beseitgung der Ölspur angefordert wird, gehe ich davon aus das ggf. Gefahr im Straßenverkehr besteht. Somit müsste die Feuerwehr doch, sofern es zu deren Aufgabe gehört, die Ölspur entfernen oder nicht?
Hier in meinem Heimatlandkreis wird es so gehandhabt, dass eine Spezialfirma angefordert werden muss, diese aber teilweise über zwei Stunden Anfahrt hat. Ist so eine "Wartezeit" überhaupt vertretbar, vor allem da durch die Ölspur ja immer noch die Gefahr eines Folgeunfalls besteht?
Gibt es dafür eigentlich eine rechtliche Klausell oder so ähnliches, wo ich mich mal schlau lesen kann? Wie sieht es aus, wenn unser Löschgruppenführer den Auftrag erteilt die Ölspur zu beseitigen, weil akute Gefahr von dieser ausgeht, obwohl er weiß - das diese nicht erlaubt ist? Was könnte es da für Konsequenzen geben?