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Thema: Bewaffnung im Katastrophenschutz

  1. #1
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    Bewaffnung im Katastrophenschutz

    So toternstes Thema

    Was ist an dem Gerücht, das die Einheitsführer des Katastrophenschutzes im V-Fall Handfeuerwaffen bekommen hätten. Grundsätzlich kann ich es mir vorstellen, aber gefunden hab ich nichts. Wer weis mehr?
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  2. #2
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    Moin..

    Gab es den V-Fall schonmal in der neueren Zeit ?

    Wenn es das gibt, wird es sicher durch irgendein Gesetz geregelt sein,
    vermutlich als "Sonderfallregelung" - müsste also eigentlich zu finden sein..

    Eine erste Recherche ergeben ne grosse Zahl an Kommentaren zur Anwendung
    des Waffengesetzes, zwar nicht kostenfrei, aber immerhin: Es gibt sie..

    Unter anderem werden hier nicht nur der V-Fall, sondern wohl auch die allgemeine
    Auslegungen beschrieben, vom Taxifahrer bis hin zu dem angesprochenen Personenkreis.

    Nur - was soll es eigentlich bringen ?

    V-Fall - was ist das eigentlich ? .. gehen dann plötzlich von allen Seiten Bomben auf
    uns nieder? .. nur weil "V-Fall" ausgerufen ist, heisst das ja nicht, das der Katastrophen-
    schutz plötzlich "mehr" oder "weniger" sich selbst verteidigen muss als ohne den V-Fall.

    Ich meine damit: Komm doch mal zu ner "richtigen Katastrophe", wo du dann mit deinen
    unterstellten KatS-Personal auf "den wütenden, plündernden Mob" stösst, die sich deinen
    Mannschaftsbus kapern wollen, um dann dem Erdbeben zu entkommen oder weiss der
    Teufel was. Es braucht dazu also nicht mal den V-Fall, um sich ne Schusswaffe zu
    "wünschen" (ich schreibe das in Quotes, weil es nicht mein persönlicher Wunsch ist,
    auch wenn ich eine gewisse Zeit daran ausgebildet wurde).

    Ob "normale" Katastrophe oder "V-Fall", stehst du mit meinetwegen 1/8 und nem MTW
    vor einer Menschenmenge, bringt dir eine Schusswaffe gar nichts. Einzelne Menschen
    wirst du auch ohne beruhigen können, da dir als Führungsmensch hoffentlich Techniken
    zur Deeskalation beigebracht wurden. Fürs "Rumballern" zum Schutz der Schützer wird
    man dir sicherlich Polizei mitgeben.. eher als ne kleine Handfeuerwaffe, an der du nicht
    regelmässig ausgebildet/fortgebildet wurdest, und wenn du Glück hast, einen oder zwei
    der Agitatoren zu verletzten, bevor du dann von allen anderen endgültig zerrissen wirst.

    Wenn eine grössere Anzahl von Agitatoren "kopflos" auf euch kleine Gruppe zurennt,
    vergesst das "wir wollen euch helfen", bis die Damen und Herren wieder abgekühlt sind,
    oder zu schwach, um sich eurer Hilfe zu wiedersetzen.. der normale Mensch ist für Hilfe
    dankbar, aber extreme Situationen führen nicht wirklich zu "logischem Verhalten", oder?

    Und was ist "mit dem Feind im V-Fall" ? .. nun, sieht man den KatSchutz als "Kombattant" ,
    schützt dich durch die Genfer Konvention (ja, auch ich schmunzele bei der Aussage, aber
    sie ist ja zunächst mal Fakt..). Konkretes Beispiel ist wohl der THW'ler, der seine Deutsch-
    landflagge auf dem Dienstanzug an der Schulter führt. Das rote Kreuz (und andere) als
    Schutzzeichen ist auch meistens sehr praktisch..

    Wäre es nicht schon fast Heimtücke, nun dieses Personal (ausser zum Selbstschutz)
    mit Waffen auszurüsten? Wo endet Selbstschutz, wo beginnt "ich glaub dir nicht, das
    du nur medizinsche Güter oder Schaufeln für die Brücke da vorn transportierst, schliesslich
    hast du eine Waffe und die Flagge auf dem Ärmel" ...
    (Im Sanitätsdienst der Bundeswehr gibt's hier sehr klare Regeln.)

    Zusammenfassend:

    * Ich persönlich halte gar nichts davon, ob es nun irgendwo tatsächlich erlaubt ist oder
    nicht, sei dahingestellt.
    * Eine Waffe, von einem nicht daran ausgebildeten Schützen geführt, ist gefährlicher
    einzustufen als der Nutzen, den sie bringt. Konkret meine ich damit nicht nur die Hand-
    habung, Zielen, Schiessen usw. - sondern vielmehr die charakterliche Eignung zur Führung
    einer Schusswaffe. Da sind andere Aspekte als bei der Menschenführung zu beachten!
    * Eine Handfeuerwaffe, selbst eine MP oder "was grösseres" bringt immer nur noch mehr
    Arbeit für den Rettungsdienst
    * Eine Handfeuerwaffe schreckt vielleicht einzelne Täter, die der eigenen Gruppenstärke
    zahlenmässig eh unterliegen, ab - oder auch nicht. Spätestens hier werden Aggressionen
    geweckt, die einer Deeskalation entgegen stehen.
    * Eine Handfeuerwaffe gegen eine grosse Menschenmenge - nun, das erinnert mich immer
    an Zombie-Filme, nur das in der Realtität nach ein paar Schuss die Munition zuende ist,
    zumal man als ungeübter Meisterschütze sicherlich genauso schlecht trifft wie "die Bösen"
    im Film. (Übrigens: Counterstrike ist KEINE Übung mit einer echten Waffe. Ich wage den
    provozierenden Satz: Wieso sonst gibt's so wenig Headshots beim Amoklauf in der Schule?
    SEIEN WIR FROH DRUM, das so ein Computerspiel niemals die wirkliche Waffenführung
    trainieren kann..)

    Nachdenkliche Grüsse,

    Tim

    *EDIT* Zum "Gerücht": Aufgrund obiger Meinung würde ich ein solches Gerücht wirklich
    nicht ernstnehmen können und den Verbreiter nach konkreten Quellen fragen..
    Man stelle sich vor, diverse (dumme) Sprüche über Bundeswehr-ZdVs und deren Inhalt
    stellen sich als heisse Luft heraus, wenn man die entsprechende ZdV danach durchsucht,
    trotzdem halten sich die Sprüche hartnäckig ..
    --
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  3. #3
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    Es wird wohl ein Gerücht bleiben,

    denn es wär schon ein dolles Ding, wenn man eine Organisation wie z.B., Das Rote Kreuz oder andere Hilforganisationen, die sich der Genfer Konventionen verpflichtet haben, ihrer Verpflichtung zur neutralität, und Waffenfreien Hilfeleistung, mit ner Pistole Nachdruck verleihen würden.

    Wenn Ihr aber so ganz alte Unterlagen habt, die vom 2.WK sind, so mit Angaben von Schutzräumen, und Bunker-schutzanlagen, das steht dann so was ähnliches drin, wie das der Ranghöchste Einheitsführer sich mit ner Waffe bewaffnen darf, und dann als Ordnungskraft diehnt. Denke mal das bezog sich aber eher auf das damalige Bunker-bediehnpersonal, oder Polizei, oder Wehrmachtsangehörige.

  4. #4
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    Bei den ehemaligen Hilfszugabteilungen des DRK lag jeweils ein Revolver im Tresor.

    Der war tatsächlich im Ernstfall (und nicht nur im V-Fall) für den Hilfszugführer vorgesehen. Hintergrund: mehr die Angst vor Plünderungen der Lebensmittelvorräte etc.

    Ist aber inzwischen alles Geschichte.
    MfG

    brause

  5. #5
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    Zitat Zitat von Shinzon Beitrag anzeigen
    da dir als Führungsmensch hoffentlich Techniken
    zur Deeskalation beigebracht wurden.
    Feuerwehr: Fehlanzeige (ok, beim Verbandsführer weiß ich es grad nicht, bin mir aber auch da sehr sicher...)

    Zitat Zitat von Shinzon Beitrag anzeigen
    Man stelle sich vor, diverse (dumme) Sprüche über Bundeswehr-ZdVs und deren Inhalt stellen sich als heisse Luft heraus, wenn man die entsprechende ZdV danach durchsucht, trotzdem halten sich die Sprüche hartnäckig
    Streiche ZdV und Bundeswehr, setze FwDV, UVV... Solche Fälle ieht man ja auch im Forum öfters mal. Daher bei solchen Aussagen immer Quellenangabe nennen lassen. Meistens hat es sich dann schnell erledigt.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Shinzon Beitrag anzeigen

    *EDIT* Zum "Gerücht": Aufgrund obiger Meinung würde ich ein solches Gerücht wirklich
    nicht ernstnehmen können und den Verbreiter nach konkreten Quellen fragen..
    Man stelle sich vor, diverse (dumme) Sprüche über Bundeswehr-ZdVs und deren Inhalt
    stellen sich als heisse Luft heraus, wenn man die entsprechende ZdV danach durchsucht,
    trotzdem halten sich die Sprüche hartnäckig ..
    Jein .. wobei es sich immer mal lohnt in den älteren Regelwerken (egal wo) nachzuschauen.

    So war das Küchenpersonal früher wirklich anzuhalten einmal die Woche ein warmes Brausebad zu nehmen.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  7. #7
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    Hi,

    vor langer langer Zeit (DEUTLICH vor meiner Zeit) lagen laut zuverlässigen Aussagen auch bei uns Waffen im Tresor die an die Führungskräfte im Ernstfall ausgegeben worden wären.

    ISt aber schon LANGE Geschichte, entsprechende Einsatzkräfte die tatsächlich damals eine Waffe ausgehändigt bekommen hätten dürften sich allesamt nicht mehr im Dienst befinden!
    Nur mal als anmerkung.

    Daher: Kein Gerücht - nur Infos aus der Steinzeit. Heute definitiv NICHT mehr so, im Fall der Fälle wird dann eine Polizeiliche einheit zum Schutz angefordert.

    Gruß
    Carsten

    EDIT: Hat aber nichts mit dem WK2 zu tun, die betroffenen Einheiten gab es in dieser Form zu Zeiten des WK2 nicht...
    Geändert von DG3YCS (13.11.2009 um 12:28 Uhr)
    ***Wichtig***
    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
    Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de

  8. #8
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    Hi!

    Ich werde mich mal drum bemühen, dass ich eine DA von vor 40 oder 50 Jahren abfotografieren darf - da steht drin, dass der diensthabende Feuerwehrmann (FEZ 24/7, keine ständig besetzte Wache) zum "Schließgang" und zur "Kontrolle besonderer Vorkommnisse im Feuerhaus" die Dienstwaffe am Körper zu tragen habe. Die Dienstwaffe gibt es heute noch - allerdings als Museumsstück. Ausgebildet wurde daran aber, so das Hörensagen durch die Kollegen mit dem entsprechenden Alter, keiner. Das sollte man ja schon von wo anders her kennen.
    Was das allerdings für einen Hintergrund hatte, konnte mir auch keiner sagen. Eigensicherung? Angst vor den vorhin schon erwähnten Plünderungen? K.A.
    Der Tod ist das in Kauf zu nehmende Risiko des Lebens...

  9. #9
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    Zitat Zitat von Shinzon Beitrag anzeigen
    Moin..

    Gab es den V-Fall schonmal in der neueren Zeit ?

    ....

    V-Fall - was ist das eigentlich ? .. gehen dann plötzlich von allen Seiten Bomben auf
    uns nieder? .. nur weil "V-Fall" ausgerufen ist, heisst das ja nicht, das der Katastrophen-
    schutz plötzlich "mehr" oder "weniger" sich selbst verteidigen muss als ohne den V-Fall.
    DAS ist wieder das beste beispiel für "wie zereisse ich eine normal gestellt frage am effektivsten"

    Der TS benutzt nähmlich das Wort HÄTTE, und das zu DDR und UDSSR Zeiten ganz schnell der V-Fall hätte sehr plötzlich eintretten können ignoriert Shizo völlig... ich sag nur Atomare Sprengköpfe auf Kuba stationiert.

  10. #10
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    Das ist wieder ein Paradebeispiel für "wie werde ich am ehesten blöde Zerreißkommentare los".

    Shinzon ignoriert nichts, sondern spricht völlig legitim an, dass eine Bewaffnung, wenn sie denn gegeben wäre, nicht nur im ausdrücklich erklärten V-Fall "hilfreich" sein könnte, sondern auch im ganz "normalen" KatS.

    Wie man da direkt wieder mit dem Zerreißgeheule anfangen kann, darf dein Geheimnis bleiben. Beißreflexe vielleicht?

  11. #11
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    Eben ;)

    Nur reicht mir ein "hilfreich" (trotz Quotation) nicht ;) Ich halte sie für schwachsinnig,
    weil der falsche Weg.

    Gerne, bildet die Führungskräfte vernünftig an der Waffe aus, dann hat man schonmal
    den Faktor "Bedienung" geklärt. Den Faktor "geeignet, eine Waffe zu führen" würde dann
    ja das Führungspersonal "selektieren", wenn man nen Waffenschein zur Pflicht macht -
    und sei es nur, das man die tatsächlich "nur" im V-Fall führen darf - da der immer mal
    auftreten kann, wie der Reisswolf es angedeutet hat, darf dann nur noch Führungspersonal
    im Einsatz sein, das auch eine Waffe führen darf.

    Zusätzlich zum Waffenschein kommen dann natürlich noch die Schiessübungen, die
    regelmässig stattzufinden haben. Die Kosten stelle ich mir lustig vor.. wo doch nichtmal
    Geld für Meldeempfänger in ausreichender Anzahl vorhanden ist.

    Sollte es also eine noch gültiges Gesetz geben - lieber schnell zurück in die Schublade *g*

    Gruss,
    Tim
    --
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  12. #12
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    @ shinzon

    schön geschrieben, aber am Thema vorbei.
    hinsetzen und aufpassen ;-)

    @ die anderen

    der Mythos scheint sich zu bestätigen.

    Grundsätzlich halte ich von einem bewaffneten Katastrophenschutz garnix.
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  13. #13
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    510
    Ich denke das Material auf dem Notfallkoffer ist schon gefährlich genug. Wenn ich mir jetzt noch ne Schusswaffe vorstelle.... OMG
    Das würde die Helferzahl im Einsatz auch erheblich minimieren ;-)
    Lass mich Arzt, ich bin durch !!!!

    www.hp-weishaupt.de

  14. #14
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    Nun, ich denke im ersten meiner Beiträge sehr wohl passend geschrieben zu haben.
    Denn - irgendwer (keine Einzelperson) wird sich damit beschäftigt haben, ob so
    etwas zulässig ist oder nicht.

    Ich schliesse mich an, "früher war alles anders" - aber spätestens jemand, der alte
    Vorschriften / Gesetze aktualisiert hat, wird sich hoffentlich ähnliches gedacht haben,
    so dass es nirgends mehr eine Erlaubnis zur Führung einer Waffe für diesen vom TE
    beschriebenen Gerücht gibt.

    Ich bitte darum, das Gegenteil mit Quelle zu beweisen ^^

    Gruss,
    Tim
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  15. #15
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    Zitat Zitat von Shinzon Beitrag anzeigen
    Nur reicht mir ein "hilfreich" (trotz Quotation) nicht ;) Ich halte sie für schwachsinnig
    Ich auch, mir ist nur kein anderes Wort eingefallen.

    Zitat Zitat von Shinzon Beitrag anzeigen
    Zusätzlich zum Waffenschein kommen dann natürlich noch die Schiessübungen, die regelmässig stattzufinden haben. Die Kosten stelle ich mir lustig vor..
    Waffenschein? Quatsch.
    1. Gesetzgeber bestimmt: Ihr braucht Waffenschein.
    2. Kommunen stöhnen: Och nö, das kostet doch.
    3. DFV heult: Das gefährdet die Existenz der Feuerwehren, und die sind doch im KatS ach so wichtig - das geht so nicht!
    4. Gesetzgeber stöhnt: Och nö, nicht die schon wieder...
    5. Kommunen sagen: Juchhu, DFV, kümmert euch mal drum. Und die Gemeinde-/Städtebünde gleich mit, ach wie schön das wir 2 Interessenvertretungen haben...
    6. Am Rande diverser Ski- und Musikwettbewerbe werden Vertreter des Gesetzgebers von Vertretern des DFV bequatscht.
    7. Gesetzgeber beschließt: Feuerwehrangehörige, die im Einsatzfall eine Schusswaffe benutzen, brauchen den Feuerwehrwaffenschein. Als Voraussetzung müssen sie mind. 1 Karl-May-Western gesehen haben, und eine interne Ausbildung absolvieren.
    Die Ausbildung dauert 20-30 Minuten. Ausbilder darf sein, wer in seinem Leben mind. einmal einen Silvesterkracher erfolgreich gezündet hat. Über die erforderliche Größe dieses Silvesterkrachers dürfen die Länder weitergehende Verordnungen erlassen.
    Bayern gibt sich Mühe, als erste eine solche Verordnung zu erlassen. Aus traditionellen und finanziellen Gründen werden hier allerdings Steinschleudern als gleichwertiger Schusswaffenersatz anerkannt, weil der LFV inzwischen gemerkt hat das auch die Pistolen noch Geld kosten.
    8. Alle feiern sich.
    9. Währenddessen hat das THW den Großteil seiner Kräfte mit Waffen und Waffenscheinen ausgerüstet. Die Beschaffung von schusssicheren Westen für alle Helfer läuft, weil die olle Feuerwehr noch immer im KatS mitspielen will...

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