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Thema: Hilfe! Swisspohne Boss 910V alarmiert wild, nach Sturz!

  1. #1
    Buschfunker Gast

    Hilfe! Swisspohne Boss 910V alarmiert wild, nach Sturz!

    Hallo Forumgemeinde und Swissphone-Experten!

    Ich habe nun endgültig die Nase voll davon, dass mein Melder zu unmöglichsten Zeiten wilde Dinge macht und meine Frau mich deswegen Nacht für Nacht auf die Couch verbannt! *lol*

    Aber nun zum eigentlichen Problem. Leider ist mir mein Meldeempfänger vom Typ Swissphone Boss 910V vor ein paar Tagen herunter gefallen. Ich hab das Ding leider versehentlich vom Nachtisch gefeuert *grml*

    Seit diesem Tag macht mir der Meldeempfänger nun Probleme, in Form von wilden Alarmierungen! Das Teil löst ohne Grund aus - obwohl nicht alarmiert wurde - Danach hängt sich der Meldeempfänger dann auf und reagiert nicht mehr.

    Das wilde auslösen zeigt sich so: Melder piept und vibriert, Display leuchtet, keine Symbole, kein Alarmtext, keine Reaktion auf Knopfdruck.

    Erst nach dem Aus- und Einschalten verhält sich das Teil wieder normal! Zumindest für einen Moment. Letzte Nacht hat mich der Melder drei mal ohne Grund geweckt. Zu Testzwecken habe ich einen Swissphone Boss 925 mit den gleichen RICs programmiert, jedoch nur als Fixtext-Melder, da ich den Boss 925 nicht in der "V"-Variante habe...

    Dort zeigt sich das Problem nicht. Wo der Boss 910V auslöst (ohne Grund) schweigt der Boss 925.

    Hat jemand von euch eine Idee, was ich an meinem Melder kaputt gemacht habe???

    *please help me!* Ich will wieder in meinem Bett schlafen *g*

  2. #2
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    Hm..

    da es ein V ist, hast du den wohl nur aus Spass ohne Verschlüsselung, oder es ist
    ein MElder, der dir zur Verfügung gestellt wurde.

    Da du genug Ressourcen (zweiter Melder, der nicht auslöst) hast -> ab zum Funk-
    techniker des Verleihers "deines" Melders. Der wird's richten.. wenn du keinen Ersatz
    bekommst, hast du ja selbst welchen, wie du schreibst.

    Kaputt sein kann einiges, oder weniges, spasseshalber: vielleicht ist ja nur ein Bit beim
    Sturz umgekippt.. wenn eine 0 ein bisschen zu sehr 1 wird, ists lustig und unvorhersehbar.

    Einzige Variante dennoch: Fachpersonal wird sich liebevoll um das Gerät kümmern, das
    es dir ermöglicht, einerseits ruhig zu schlafen, andererseits im genau richtigen Moment
    dafür zu sorgen, das du Menschenleben oder hohe Sachwerte beschützen und retten
    kannst. Alle anderen Massnahmen "nach Sturzschaden" sehe ich in die Richtung "Hey,
    ich hab mir nach Sturz irgendwas am Fuss getan" - "Ok, ich mach dir nen Stützverband,
    habe aber kein Röntgengerät oder anderes Diagnostik-Zeug" ... kann gutgehen und helfen
    .. muss es aber nicht..

    Gruss,
    Tim
    --
    In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??

    Meine private Webseite: http://www.db1jat.org

  3. #3
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    Olli...der Melder is Nagel Neu...und Du schrottest den!!! *g*
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  4. #4
    Registriert seit
    24.04.2005
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    648
    Solange der Fallschaden nicht sichtbar ist, würde ich es mal mit Garantie versuchen...

  5. #5
    Buschfunker Gast
    Zitat Zitat von Shinzon Beitrag anzeigen
    da es ein V ist, hast du den wohl nur aus Spass ohne Verschlüsselung, oder es ist ein Melder, der dir zur Verfügung gestellt wurde
    So schaut es aus, der Melder wurde mir nur zur Verfügung gestellt. Es handelt sich somit um Kreiseigentum, natürlich mit verschlüsselter Alarmierung. Der zweite Melder ist genehmigtes Privateigentum und dient im Moment tatsächlich als Ausfallreserve.

    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Olli...der Melder is Nagel Neu...und Du schrottest den
    So neu ist der doch nun auch wieder nicht. Ich kann auch nichts dafür, dass der Melder einfach vom Nachttisch springt. Was kann ich für Technik, die Suizidversuche unternimmt? *hust*

    Zitat Zitat von Markus2 Beitrag anzeigen
    Solange der Fallschaden nicht sichtbar ist, würde ich es mal mit Garantie versuchen...
    Nein, es ist kein Fallschaden sichtbar. Es war ja nur ein Sturz aus geringer Höhe. Somit eigentlich nichts wildes. Aber scheinbar hat es für ein technisches Durcheinander gereicht *schulterzucken*

    Also geht der Melder nun ab zum Funkwerker...

  6. #6
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    Olli, Olli, Olli.... Du hast ein Talent...^^

    Fürs nächste mal: Nimm dir ne schöne große Holzschraube, setz die mittig am Melder an,
    schraube sie bis unten in den Nachttisch durch:

    Siehe da: Er fällt garantiert nicht wieder runter... Und das beste: Er weckt dich auch zu 100% nie wieder ohne Grund... :D
    Moderatoren sind die besseren Liebhaber ^^

  7. #7
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    @ Mr.Pieper

    Da gebe ich Dir 100% recht...
    Gruß Angriffstrupp

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  8. #8
    Buschfunker Gast
    Irgendwie rutschen wir hier gerade ins OT *ätsch*

    *ironie an* Aber sicher doch, ich klopp einfach eine Spaxschraube durch meinen Melder. Nur wer erklärt das dann dem Löschgruppenführer, Zugführer und Stadtbrandmeister, dass ich mehr oder minder weniger mutwillig einen Melder auf meinem Nachttisch festdübel? *ironie aus*

    Und nun wieder BTT *g*

  9. #9
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    Na gut - das du das Gerät ja eh in Fachwerkstatthände geben muss,

    werfe ich doch einfach mal den worst-case in den Raum:

    Platinenbruch einer Multilayerplatine

    Gruss,
    Tim
    --
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  10. #10
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    Und damit würde wohl die Haftpflicht denn Fall übernehmen,oder???
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  11. #11
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    Welche Haftplicht?

    MfG Fabsi

  12. #12
    Buschfunker Gast
    Zitat Zitat von Shinzon Beitrag anzeigen
    Na gut - das du das Gerät ja eh in Fachwerkstatthände geben muss, werfe ich doch einfach mal den worst-case in den Raum: Platinenbruch einer Multilayerplatine
    Joa, müssen tue ich das wohl. Ich könnte auch selbst Hand anlegen, aber dann bringt mich die zuständig Kreisverwaltung wahrscheinlich um. Nicht das ich es nicht könnten, ganz im Gegenteil - die Melder sind bei uns schon fast "top secret" - Werden ja nicht um sonst individual porgrammiert, Passwort geschützt usw.

    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Und damit würde wohl die Haftpflicht denn Fall übernehmen,oder???
    Du meinst meine private Haftpflichtversicherung? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die so etwas übernehmen würden. Wäre mir zumindest neu. Wie dem auch sei, Melder ist auf dem Weg zum Funkwerker und dann sehen wir weiter...

  13. #13
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    Zitat Zitat von Buschfunker Beitrag anzeigen
    Du meinst meine private Haftpflichtversicherung? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die so etwas übernehmen würden. Wäre mir zumindest neu. Wie dem auch sei, Melder ist auf dem Weg zum Funkwerker und dann sehen wir weiter...
    Wofür ist die priv. Haftpflicht denn da, wenn nicht für genau diesen Fall?
    Du hast ohne Vorsatz etc. also Ausversehen fremdes Eigentum beschädigt. Und da springt die Versicherung ein.
    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

  14. #14
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    1.737
    Du zahlst aber nicht ernsthaft alle Schäden, die Du Deinem Dienstherren verursachst aus der eigenen Tasche, oder? Diese Haftung ist ja die Voraussetzung, dass eine vorhandene Haftpflicht den Schaden regelt.

    Im Regelfall macht man das nicht, sei es, dass man seine Hose zerrissen oder das Auto auf die Seite gelegt hat (mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit). Ich wüsste nicht, wieso man das also im geschilderten Fall tun sollte. Der Dienstherr hat ein erhebliches Interesse, dass ich den Melder permanent mit mir herumtrage oder in meiner Nähe habe. Dass er dabei mal kaputt gehen kann, ist ganz natürlich, beim geschilderten Hergang scheidet grobe Fahrlässigkeit auch eher aus. Insofern stellt sich jede Versicherung IMO zurecht auf den Standpunkt, dass der Eigentümer des Melders den Schaden selbst zu tragen hat.

  15. #15
    Registriert seit
    18.11.2003
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    2.186
    Hi,

    Zitat Zitat von Backdraft007 Beitrag anzeigen
    Wofür ist die priv. Haftpflicht denn da, wenn nicht für genau diesen Fall?
    Du hast ohne Vorsatz etc. also Ausversehen fremdes Eigentum beschädigt. Und da springt die Versicherung ein.
    Grundsätzlich gebe ich dir recht, ABER...!
    Hier greifen gleich zwei Ausnahmefälle:

    1.) Damit die Haftpflicht zahlt müsste er Haftbar sein. Bei Schäden an zur Verfügung gestellten Einsatzmitteln die nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden ist dies in den meisten Fällen ausgeschlossen oder zumindes bei EA Helfern massivst Gedeckelt!

    2.) Das "Üblere" aber ist, das er den Melder ja "Geliehen" bekommen hat!
    Schäden an Sachen die der Verursacher vom Eigentümer geliehen bekommen hat und die während des Leihverhältnisses verursacht worden sind werden in den MEISTEN Privathaftpflichtarifen Ausgeschlossen !!! D.H. Die Versicherung zahlt nicht!!!

    Das heist nicht, das es nicht auch andere Verträge gibt wo das mit drin ist, bei denn meisten Versicherungen kann man dies auch abschließen, aber es kostet meistens ERHEBLICH mehr als dieselbe Leistung ohne includierung dieser Option.

    Daher wäre dieser Melder "nicht" versichert. Wenn es der Melder seiner "nicht mit ihm zusammenlebenden" Freundin gewesen wäre, dann schon! (Egal ob dienstlich oder Privatbesitz) - Hier müsste die Versicherung in fast jedem Fall zahlen! Haftungsausschluss von seiten der Gemeinde gilt ja nicht für dritte, sondern nur für Eigene Kräfte und ER hätte sich den Melder ja auch nicht geliehen...

    Gruß
    Carsten
    ***Wichtig***
    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
    Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de

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