Ähm?! Ist sowas wirklich ein Strafbestand? Irgendwie kann ich mir das nicht so ganz vorstellen bzw. bin ich da gerade ein wenig verwundert darüber.
Wenn ich da mal an so manche Einsatzsituation zurückdenken, wo ein "nicht-Sprechfunker" am Funkgerät saß und der Leitstelle das Ausrücken zum Einsatzort meldete, oder was auch immer.
Ich denken, dass der ein oder andere auch schon als "nicht-Sprechfunker" am Funkgerät saß und mit der Leitstelle geplappert hat... ich gehörte wohl auch mal zu dieser Personengruppe, bevor ich den Sprechfunker-Lehrgang durchlaufen durfte...
Nun frage ich mich allerdings, wie das ganze aussieht, wenn mich mein Vorgesetzter als Sprechfunker einteilt. Ich nehme dieses nun einfach mal als Beispiel anhand des THWs.
"Zugführer sagt: Du da! Ab ans FuG und funken! Dann nehme ich diesen Befehle entgegen und führe ihn aus. Ist das nun ein Strafbestand? Wie sieht es aus, wenn ich die letzte mehr oder weniger fähig Person bin, die funken könnte, aber wegen einer fehlenden Berechtigung nicht darf und dadurch Menschleben zu Schaden kommen? Wie sieht es aus wenn ich den Befehl meines Vorgesetzten verweigere? Natürlich sind das alles nur Beispiel, aber was wäre wenn??? Was sieht es aus, wenn der "nicht-Sprechfunker" besser funken kann, als der eigentlich Funker? Fragen über Fragen...
Wie sieht das ganze nun während einer obligatorischen Funkübung aus? Ist es in dieser Situation auch ein Strafbestand, wenn ich Helfer XY ans FuG lasse um ihn den vorgegebenen Text ins FuG plappern zu lassen?
Ich mein mal irgendwo gehört oder gelesen zu haben, dass Personen die keine BOS-Sprechfunkerlizenz besitzen, nichts am FuG zu suchen habe. Sicherlich irgendwo verständlich. Aber wird sich da auch wirklich immer dran gehalten?




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