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Thema: Blinkweise bei Blaulichtern - Vorschriften?

  1. #1
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    Blinkweise bei Blaulichtern - Vorschriften?

    Hallo zusammen,

    bei den Drehspiegelleuchten stellt sich die Frage ja nicht, da sie sowieso asynchron laufen, da die Drehfrequenz nie genau gleich ist.
    Aber wie ist das bei Stroboskopblitzern und nun bei den neuen LED-Leuchten? In Siegen fahren neue RTWs mit LED-Leuchten, die vorne am Dach genau synchron leuchten. Meines Erachtens ist das nicht sonderlich gut - warum schaltet man die nicht gegenläufig (erzeugt mehr Hektik und Aufmerksamkeit, m.E.) oder lässt sie sogar "chaosmäßig" laufen, also komplett unabhängig voneinander. Elektronisch dürfte das ja alles kein Problem sein - gibt es Vorschriften, wo das geregelt ist?

  2. #2
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    Zitat Zitat von DocSnyder Beitrag anzeigen

    warum schaltet man die nicht gegenläufig (erzeugt mehr Hektik und Aufmerksamkeit, m.E.)
    da hast du doch schon deine antwort... erzeugt mehr Hektik [bei den anderen Verkehrsteilnehmern], nicht wirklich hilfreich wenn man durchkommen will...

  3. #3
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    Das müsste in der ECE 65 stehen, glaube ich!?

  4. #4
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    ich meine hier im forum gelesen zu haben das es dafür vorschriften gibt....


    außerdem müssen die frontblitzer gleichzeitig angehen....soweit ich mich erinnere:)

  5. #5
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    Hi,

    ich hatte mal diese Datei dazu hier im Forum gefunden.

    Gruss Flo
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Name:	Blitzfolge.jpg 
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    Gruss Flo

  6. #6
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    Interpretier ich das richtig, dass es sich jeweils auf eine Leuchte bezieht, jedoch keine Aussage trifft, wie sich mehrere Leuchten auf/an einem Fahrzeug zu verhalten haben?

  7. #7
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    Hi,

    das interpetierst Du richtig. Nur bei den Frontblitzern bezieht es sich auf beide gleichzeitig da
    sie ja synchron laufen müssen.

    Gruss Flo
    Gruss Flo

  8. #8
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    Deshalb frag ich. Bei einem unserer Fahrzeuge haben wir Frontblitzer (bzw. -blinker) nachgerüstet, die erst hollandmäßig abwechselnd aufleuchteten, aber später auf Gleichzeitigkeit umgebaut wurden. Nur warum wir das gemacht haben, weiß ich grad nicht mehr. Rechtliche Gründe warens aber nicht, soweit ich mich erinner.
    Zumindest zeigt die Grafik, dass auch die Blinkdauer von unserern Leuchten noch als Blitz zu bezeichnen ist (dürfte so ziemlich Blitzfolge 0 entsprechen) ;-)

  9. #9
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    Zitat Zitat von Florian 40 Beitrag anzeigen
    Hi,

    das interpetierst Du richtig. Nur bei den Frontblitzern bezieht es sich auf beide gleichzeitig da
    sie ja synchron laufen müssen.

    Gruss Flo
    Und wo steht das?
    In meinen Augen is das nahezu unmöglich bei einzelnen Frontblitzern.
    Dazu bräuchtest du ein extra Steuergerät, bei denen die ich kenn sind es aber alles Stand-Alone.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  10. #10
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    Hi Alex,

    wo es steht weiss ich nicht. Ich habe diese Aussage mal von einem TÜV-Prüfer gehört.
    Es handelte sich allerdings bei dem Fahrzeug um einen LKW Berger eines Abschleppunter-
    nehmens.

    Gruss Flo
    Gruss Flo

  11. #11
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    ...
    Dazu bräuchtest du ein extra Steuergerät, bei denen die ich kenn sind es aber alles Stand-Alone.
    Daher gibt es an allen mir bekannten Fabrikaten von Blitzern 3 Kabel = 1x Strom, 1x Masse, 1x Steuerleitung.
    Genau diese Steuerleitung ist dafür verantwortlich, das die Blitzer syncron/asyncron laufen. War irgendwas mit

    Steuerleitung 1. Blitzer an Steuerleitung 2. Blitzer=asyncron (a),
    Steuerleitung 1. Blitzer an Masseleitung 2. Blitzer=syncron (s)
    oder so ähnlich.

    Damit kann man schön "spielen". Z.B. 4 Blitzer, 2 im Kühlergrill (1+4), 2 in der Stossstange (2+3). Schaltung: 1-a-2-s-3-a-4. Dann blitzen immer die beiden im Kühlergrill zusammen und die beiden in der Stossstange. Kühlergrill und Stossstange wechseln sich immer ab...

    Lasse ich natürlich die Steuerleitungen offen blitzen beide/alle Blitzer chaosmäßig, weil jeder Blitzer eine eigene Frequenz hat, auch wenn sich die in einer Charge nur minimal unterscheiden, aber nach ein paar Blitzen merkt man den Unterschied.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  12. #12
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    Zitat Zitat von Florian 40 Beitrag anzeigen
    Ich habe diese Aussage mal von einem TÜV-Prüfer gehört.
    Es handelte sich allerdings bei dem Fahrzeug um einen LKW Berger eines Abschleppunter-
    nehmens.
    Gehört habe ich es in diesem Zusammenhang (Abschlepper) auch schon, mit der Begründung, dass gelbe Frontblitzer in synchroner Schaltung als "zusätzliche Warnblinkanlage" bei den meisten TÜV-Leuten keine Schwierigkeiten machen würden.
    Kann man so aber nicht wirklich auf Feuerwehr/HiOrg und Blaublitzer übertragen.

  13. #13
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    Also... in der ECE R65 steht nichts davon drin...

    Da ist lediglich unter Annex 5 para. 5 die Blitz(blink)-Frequenz und dahinter dann welche Parameter die einhalten müssen...
    Dabei geht es immer um Eine Lampe... ok, bei Balken siehts wieder anders auf, aber der ECE is es völlig Wurscht, ob du jetzt 1, 2, 3 oder 33 Frontblitzer irgendwohin schraubst...
    (Solange du dir daraus keine neue Leuchte zusammenbaust *g*)

    Wers selbst nachlesen möchte, muss halt die Seite der UN besuchen... allerdings nur was für Leute, die gut Englisch, Französich oder Russisch können, in Deutsch gibts das Dokument leider nicht ;)

    Wobei es mich natürlich auch interessiert, falls also irgend jemand (eine unterhose *g*) die Verwaltungsvorschrift rausfindest: Bitte hier posten :)

    MfG Fabsi

  14. #14
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    Welcher Blaulichtbalken???

    Hallo Zusammen,

    hat einer ne Ahnung was das für ein Blaulichtbalken auf dem RTW links im Video ist?

    http://thenewshunter.com/component/o...emid,45/id,50/


    Gruß C-A-F-S
    Jedes Feuer braucht seine Zeit!

  15. #15
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    252
    Müsste die DBS 2000 oder 3000 mit Powerblitz sein. Hergestellt von der Hänsch Firmengruppe www.fg-haensch.de

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