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Thema: Rechtsfrage zu TKG für HFG 2m

  1. #1
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    Rechtsfrage zu TKG für HFG 2m

    Hallo, nachdem ich die SuFu etwas "gequält" habe und noch keine wirklich klärende Antwort finden konnte frage ich einfach nochmal nach.

    Wie sieht die aktuelle Rechtslage aus wenn man ein 2m - Hfg besitzt (privat), auf diesem auch BOS - Kanäle programmiert sind und man einer Kontrolle / Überprüfung unterzogen wird?

    In welchem "Zustand" muss sich das Gerät befinden um Ärger zu vermeiden? Sprich Akku und Antenne ab, also nicht sofort durch Einschalten betriebsbereit oder so?

    Ich hoffe die Profis unter uns können mir da eine stimmige Antwort geben.
    Geändert von Omega1977 (18.10.2009 um 11:52 Uhr) Grund: Formulierungsfehler
    ...ist meine Meinung

  2. #2
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    Moin,

    also meiner Meinung nach reicht das entfernen der Antenne und des Akkus nicht. Da müssen weitere Maßnahmen getroffen werden, zb. die Kontakte auf der Platine etc durchtrennen, damit das FuG keinen Saft mehr bekommt.

    Aber eine rechtssichere Antwort kann dir nur ein Rechtsanwalt geben, da Rechtsberatung in Deutschland durch Laien verboten ist...

  3. #3
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    Zitat Zitat von Aeskulap Beitrag anzeigen
    also meiner Meinung nach reicht das entfernen der Antenne und des Akkus nicht. Da müssen weitere Maßnahmen getroffen werden, zb. die Kontakte auf der Platine etc durchtrennen, damit das FuG keinen Saft mehr bekommt.
    Dann stimmt deine Meinung auch nur mit dem ganz alten TKG überein ;)

    Besitz ist jedem erlaubt, Betrieb nur mit Zuteilung... Sprich: Das Gerät muss "AUS" sein...

    Wobei es völlig egal ist, ob du das jetzt bei einer Kontrolle oder nicht anmachst...

    Der Berieb auf einer für dich nicht zugelassenen Frequenz ist schon unter Strafe gestellt, also darfst du es Nach so einer Kontrolle auch wieder nicht mehr an machen ^^

    MfG Fabsi

  4. #4
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    Also kann ich es so verstehen: Ich könnte ein 2m-Hfg daheim haben, voller BOS- Frequenzen, es kommt "Besuch" von Amtswegen und keiner kann mir was, solang es aus ist ???

    Danke, Uwe
    ...ist meine Meinung

  5. #5
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    Solange du es IMMER Aus lässt...

    Können die dir nachweisen, das es An war, bist du nach TKG dran...

    MfG Fabsi

  6. #6
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    Danke...

    ...ok, würde es ja nie einschalten solang dort BOS geproggt ist.
    ...ist meine Meinung

  7. #7
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    Vorsicht ;)

    Wenn man ein Magnet-Blaulicht im Auto hat, kontrolliert wurde, darf zurecht die Frage
    gestellt werden, ob man das Teil nun nur durch die Gegend fährt oder es tatsächlich un-
    berechtigterweise einsetzen "würde".

    Hier wurde schon richterlich so geurteilt, das der Beklagte das Ding tatsächlich und nicht
    berechtigt einsetzen wollte (da er es wohl nicht im Kofferraum transportierte und kein
    Händler dafür war). Es wurde beschlagnahmt und Strafe musste gezahlt werden.

    Quelle finde ich gerade nicht, war aber ein gültiges Urteil..

    Nicht, das dies mit dem Funkgerät ebenfalls soetwas zutrifft¹ - denn das Blaulicht darf
    ich ja auch besitzen und meinetwegen im Auto rumfahren .. nur nicht einschalten.

    Abschliessend: "Früher" hiess das Ding nicht TKG, der Name ist wie der Inhalt neu ^^

    Gruss,
    Tim

    ¹ beziehungsweise ein Richter so urteilt - gerade wenn die Frequenz, die programmiert
    ist, "zufällig" dem "lokalen Radio" entspricht..
    --
    In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??

    Meine private Webseite: http://www.db1jat.org

  8. #8
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    Zitat Zitat von Shinzon Beitrag anzeigen
    Abschliessend: "Früher" hiess das Ding nicht TKG, der Name ist wie der Inhalt neu ^^
    Das war das Fernmeldeanlagengesetz (FAG).
    In diesem hieß es dann sinngemäß, dass allein schon der Besitz bestimmter Anlagen dann verboten ist, wenn sie mit wenigen Handgriffen in Betrieb zu nehmen waren.

  9. #9
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    Das ist mir schon klar ;) Habe vor 14 Jahren dafür unterschrieben, es zu achten ;)
    --
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  10. #10
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    Zitat Zitat von Shinzon Beitrag anzeigen
    Vorsicht ;)
    Hier wurde schon richterlich so geurteilt, das der Beklagte das Ding tatsächlich und nicht
    berechtigt einsetzen wollte (da er es wohl nicht im Kofferraum transportierte und kein
    Händler dafür war). Es wurde beschlagnahmt und Strafe musste gezahlt werden.
    So isses - auch in Bezug auf FuG´s die mit für den Besitzer nicht exklusiv zugewiesenen Bändern bestückt sind!

    Nachdem ich gestern über dieses Thema gestolpert bin, habe ich mich an eine Sache von letztem Jahr erinnert und die mal raus gekramt...
    Es ist bei einem Pkw-Fahrer ein 2m-HFG aufgefunden worden, welches "zufällig" auf einen sehr interessanten Kanal eingestellt war. Allerdings abgeschaltet. Diese Person arbeitet hauptamtlich bei einer HiOrg, ist dort kein Funktionsträger und hatte das Ding nach einem ehrenamtlichen Dienst bei sich. Zu dem Zeitpunkt als er angehalten wurde, befand er sich mit seinem Privat-Pkw auf Rückfahrt von der Veranstaltung. Nachdem die Beamten welche das HFG aufgefunden hatten meinten, dass er auf diesem Kanal nichts zu suchen habe, wurde er i.S.d. TKG und einem anderen Nebengesetz angezeigt. Das Verfahren wurde eingestellt.
    Begründung:
    Ein Verstoß gegen das TKG war nicht gegeben, da er durch sein Arbeitsverhältnis ein "bevollmächtigter Nutzer / Endnutzer" i.S.d. TKG ist (ich habe den Begriff "bevollm. Nutzer" noch nicht im TKG gefunden). Er habe mit seiner Zustimmung zu den Datenschutzvereinbarungen des Arbeitgebers das Recht erworben aktiv an den dem Nutzer zugewiesenen Frequenzbändern (nicht Kanäle!) teilzunehmen. Dieses "Recht" würde mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses beendet und nicht mit dem Ende seiner Arbeits-/Dienstzeit.
    Weiterhin, so heißt es in einer Stellungnahme zu diesem Urteil, gelte selbe Regelung für das Ehrenamt.
    Bei dieser Begründung geht es allerdings NUR um den Verstoß gegen das TKG im Zusammenhang mit einem zugelassenen UND zugeteilten Funkgerät.

    Andererseits, und da hab ich mich heut mal mit einem Datenschutzmenschen unterhalten, ist das TKG einschlägig was den Besitz und die tatsächliche Verfügungsgewalt von "Nicht-Nutzern" anbelangt. Besitz erlaubt, Betrieb verboten (hat ja DB1JAT auch schon so geschrieben).
    Allerdings geht dabei auch einschlägig hervor, dass es sich um zugeteilte und zugelassene Geräte handeln muss (wie auch in der Urteilsbegründung). Sollte sich nun der Feuerwehrler oder Sani oder wer auch immer, egal ob haupt- oder ehrenamtlich, ein FuG bei eBay oder dergleichen holen, dann mag dieses zwar zugelassen sein, es ist aber nicht zugewiesen, bzw. es wurde keine Zuteilung getroffen. Somit verstößt der Mitarbeiter der HiOrg, der für seinen Tätigkeitsbereich ja sicherlich das o.g. Recht erworben hat, auf jeden Fall gegen das TKG - wenn er es einschaltet.

    Warum man das ausgeschaltete, nicht zugewiesene Gerät besitzt, ist dann auch keine Begründungssache mehr, oder? "Ich fahr das Ding nur spazieren, weil ich damit ein bisschen angeben möchte. Es bleibt aber ausgeschaltet, versprochen!" Das ich nicht lache...
    Der Tod ist das in Kauf zu nehmende Risiko des Lebens...

  11. #11
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    Hi,

    um es kurz zu machen:
    VOM GESETZ HER darfst du jedes Funkgerät mit jeder Programmierung -solange es nicht gestohlen ist- solange im Betriebsbereitem Zustand (Ausgeschaltet) mit dir herumtragen wie du willst, ist nicht verboten.

    ABER:
    Wie schon geschrieben MANCH EIN RICHTER UNTERSTELLT dir dann einfach das du das Gerät auch benutzt hast und verurteilt dich nicht wegen dem Besitz, sondern wegen dem Illegalen Betrieb! (Auch wenn es keine Beweise gibt, NAja, meistens werden die damit auch recht haben)

    Hast du Plausible Gründe warum du es mit dir Transportierst, so ist es natürlich kein Problem! (Gerade auf dem Funkflohmarkt gekauft usw.)

    Gruß
    Carsten
    ***Wichtig***
    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
    Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de

  12. #12
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    Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
    Hi,

    um es kurz zu machen:
    VOM GESETZ HER darfst du jedes Funkgerät mit jeder Programmierung -solange es nicht gestohlen ist- solange im Betriebsbereitem Zustand (Ausgeschaltet) mit dir herumtragen wie du willst, ist nicht verboten.

    ABER:
    Wie schon geschrieben MANCH EIN RICHTER UNTERSTELLT dir dann einfach das du das Gerät auch benutzt hast und verurteilt dich nicht wegen dem Besitz, sondern wegen dem Illegalen Betrieb! (Auch wenn es keine Beweise gibt, NAja, meistens werden die damit auch recht haben)

    Hast du Plausible Gründe warum du es mit dir Transportierst, so ist es natürlich kein Problem! (Gerade auf dem Funkflohmarkt gekauft usw.)

    Gruß
    Carsten
    Naja, ein Grund fiele mir oder demjenigen dann sicher ein.....

    Sag mal Carsten, hast du nicht was vergessen die letzte Zeit ????????????????
    ...ist meine Meinung

  13. #13
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    Zitat Zitat von Omega1977 Beitrag anzeigen
    Naja, ein Grund fiele mir oder demjenigen dann sicher ein.....

    Sag mal Carsten, hast du nicht was vergessen die letzte Zeit ????????????????
    Hi,

    ich glaube ich habe in der letzten Zeit einiges vergessen...
    Aber ja, ich glaube ich bekomme noch was von dir ;-)

    Gruß
    Carsten
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  14. #14
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    Richtig...

    ....meine Email hast du ja, lass mir bitte mal paar Daten von dir zukommen...
    ...ist meine Meinung

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