Hallo zusammen,

wenn sich eine Einsatzkraft (Helfer) als Gruppen-/Zugführer oder Einsatzleiter/in bezeichnet ohne Führungslehrgänge, handelt sich es dann hier um den straftatbestand der Amtsanmaßung? Oder welche rechtlichen Kpnsequenzen kann das zu Folge haben.
Ohne den Hintergedanken zu haben das der Einsatz schief gelaufen oder gar schäden an mensch oder Gegenständen passieren.

Ich danke für eure Hilfe und freue mich auf zahlreiche Beiträge.

Gruß