Seite 4 von 4 ErsteErste 1234
Ergebnis 46 bis 56 von 56

Thema: 2 Hilfsorganisationen gleichzeitig???

  1. #46
    Registriert seit
    08.06.2007
    Beiträge
    709
    Na das es keiner macht is mir auch klar;)

    Ein Geldtransporterfahrer haut sicher auch nicht einfach ab:D


    wollte nur wissen ob es iwo geregelt ist, was überhose ja oben aufgezeigt hat:) danke

  2. #47
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Zitat Zitat von bastelheini Beitrag anzeigen
    Hallo,

    mal wieder ein Gedankenspiel:

    Im Einsatzfalle darf der Arbeitgeber ja nicht sagen "Du bleibst hier".

    Also dürfte der BF Mann im extremfall gehen?
    Ersteinmal: Selbstverständlich kann der Arbeitgeber sagen, dass Du Deinen Arbeitsplatz nicht veralssen darfst. Nämlich genau dann, wenn die Pflichten gegenüber dem Betrieb größer sind als Deine Pflicht gegenüber der FW. Und das kann ziemlich schnell der Fall sein, zum Beispiel, wenn Du die Aufsichtspflicht über andere hast (Kindergärtnerin, Krankenpflege etc), wenn der Betrieb ohne Dich zusammenbrechen würde (Zugführer, Pilot), wenn eine Tätigkeit nicht unterbrochen werden kann (Klempner beim Wasserrohrbruch etc) oder wenn sicherheitstechnische Auflage für die Tätigekeit bestehen (Wachschutz, Nachtschicht im Kernkraftwerk etc).
    Selbst wenn der Betrieb einen AUftrag ohne Euch nicht erledigen kann und durch den entstehenden Schaden finanziell gefährdet würde, kann der Arbeitgeber die Teilnahman am FW-Dienst während der Arbeitszeit untersagen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #48
    Registriert seit
    01.01.2009
    Beiträge
    11
    Der Arbeitsgeber ist nicht verpföichtet den Arbeitsnehmer vom dienst zu entlassen für einen Einsatz.
    Der Arbeitsnehmer kann nur von der Arbeit zum Einsatz gehen, wenn der Arbeitsgeber ihn dafür freistellt.

    Also der Arbeitsgeber hat zu entscheiden ob er zum Einstz gehen darf oder nicht (natürlich nur während der Arbeitszeiten)

  4. #49
    Registriert seit
    23.12.2006
    Beiträge
    126
    Also jetzt muß ich auch mal auf die Teilweise "scheuklappensicht" was sagen.

    Es werden hier teilweise zu wenig die umstände bedacht. Klar wenn ich in einer Großstadt alla München wohne kann ich nicht in zwei Hiorgs sein, da beide Hiorgs genug zu tun haben.

    So jetzt der Fall wie es bei mir ist.
    Ich bin in einer FF (Ausbildung zum AGT, Maschinist und bald TF) und beim BRK (SEG-Führerausbildung, Fachdienstausbildung, in Ausbildung zum RS, etc) und ich bin verheiratet und habe ein Kind.

    Laut aussage einiger dürfte das ja NIE funktionieren. Das tut es aber, weil die Umstände einfach passen. Ich bin in einer Wehr mit einem LF8 und wir haben 4-6 Einsätze/Jahr. Dementsprechend machen wir auch nicht jede Woche übungsabende, etc.
    Beim BRK betreiben wir einen HvO sowie eine SEG und machen SAN-Dienste. Auch hier ist es mir möglich mich zeitlich so zu managen das ich nebenher noch genug zeit habe.
    Durch die Umstände habe ich nebenher noch genug Zeit für Frau und Kind!

    Und zum Thema Doppelalarm. Ich habe 2 Melder (einen FF und einen BRK) neben mir stehen und bekomme Alarme direkt mit. Und hier entscheide ich dann nach notwendigkeit. Wenn FF und SEG zum Wohnhausbrand alamiert werden ist klar das ich zur FF gehe weil ich als AGT im Inneneinsatz brauchbarer bin, bzw allgemein wenn der FF Melder geht hat dieser bei mir vorrang, weil es hier meist um mein Dorf geht (und bei 4-6 Einsätzen im Jahr ist dies ja kein Thema).

    Und BRK seitig gibt es da auch keine Probleme, da wir mehrere ausgebildete SEG-Führer haben wo bei einem Alarm der erste das Zapter in die Hand nimmt.

    Also wie man sieht kann man in zwei Hiorgs tätig sein und dort auch "einiges" (je nachdem wie man einiges definiert" machen und nebenher auch Familie und Freunde haben, kommt halt alles auf die Umstände an.

    MFG
    Snipero

  5. #50
    Registriert seit
    18.11.2003
    Beiträge
    2.186
    Hi,

    Zitat Zitat von FeuerRetter Beitrag anzeigen
    Der Arbeitsgeber ist nicht verpföichtet den Arbeitsnehmer vom dienst zu entlassen für einen Einsatz.
    Der Arbeitsnehmer kann nur von der Arbeit zum Einsatz gehen, wenn der Arbeitsgeber ihn dafür freistellt.

    Also der Arbeitsgeber hat zu entscheiden ob er zum Einstz gehen darf oder nicht (natürlich nur während der Arbeitszeiten)
    Generelle Aussagen kann man zu dem Thema leider nie Treffen, da es 16 verchiedene Regelungen gibt. Ausserdem spielt es eine Rolle WO der AN Helfer ist.

    Für Feuerwehrler und KatS-Helfer ist deine Aussage aber DEFINITV FALSCH, zumindest in den "zivilisierten Ländern" ;-) (Weiß nicht ob in allen 16 BL, vermute es aber schon)

    Der AG HAT einen alarmierten AN auf jeden Fall freizustellen solange es keine "höheren Pflichten" (Garantenstellung u.ä.) gibt! Auch die Unverhältnissmäßigkeit gilt wohl mittlerweile als Entschuldigungsgrund (Wenn der FRAPORT stillgelegt werden müsste, weil 50% der Schicht der WF auch in der örtlichen FF sind und die eine Ölspur haben)
    Dies ist aber klar im Gesetz geregelt!

    Das aber die Heizung nicht zuende Eingebaut werden kann oder das Rohr beim Kunden eben
    einen Tag länger verstopft ist spielt RECHTLICH keine Rolle. Der AN darf gehen und der AG kann Lohnersatzkosten geltend machen (Aber kein Verdienstausfall)

    Das es in der Realität natürlich völlig anders ausssieht und man sich hüten sollte gegen den Willen des AG den Arbeitsplatz zu verlassen ist natürlich völlig unbestritten!
    Das Geld zum Brotkaufen bekommt man vom AG, nicht von der FF! Und auch wenn du NICHT gefeuert werden kannst weil du zum FW Einsatz bist, so findet sich sicher schnell ein anderer Grund. (Der erste noch so kleine Fehler von dir Reicht)

    Daher sollte man auf jeden Fall in Absprache mit dem AG handeln und versuchen eine Lösung zu finden, das man durchaus mal gehen kann, aber erst bei einer bestimmten Schwelle (zum Beispiel VU-P oder Größer Brand) und wenn es dem Betrieb keine größeren NAchteile bringt.

    DAher: Ersetze das DARF durch SOLL, dann passt deine Aussage, so ist diese aber völlig Falsch!

    Gruß
    Carsten
    ***Wichtig***
    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
    Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de

  6. #51
    Registriert seit
    01.04.2017
    Beiträge
    2
    Hallo, ich weis ist schon frech dieses Thema zu entstauben ich weis XD


    Aber ich habe weder in der sufu noch im LBKG was gefunden...

    Ich komme aus Sachsen und bin in der FW...vor meinem Umzug war ich beim DLRG noch,war damals in Hessen...da war das weder von Seiten der FW noch von der DLRG ein Problem.

    Wie ist das aber in Sachsen?
    Ich würde schon gern weiter in beidem machen zumal ich sowohl in der FW einige Ausbildungen habe und auch bei der DLRG wie zB den Bootsführer...

    Wäre nett wenn mir da jemand mal sagen könnte wo das im LBKG steht oder sonst wo...weil im §18 zB war das einzige was ich gefunden habe aber da steht nichts von wegen anderen HiOrgs...

    Danke

  7. #52
    Registriert seit
    31.10.2008
    Beiträge
    548
    Moin,

    also aus dem SächsBRKG geht dahingehend keine Einschränkung hervor, bzw. ist mir nichts diesbezüglich bekannt. Vielmehr wird dies oftmals durch die Satzung der entsprechenden Feuerwehr, in welcher Du tätig sein willst geregelt. Die müsstest Du also entsprechend mal ansehen. Wobei es erfahrungsgemäß immer gut tut es direkt einmal auf beiden Seiten anzusprechen, um ggf. bei vorhandensein einer entsprechenden Regelung eine "Ausnahme" unter zu definierenden Gesichstpunkten genehmigt zu bekommen.

    Grüße,

    Paul

  8. #53
    Registriert seit
    09.04.2005
    Beiträge
    969

    2 Hilfsorganisationen gleichzeitig???

    Ich geh da mit FF LeipzigM voll mit.

    Ich denke ein offener Umgang ist da schon die halbe Miete.
    Du musst nur offen mit beiden reden und dann entsprechend auch prio setzen für den Fall der Fälle also den Kat Fall. Bedeutet dir und beiden Organisationen sollte klar sein wo deine prio liegt. Man kann zwar auf allen Hochzeiten tanzen aber eben nicht gleichzeitig und schon gar nicht gleich gut.
    Aber wie gesagt wen man das direkt anspricht sollte das kein Thema sein. Nur da bin ich auch vielleicht etwas altmodisch man sollte es erst gar nicht mit irgendwelchen Gesetzen probieren zu erzwingen wen einer der beiden das nicht will den dann hast du überhaupt gar keinen guten Start.

    In den Feuerwehren Sachsens ist sogar eine Doppel Mitgliedschaft in zwei Feuerwehren rechtlich sauber und gar erwünscht (Fw Wohnort und FW Arbeitsort als Beispiel)

    Reden hilft da meistens mehr wie sich wie gesagt auf Gesetz zu stützen.
    Und in der heutigen Zeit gibt es meiner Meinung nach kaum Hilfsorganisationen die auf Personal verzichten können.


    Gesendet von iPhone mit Tapatalk

  9. #54
    Registriert seit
    01.04.2017
    Beiträge
    2
    Hallo ihr zwei,
    Danke für die Antwort.

    Also es steht auch nichts in der Satzung und ich hab das jetzt so gehandhabt das ich mit dem Wehrleiter geredet hab.
    Er meinte so lange ich bei denen nicht in der Alarmschleife bin und ich selbst wenn der Feuerwehr den Vorrang lasse gibt es da kein Problem.

    Danke euch nochmal!

  10. #55
    Registriert seit
    13.08.2009
    Beiträge
    105
    Das wird der Chef der anderen HiOrg auch sagen. *gg*

  11. #56
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.651
    Zitat Zitat von Engine Beitrag anzeigen
    ... der Feuerwehr den Vorrang lasse ...
    Das bei gleichzeitigem Alarm die Feuerwehr Vorrang hat steht wohl in jedem Landesbrandschutzgesetz.
    Zitat Zitat von Engine Beitrag anzeigen
    ...
    ... Er meinte so lange ich bei denen nicht in der Alarmschleife bin ...
    Was soll denn das? Natürlich kann ich auch bei der anderen HiOrg Einsätze mitfahren. Niemand ist unersetzlich, auch nicht (oder wegen der geringeren Speziallisierung besonders) in der Feuerwehr. Einzig die Führungskräfte sollen nicht in zwei Organisationen sein - es wäre schon schlecht, wenn der Ortsbrandmeister im Alarmfall gerade bei der SEG eine Zugübung mit 19 Fahrzeugen auf der Autobahn koordiniert....
    Wie oben gesagt: solange die Feuerwehr bei gleichzeitigem Alarm den Vorrang hat ist alles OK.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •