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Thema: 2 Hilfsorganisationen gleichzeitig???

  1. #1
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    2 Hilfsorganisationen gleichzeitig???

    Guten Tag,
    ich habe mal ne Frage an euch allen,
    und zwar darf mal in der Feuerwehr (FF/JF) und im Rettungsdienst (Malteser/Malteser Jugend) gleichzeitig sein???

    Ein paar Leute von der Feuerwehr sagen man darf nur in einer seien, im gegenzug sahen die Leute vom Malteser sie wüssten nichts von einen soartigen Gesetz.
    Ich habe auch schon auf meinem Kreis nachgefragt, und die sagen sie wüssten auch nichts davon.


    Ketzt weiß ich nicht wer recht hat oder wer nicht.
    Gibt es so ein Gesetz???


    Danke und Lieben Gruß
    FeuerRetter

  2. #2
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    Nein, das geht.
    Ich kenne drei Leute, die so etwas machen:
    1x Maltis Ehrenamt + 1x FF Ehrenamt
    1x THW Ehrenamt + 1x FF Ehrenamt
    1x FF Ehrenamt + Maltis Hauptamt
    und zahlreiche, die FF und BRK gleichzeitig machen!

    Es kann halt bei größeren Dingen problematisch werden, wenn du zu zwei HiOrgs fahren sollst, aber nur einmal tatsächlich existierst.
    Aber ansonsten spricht nichts dagegen!
    Ein Gesetz kenne ich nicht.

    Du musst halt abwägen, wieviel Freizeit du opferst, weils für keinen förderlich ist, wenn du beide Sachen ohne Herzblut machst!
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
    (Kleinanzeigen, Off-Topic)

  3. #3
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    Zitat Zitat von FeuerRetter Beitrag anzeigen
    Gibt es so ein Gesetz???
    In manchen Bundesländern ja.

    Das war hier auch schon öfter Thema.

  4. #4
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    Danke für die schnelle antwort.
    also gibt es kein gesetz was da gegen spricht.
    auch nicht in nrw?

  5. #5
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    Hier muss ich doch gleich mal einsteigen.
    Also bei mir ist es so, ich bin in Feuerwehr und THW und beim THW sagen mir im Moment einige, dass laut irgendeinem KatS-Gesetz verboten ist in 2 HiOrg's gleichzeitigg tätig zu sein.
    Was stimmt jetzt wirklich? Hat jemand evtl. irgendwelche Paragraphen o.ä.?
    Danke schonmal im Vorraus!

    Heros21/10
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  6. #6
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    Zitat Zitat von FeuerRetter Beitrag anzeigen
    also gibt es kein gesetz was da gegen spricht.
    auch nicht in nrw?
    Doch.
    Die Laufbahnverordnung der FF in NRW sagt in § 10:
    Angehörige im aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr (Einsatzabteilung) dürfen in der Regel nicht in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Helfer in der Gefahrenabwehr stehen oder in einer Organisation im Sinne der §§ 18 und 19 FSHG ehrenamtlich aktiv mitwirken.
    Der § 18 des FSHG betrifft u.a. die Malteser.


    Zitat Zitat von Heros21/10 Beitrag anzeigen
    Also bei mir ist es so, ich bin in Feuerwehr und THW und beim THW sagen mir im Moment einige, dass laut irgendeinem KatS-Gesetz verboten ist in 2 HiOrg's gleichzeitigg tätig zu sein.
    Was stimmt jetzt wirklich? Hat jemand evtl. irgendwelche Paragraphen o.ä.?
    Danke schonmal im Vorraus!
    Auch dir wird ohne Kenntnis des Bundeslandes keiner helfen können...

  7. #7
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Auch dir wird ohne Kenntnis des Bundeslandes keiner helfen können...
    Ups..., Sorry ich bin in Rheinland-Pfalz.

    Heros21/10
    Sent from my PC using the Keyboard.

  8. #8
    PatrickM Gast
    Also kann ich sogesehen eine Mitgliedschaft beim MHD vergessen, weil ich schon bei der FF bin??

  9. #9
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    22
    bei uns ind der wehr sind einige wo noch in andere Hiorgs tätig sind
    einer ist sogar in vier Hiorgs Tätik, Berufsfeuerwhr, Freiwillige Feuerwehr, DRK und DLRG.

    Und so gehts auch weiter
    1.Hauptamt DRK, SEG, FFW
    2.FFW,SEG
    3.FFW,SEG,DLRG
    usw.

  10. #10
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    Zitat Zitat von Heros21/10 Beitrag anzeigen
    Ups..., Sorry ich bin in Rheinland-Pfalz.

    Heros21/10
    Auch das LBKG RLP sagt ziemlich unmissverständlich:
    Zitat Zitat von § 10 "§Angehörige der Gemeindefeuerwehren"
    ...Sie sollen nicht gleichzeitig aktives Mitglied anderer Organisationen oder Einrichtungen sein, die neben der Feuerwehr eingesetzt werden können.

  11. #11
    PatrickM Gast
    Bei mir ist es so, das ich ne ausbildung zum Rettass machen will! so wie ich höhrte bekommt man vergünstigungen wenn man sich beim MHD verflichtet.

    Nur laut FSHG gibt es ja kein gesetz das besagt, das man nicht in zwei Hiorgs tätig sein darf

  12. #12
    PatrickM Gast
    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Auch das LBKG RLP sagt ziemlich unmissverständlich:
    moment, gild das den nur für das ehrenamnt oder auch für einen beruflichen weg??

  13. #13
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  14. #14
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    In NRW geht das!

    In NRW kann man in zwei Hilfsorganisationen sein! Ich selbst bin bei der FW, und als freier Mitarbeiter im DRK.

    Habe mein Ersatzdienst beim DRK abgeleistet, bin dann zur FW gewechselt. Weil ich aber meine Rett-Helfer-Ausbildung nicht einfach so verfallen lassen wollte, bin ich als freier Mitarbeiter im DRK tätig, und mach dort Ausbildung, oder mal San-Dienst.

    Man muss nur einmal festlegen, für welche Organisation, man in erster Linie tätig werden möchte, und sich dann mit dem Jeweiligen Leiter unterhalten, und ein wenig aufpassen, weil es blöd aussieht, mit ner San-Jacke, in einem Brandeinsatz zu gehen. Smile

    Allerdings weis ich auch, das es Hilfsorganisationen gibt, die in Ihren Satzungen ganz klar stehen haben, dass Mitarbeiter nur in einer Organisation tätig sein dürfen!

  15. #15
    PatrickM Gast
    Ja, den teil hab ich schon begriffen :), nur der punkt der nicht klar definiert ist "Sie sollen" nicht gleichzeitig aktives Mitglied anderer Organisationen oder Einrichtungen sein.

    sollen heißt bei mir nicht, das Sie nicht dürfen

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