Ergebnis 1 bis 15 von 56

Thema: 2 Hilfsorganisationen gleichzeitig???

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    01.01.2009
    Beiträge
    11

    2 Hilfsorganisationen gleichzeitig???

    Guten Tag,
    ich habe mal ne Frage an euch allen,
    und zwar darf mal in der Feuerwehr (FF/JF) und im Rettungsdienst (Malteser/Malteser Jugend) gleichzeitig sein???

    Ein paar Leute von der Feuerwehr sagen man darf nur in einer seien, im gegenzug sahen die Leute vom Malteser sie wüssten nichts von einen soartigen Gesetz.
    Ich habe auch schon auf meinem Kreis nachgefragt, und die sagen sie wüssten auch nichts davon.


    Ketzt weiß ich nicht wer recht hat oder wer nicht.
    Gibt es so ein Gesetz???


    Danke und Lieben Gruß
    FeuerRetter

  2. #2
    Registriert seit
    06.08.2005
    Beiträge
    3.336
    Nein, das geht.
    Ich kenne drei Leute, die so etwas machen:
    1x Maltis Ehrenamt + 1x FF Ehrenamt
    1x THW Ehrenamt + 1x FF Ehrenamt
    1x FF Ehrenamt + Maltis Hauptamt
    und zahlreiche, die FF und BRK gleichzeitig machen!

    Es kann halt bei größeren Dingen problematisch werden, wenn du zu zwei HiOrgs fahren sollst, aber nur einmal tatsächlich existierst.
    Aber ansonsten spricht nichts dagegen!
    Ein Gesetz kenne ich nicht.

    Du musst halt abwägen, wieviel Freizeit du opferst, weils für keinen förderlich ist, wenn du beide Sachen ohne Herzblut machst!
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
    (Kleinanzeigen, Off-Topic)

  3. #3
    Registriert seit
    01.01.2009
    Beiträge
    11
    Danke für die schnelle antwort.
    also gibt es kein gesetz was da gegen spricht.
    auch nicht in nrw?

  4. #4
    Registriert seit
    03.07.2006
    Beiträge
    2.942
    Zitat Zitat von FeuerRetter Beitrag anzeigen
    also gibt es kein gesetz was da gegen spricht.
    auch nicht in nrw?
    Doch.
    Die Laufbahnverordnung der FF in NRW sagt in § 10:
    Angehörige im aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr (Einsatzabteilung) dürfen in der Regel nicht in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Helfer in der Gefahrenabwehr stehen oder in einer Organisation im Sinne der §§ 18 und 19 FSHG ehrenamtlich aktiv mitwirken.
    Der § 18 des FSHG betrifft u.a. die Malteser.


    Zitat Zitat von Heros21/10 Beitrag anzeigen
    Also bei mir ist es so, ich bin in Feuerwehr und THW und beim THW sagen mir im Moment einige, dass laut irgendeinem KatS-Gesetz verboten ist in 2 HiOrg's gleichzeitigg tätig zu sein.
    Was stimmt jetzt wirklich? Hat jemand evtl. irgendwelche Paragraphen o.ä.?
    Danke schonmal im Vorraus!
    Auch dir wird ohne Kenntnis des Bundeslandes keiner helfen können...

  5. #5
    Registriert seit
    19.07.2009
    Beiträge
    293
    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Auch dir wird ohne Kenntnis des Bundeslandes keiner helfen können...
    Ups..., Sorry ich bin in Rheinland-Pfalz.

    Heros21/10
    Sent from my PC using the Keyboard.

  6. #6
    PatrickM Gast
    Also kann ich sogesehen eine Mitgliedschaft beim MHD vergessen, weil ich schon bei der FF bin??

  7. #7
    Registriert seit
    03.07.2006
    Beiträge
    2.942
    Zitat Zitat von Heros21/10 Beitrag anzeigen
    Ups..., Sorry ich bin in Rheinland-Pfalz.

    Heros21/10
    Auch das LBKG RLP sagt ziemlich unmissverständlich:
    Zitat Zitat von § 10 "§Angehörige der Gemeindefeuerwehren"
    ...Sie sollen nicht gleichzeitig aktives Mitglied anderer Organisationen oder Einrichtungen sein, die neben der Feuerwehr eingesetzt werden können.

  8. #8
    Registriert seit
    28.06.2009
    Beiträge
    22
    bei uns ind der wehr sind einige wo noch in andere Hiorgs tätig sind
    einer ist sogar in vier Hiorgs Tätik, Berufsfeuerwhr, Freiwillige Feuerwehr, DRK und DLRG.

    Und so gehts auch weiter
    1.Hauptamt DRK, SEG, FFW
    2.FFW,SEG
    3.FFW,SEG,DLRG
    usw.

  9. #9
    PatrickM Gast
    Bei mir ist es so, das ich ne ausbildung zum Rettass machen will! so wie ich höhrte bekommt man vergünstigungen wenn man sich beim MHD verflichtet.

    Nur laut FSHG gibt es ja kein gesetz das besagt, das man nicht in zwei Hiorgs tätig sein darf

  10. #10
    Registriert seit
    19.07.2009
    Beiträge
    293
    Hier muss ich doch gleich mal einsteigen.
    Also bei mir ist es so, ich bin in Feuerwehr und THW und beim THW sagen mir im Moment einige, dass laut irgendeinem KatS-Gesetz verboten ist in 2 HiOrg's gleichzeitigg tätig zu sein.
    Was stimmt jetzt wirklich? Hat jemand evtl. irgendwelche Paragraphen o.ä.?
    Danke schonmal im Vorraus!

    Heros21/10
    Sent from my PC using the Keyboard.

  11. #11
    Registriert seit
    03.07.2006
    Beiträge
    2.942
    Zitat Zitat von FeuerRetter Beitrag anzeigen
    Gibt es so ein Gesetz???
    In manchen Bundesländern ja.

    Das war hier auch schon öfter Thema.

  12. #12
    Registriert seit
    09.04.2005
    Beiträge
    969

    2 Hilfsorganisationen gleichzeitig???

    Ich geh da mit FF LeipzigM voll mit.

    Ich denke ein offener Umgang ist da schon die halbe Miete.
    Du musst nur offen mit beiden reden und dann entsprechend auch prio setzen für den Fall der Fälle also den Kat Fall. Bedeutet dir und beiden Organisationen sollte klar sein wo deine prio liegt. Man kann zwar auf allen Hochzeiten tanzen aber eben nicht gleichzeitig und schon gar nicht gleich gut.
    Aber wie gesagt wen man das direkt anspricht sollte das kein Thema sein. Nur da bin ich auch vielleicht etwas altmodisch man sollte es erst gar nicht mit irgendwelchen Gesetzen probieren zu erzwingen wen einer der beiden das nicht will den dann hast du überhaupt gar keinen guten Start.

    In den Feuerwehren Sachsens ist sogar eine Doppel Mitgliedschaft in zwei Feuerwehren rechtlich sauber und gar erwünscht (Fw Wohnort und FW Arbeitsort als Beispiel)

    Reden hilft da meistens mehr wie sich wie gesagt auf Gesetz zu stützen.
    Und in der heutigen Zeit gibt es meiner Meinung nach kaum Hilfsorganisationen die auf Personal verzichten können.


    Gesendet von iPhone mit Tapatalk

  13. #13
    Registriert seit
    01.04.2017
    Beiträge
    2
    Hallo ihr zwei,
    Danke für die Antwort.

    Also es steht auch nichts in der Satzung und ich hab das jetzt so gehandhabt das ich mit dem Wehrleiter geredet hab.
    Er meinte so lange ich bei denen nicht in der Alarmschleife bin und ich selbst wenn der Feuerwehr den Vorrang lasse gibt es da kein Problem.

    Danke euch nochmal!

  14. #14
    Registriert seit
    13.08.2009
    Beiträge
    105
    Das wird der Chef der anderen HiOrg auch sagen. *gg*

  15. #15
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.651
    Zitat Zitat von Engine Beitrag anzeigen
    ... der Feuerwehr den Vorrang lasse ...
    Das bei gleichzeitigem Alarm die Feuerwehr Vorrang hat steht wohl in jedem Landesbrandschutzgesetz.
    Zitat Zitat von Engine Beitrag anzeigen
    ...
    ... Er meinte so lange ich bei denen nicht in der Alarmschleife bin ...
    Was soll denn das? Natürlich kann ich auch bei der anderen HiOrg Einsätze mitfahren. Niemand ist unersetzlich, auch nicht (oder wegen der geringeren Speziallisierung besonders) in der Feuerwehr. Einzig die Führungskräfte sollen nicht in zwei Organisationen sein - es wäre schon schlecht, wenn der Ortsbrandmeister im Alarmfall gerade bei der SEG eine Zugübung mit 19 Fahrzeugen auf der Autobahn koordiniert....
    Wie oben gesagt: solange die Feuerwehr bei gleichzeitigem Alarm den Vorrang hat ist alles OK.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •