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Thema: 2 Hilfsorganisationen gleichzeitig???

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Danke für die schnelle antwort.
    also gibt es kein gesetz was da gegen spricht.
    auch nicht in nrw?

  2. #2
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    Zitat Zitat von FeuerRetter Beitrag anzeigen
    also gibt es kein gesetz was da gegen spricht.
    auch nicht in nrw?
    Doch.
    Die Laufbahnverordnung der FF in NRW sagt in § 10:
    Angehörige im aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr (Einsatzabteilung) dürfen in der Regel nicht in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Helfer in der Gefahrenabwehr stehen oder in einer Organisation im Sinne der §§ 18 und 19 FSHG ehrenamtlich aktiv mitwirken.
    Der § 18 des FSHG betrifft u.a. die Malteser.


    Zitat Zitat von Heros21/10 Beitrag anzeigen
    Also bei mir ist es so, ich bin in Feuerwehr und THW und beim THW sagen mir im Moment einige, dass laut irgendeinem KatS-Gesetz verboten ist in 2 HiOrg's gleichzeitigg tätig zu sein.
    Was stimmt jetzt wirklich? Hat jemand evtl. irgendwelche Paragraphen o.ä.?
    Danke schonmal im Vorraus!
    Auch dir wird ohne Kenntnis des Bundeslandes keiner helfen können...

  3. #3
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Auch dir wird ohne Kenntnis des Bundeslandes keiner helfen können...
    Ups..., Sorry ich bin in Rheinland-Pfalz.

    Heros21/10
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  4. #4
    PatrickM Gast
    Also kann ich sogesehen eine Mitgliedschaft beim MHD vergessen, weil ich schon bei der FF bin??

  5. #5
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    In NRW geht das!

    In NRW kann man in zwei Hilfsorganisationen sein! Ich selbst bin bei der FW, und als freier Mitarbeiter im DRK.

    Habe mein Ersatzdienst beim DRK abgeleistet, bin dann zur FW gewechselt. Weil ich aber meine Rett-Helfer-Ausbildung nicht einfach so verfallen lassen wollte, bin ich als freier Mitarbeiter im DRK tätig, und mach dort Ausbildung, oder mal San-Dienst.

    Man muss nur einmal festlegen, für welche Organisation, man in erster Linie tätig werden möchte, und sich dann mit dem Jeweiligen Leiter unterhalten, und ein wenig aufpassen, weil es blöd aussieht, mit ner San-Jacke, in einem Brandeinsatz zu gehen. Smile

    Allerdings weis ich auch, das es Hilfsorganisationen gibt, die in Ihren Satzungen ganz klar stehen haben, dass Mitarbeiter nur in einer Organisation tätig sein dürfen!

  6. #6
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    Zitat Zitat von Heros21/10 Beitrag anzeigen
    Ups..., Sorry ich bin in Rheinland-Pfalz.

    Heros21/10
    Auch das LBKG RLP sagt ziemlich unmissverständlich:
    Zitat Zitat von § 10 "§Angehörige der Gemeindefeuerwehren"
    ...Sie sollen nicht gleichzeitig aktives Mitglied anderer Organisationen oder Einrichtungen sein, die neben der Feuerwehr eingesetzt werden können.

  7. #7
    PatrickM Gast
    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Auch das LBKG RLP sagt ziemlich unmissverständlich:
    moment, gild das den nur für das ehrenamnt oder auch für einen beruflichen weg??

  8. #8
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  9. #9
    PatrickM Gast
    Ja, den teil hab ich schon begriffen :), nur der punkt der nicht klar definiert ist "Sie sollen" nicht gleichzeitig aktives Mitglied anderer Organisationen oder Einrichtungen sein.

    sollen heißt bei mir nicht, das Sie nicht dürfen

  10. #10
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    22
    bei uns ind der wehr sind einige wo noch in andere Hiorgs tätig sind
    einer ist sogar in vier Hiorgs Tätik, Berufsfeuerwhr, Freiwillige Feuerwehr, DRK und DLRG.

    Und so gehts auch weiter
    1.Hauptamt DRK, SEG, FFW
    2.FFW,SEG
    3.FFW,SEG,DLRG
    usw.

  11. #11
    PatrickM Gast
    Bei mir ist es so, das ich ne ausbildung zum Rettass machen will! so wie ich höhrte bekommt man vergünstigungen wenn man sich beim MHD verflichtet.

    Nur laut FSHG gibt es ja kein gesetz das besagt, das man nicht in zwei Hiorgs tätig sein darf

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