Danke für die schnelle antwort.
also gibt es kein gesetz was da gegen spricht.
auch nicht in nrw?
Danke für die schnelle antwort.
also gibt es kein gesetz was da gegen spricht.
auch nicht in nrw?
Doch.
Die Laufbahnverordnung der FF in NRW sagt in § 10:Der § 18 des FSHG betrifft u.a. die Malteser.Angehörige im aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr (Einsatzabteilung) dürfen in der Regel nicht in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Helfer in der Gefahrenabwehr stehen oder in einer Organisation im Sinne der §§ 18 und 19 FSHG ehrenamtlich aktiv mitwirken.
Auch dir wird ohne Kenntnis des Bundeslandes keiner helfen können...
Also kann ich sogesehen eine Mitgliedschaft beim MHD vergessen, weil ich schon bei der FF bin??
In NRW kann man in zwei Hilfsorganisationen sein! Ich selbst bin bei der FW, und als freier Mitarbeiter im DRK.
Habe mein Ersatzdienst beim DRK abgeleistet, bin dann zur FW gewechselt. Weil ich aber meine Rett-Helfer-Ausbildung nicht einfach so verfallen lassen wollte, bin ich als freier Mitarbeiter im DRK tätig, und mach dort Ausbildung, oder mal San-Dienst.
Man muss nur einmal festlegen, für welche Organisation, man in erster Linie tätig werden möchte, und sich dann mit dem Jeweiligen Leiter unterhalten, und ein wenig aufpassen, weil es blöd aussieht, mit ner San-Jacke, in einem Brandeinsatz zu gehen. Smile
Allerdings weis ich auch, das es Hilfsorganisationen gibt, die in Ihren Satzungen ganz klar stehen haben, dass Mitarbeiter nur in einer Organisation tätig sein dürfen!
Ja, den teil hab ich schon begriffen :), nur der punkt der nicht klar definiert ist "Sie sollen" nicht gleichzeitig aktives Mitglied anderer Organisationen oder Einrichtungen sein.
sollen heißt bei mir nicht, das Sie nicht dürfen
bei uns ind der wehr sind einige wo noch in andere Hiorgs tätig sind
einer ist sogar in vier Hiorgs Tätik, Berufsfeuerwhr, Freiwillige Feuerwehr, DRK und DLRG.
Und so gehts auch weiter
1.Hauptamt DRK, SEG, FFW
2.FFW,SEG
3.FFW,SEG,DLRG
usw.
Bei mir ist es so, das ich ne ausbildung zum Rettass machen will! so wie ich höhrte bekommt man vergünstigungen wenn man sich beim MHD verflichtet.
Nur laut FSHG gibt es ja kein gesetz das besagt, das man nicht in zwei Hiorgs tätig sein darf
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