Ordnung der Bereitschaften, DRK LV Hessen, 2009:
10.3 Wahl / Ernennung
Zugunsten der Aufgabenqualität sollten Leitungs- und Führungspositionen auf möglichst viele Personen verteilt werden.
Leitungs- und Führungskräfte sollen für die Dauer ihrer Wahl / Ernennung keine gleichartigen oder ähnlichen Ämter bekleiden, da hierdurch die Wahrnehmung der Aufgaben gefährdet wird.
Da die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft eine ausschließliche aktive Mitarbeit erfordert, kann nicht als Führungskraft ernannt werden, wer einer gleichartigen oder ähnlichen im Zivil- und Katastrophenschutz mitwirkenden Organisation als aktives Mitglied angehört.
Dies gilt auch für Einsatz- und insbesondere Führungskräfte, die im Einsatzfall aufgrund beruflicher Verplanung für die Öffentliche Gefahrenabwehr nicht zur Verfügung stehen.
Zulässig ist, unter Beachtung der Nummer 5.3, die Verplanung von Einsatz- und Führungskräften auf unterschiedlichen Ebenen.
MfG
brause
Also das mit dem in 2 vergleichbaren HiOrg zu seien kenne ich und habe das auch schon gehört.
Also ich bin in der MHD-Jugend (Diözese Münster) und in der Jugendfeuerwehr, und das alles ja in NRW.
Grüße
Hi,
Wobei man ganz klar feststellen muss das dein Fall eigendlich nicht Zählt...
Denn du schreibst ja das du in beiden Fällen "Jugend-" Hiorgler bist.
Da die Juendabteilungen aber nun keine Einsatzabteilungen im Sinne des FSHG, sondern trotz erwähnung darin vieleicht "Im Sinne dieser Diskussion" mit einem Turnverein vergleichbar sind, ist das völlig Egal.
Interessant ist es erst wenn du in die Tatsächliche Einsatzeinheit wechselst.
(Wobei bei den MHDlern da auch nur die KatS einheiten oder ggf. noch die SEGs zählen. Bist du einfach mitglied und betreibst nur SAN-Dienste ohne einer KatS-Einheit bzw. sonstiger SEG anzugehören zählt das nicht als Doppelmitgliedschaft im Sinne des FSHG)
Aber um mal allgemeiner zu werden.
Gesetzlich sind die Doppelmitgliedschaften in den meisten Bundesländern eher "nicht so gerne gesehen" Wobei sich die Sichtweise da ändert. (Wobei bei de rBetrachtung es ja auch völlig egal ist, ob ich zwei Feuerwehren oder zum Beispiel einer FW und dem THW angehöre)
Persöhnlich finde ich eine Doppelmitgliedschaft Akzeptabel wenn bestimmte vorraussetzungen erfüllt sind - Zum Beispiel:
1. BEIDE Organisationen wissen Bescheid!
2. Beide Organisationen haben zugestimmt!
3. Es ist mit beiden Organisation klar geregelt was im Falle eines Doppelalarms passiert!
4. Sowohl der Betroffende als die Orgs halten sich an die Absprachen!
5. Wenn überhaupt darf nur in der "priorisierten" Org. irgendeine Führungsfunktion ausgeübt werden. In der anderen sollte man "kleiner Indianer" bleiben! (Qualis kann man Sammeln, kein Problem, aber die Dienststellung sollte klein bleiben)
6. Es müssen bei beiden Organisationen genügend Übungseinheiten absolviert werden. Natürlich kann man darüber reden ob man unbedingt nahe 100% braucht, oder ob sich gewisse Deckungsgleiche Sachen nicht doch beim zweiten mal sparen lassen. Aber immer nach genauer Absprache!
7. Es sollte sich möglichst nicht um zwei "Schnelle" Einsatzeinheiten handeln. Besonders wenn es um Führungsaufgaben geht. FW-Indianer und GF/ZF eines "normalen" THW TZ mit Ausrückzeiten um 1-2 Std. könnte Kompatibel sein. FW und GF eines SAN-SEG mit 15min (oder weniger Ausrückezeit eher nicht!)
DANN kann es unter Umständen und wenn es nur einen jeweils kleinen Teil der Mannschaft betrifft durchaus eine Ergänzung, sogar Sinnvlle Hilfe sein!
Mal als fiktives Beispiel FW & THW.
Wenn jetzt ein THW Helfer, evtl. Langjährig mit Erfahrung und Dienststellung als GF, sieht das er doch noch etwas mehr tun möchte, evtl. Selbstständig ist und über Tag verfügbar - dann kann er nach absolvierung der Ausbildung durchaus für die FW seines Wohnortes ein Gewinn sein. Es muss nur klar sein, das bei gleichzeitiger Alarmierung diese Person dann zum THW geht. Wenn er sich gerade in einem FW-Einsatz befindet wird er dann priorisiert ausgelöst. (Heist sicher nicht das er bei einem VU-P den Spreizer fallen lässt oder bei einem Brand den IA abbricht!-Das wird zu ende gebracht! Aber nach Erledigung des Arbeitsschrittes sollte die erste freie und geeignete EK in halt ablösen)
Wenn der Melder unpassend zu einem THW Dienst geht, dann bleibt diese Person halt mal vom Einsatz fern. Es kann nicht immer jeder kommen - Deshalb spricht man das vorher ab!
Für die 95% der FW-Alarme die nicht zeitgleich mit THW Einsätzen sind steht die EK aber an 6 1/2 Tagen der FW zur Verfügung. Auch zu den ansonsten eher schwach besetzten Tageszeiten. Trägt zum Wissensaustausch zwischne den beiden Orgs bei und sorgt so für eine bessere Zusammenarbeit im Einsatz.
Aber wie gesagt: ES MUSS ABGESPROCHEN SEIN -
Allerdings sollte man bei solchen Überlegungen auch daran denken das es einen nicht unerheblichen Zeitaufwand darstellt in zwei Organisationen zu sein! Wenn man es wirklich als Hobby betrachtet und der Freundeskreis sowie vieleicht auch noch die Partnerin ebendfalls dabei sind, dann mag das vieleicht noch längerfristig gehen.
Ist dies aber nicht der Fall sollte man schon aufpassen das man nicht den Anschluss "an den Rest der Welt" verliert! Zumal sich der Anteil der Freien Zeit auch noch mit den Jahren ändert!
Gruß
Carsten
***Wichtig***
Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
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Natürlich nur, wenn Die auch in einer ehrenamtlichen Gruppe der HiOrg sind. Unabhängig davon wird dies zumindest bei den Führungskräften für die Einsatzeinheiten schon lange praktiziert (auch ohne ausdrücklicher Hinweis in der OdB).
@brause:
steht aber nicht in der Bundesordnung und wird in BaWü wohal auch kommen.Dies gilt auch für Einsatz- und insbesondere Führungskräfte, die im Einsatzfall aufgrund beruflicher Verplanung für die Öffentliche Gefahrenabwehr nicht zur Verfügung stehen.
Gruß
Simon
Also es ist doch auch sinnvoll, wenn man z.B. in der FF und im BRK/DRK ist.
So kann man im ersten Moment um einiges mehr für verunfallte Personen tun.
Und wenn man BRK-Dienst hat alla Hintergrund, oder sonstiges, dann bleibt die FF halt aussen vor. Weil wenn FF Alarm is, könnte ja sein, dass 2 Minuten später auch noch der HGD alarmiert wird.
Meine Meinung ist, dass man es nicht übertreiben sollte.
Es ist wirklich schön und gut, dass sich Mancher in mehr als einer HiOrg engagieren will.
Aber man denke doch mal an eine neue Lebenssituation:
Der Single-Mann von heute, der sich mit genügend Zeit im DRK und in der FF engagiert hat, bekommt in 3 Jahren mit seiner Frau ein Kind. Wo engagiere ich mich mehr? Oder gebe ich eines auf? Natürlich ist der Austritt freiwillig, trotzdem wird sich die ein oder andere Führungskraft fragen: "Zuerst musste er unbedingt in zwei Organisationen dabei sein, wir haben ihm Ausrüstung gekauft, ihn ausgebildet etc. und jetzt hört er wieder auf???"
Ich kenne jemanden, für den die Feuerwehr alles war. Wir haben zu ihm gesagt "Bald wirst du 30, Zeit wirds für ein Kind". Er lachte. Jetzt ist er 30 und hat ein Kind. Für die Feuerwehr bleibt da nicht mehr viel Zeit.
Außerdem, wie öfters gesagt, ist es immer eine Frage von "Wo rücke ich aus, wenn 2 Melder läuten?"
Carsten hat es eindrucksvoll geschildert, aber was, wenn mal keiner zum Ablösen Zeit hat?
Ich persönlich stand vor der Entscheidung, ob ich zur FF noch zusätzlich zum BRK gehen sollte. Aber aus den obigen Gründen habe ich mich dann gegen das BRK entschieden, auch, wenn das immer eine Option bleiben wird, falls ich eines Tages die FF verlassen sollte.
@Knuddl: In jeder größeren Feuerwehr kann man sich eine Zusatzqualifikation als Sanitäter holen. Man engagiert sich mehr in seiner HiOrg, erwirbt sich Zusatzqualifikation und steht letztendlich nicht vor der Entscheidung, wo man ausrücken soll.
Wenn es tatsächlich ausgeschlossen sein sollte, dass beide Orgs, denen man angehört, gleichzeitig alarmiert werden (wie das gewährleistet sein soll, ist mir ein Rätsel!), kann man trotzdem wieder von vorne anfangen: Was passiert, wenn sich meine Lebensumstände plötzlich ändern?
Der Kompromiss "Dann engagiere ich mich eben in beiden Organisationen weniger" ist in diesem Falle auch kein Kompromiss, weil es wieder nichts Ganzes und nichts Halbes ist.
Also da wir z.B. hier im Ort keinen offiziellen RTW vorhalten, sondern eben nur so eine Art HGD stellt das keine Probleme dar.
Hat man Schicht auf der Rw welche ca. 10 km weg is, dann bleibt der FF Melder eh daheim, oder eben im Auto. Und man hat einfach BRK-Dienst.
Also ist das gewährleistet, das man wenn man beim BRK Dienst macht, man nicht als FFWler alarmiert wird...
so sehe ich das auch! Un bei wäre es dan so, das die wahrscheinlichkeit eines Gleichzeitigen Einsatzes bei 0 ligt!
Hallo zusammen,
also ich bin in einer FF und in einer Werkfeuerwehr (von dem Betrieb wo ich arbeite).
Wenn wirklich mal beide Melder gleichzeitig gehen sollte, werd ich mich aber auf jeden Fall für die FF entscheiden! Denn dort kann ich besser als Melder argieren und die Entscheidungsträger beratend zur Seite stehen.
Jedoch ärgere ich mich aber auch teilweise schwarz, da es in der WF auch Bereitschaften gibt. Da bin ich auch eingeteilt, und dann kann ich ja auch schlecht zu Einsätzen der FF fahren. Und dann will man ja doch irgendwie, vor allem wenn man dann über Funk hört das noch dringend Leute fehlen ist wirklich sch......
Dadurch bin ich zurzeit auch am überlegen ob ich die Bereitschaft in der WF komplett aufgebe, oder mal mit dem ZF spreche was dafür die beste Lösung ist. Mal schauen...
also bei uns gibts auch paar die sind FW, DRK, BF ... bal bla bla
hat noch nie einer was gesagt... auser der , der bei der BF ist .. der kommt wenn er arbeitet garnet .. und sollte ein Einstz läger gehen so hat er pünktlich auf der Arbeit zu sein .... das ist das einzigste was bei uns so anfält....
Gruß MasterOfFire
Hallo,
mal wieder ein Gedankenspiel:
Im Einsatzfalle darf der Arbeitgeber ja nicht sagen "Du bleibst hier".
Also dürfte der BF Mann im extremfall gehen?
(Ich weiß der Fall wird nie auftreten aber interessieren würde es mich trotzdem mal)
In der LVO FF NRW ist das extra geregelt, dass hier die Dienstpflicht (BF) vorgeht, IMHO gibt es entsprechendes auch in anderen Ländern.
Und dann war da ja auch noch der GMV. Auch bei einem anderen Arbeitgeber kann es durchaus vorkommen, dass es einfach nicht möglich ist, auf das jeweilige Feuerwehrgesetz zu pochen und abzuhauen. I.d.R. wissen das die Beteiligten vorher, vereinzelt muss man dann halt im Einzelfall abwägen.
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