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Thema: 2 Hilfsorganisationen gleichzeitig???

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Moin zusammen,

    Das DRK schliesst in der neuen Ordnung der Bereitschaften für Führungs- und Leitungskräfte die Mitarbeit in mehr als einer vergleichbarn Organisation aus. Das bedeutet aber auch, das hauptamtliche in der gleichen Organisation keine Führungs- bzw. Leitungsfunktionen begleiten dürfen.

    Gruß
    Simon

  2. #2
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    Zitat Zitat von sschaebe Beitrag anzeigen
    Moin zusammen,

    Das DRK schliesst in der neuen Ordnung der Bereitschaften für Führungs- und Leitungskräfte die Mitarbeit in mehr als einer vergleichbarn Organisation aus. Das bedeutet aber auch, das hauptamtliche in der gleichen Organisation keine Führungs- bzw. Leitungsfunktionen begleiten dürfen.

    Gruß
    Simon
    Hallo,

    kannst du die Ordnung hier mal hochladen bzw. mir per Mail zukommen lassen?

    Danke

  3. #3
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    Ordnung der Bereitschaften, DRK LV Hessen, 2009:

    10.3 Wahl / Ernennung
    Zugunsten der Aufgabenqualität sollten Leitungs- und Führungspositionen auf möglichst viele Personen verteilt werden.
    Leitungs- und Führungskräfte sollen für die Dauer ihrer Wahl / Ernennung keine gleichartigen oder ähnlichen Ämter bekleiden, da hierdurch die Wahrnehmung der Aufgaben gefährdet wird.
    Da die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft eine ausschließliche aktive Mitarbeit erfordert, kann nicht als Führungskraft ernannt werden, wer einer gleichartigen oder ähnlichen im Zivil- und Katastrophenschutz mitwirkenden Organisation als aktives Mitglied angehört.
    Dies gilt auch für Einsatz- und insbesondere Führungskräfte, die im Einsatzfall aufgrund beruflicher Verplanung für die Öffentliche Gefahrenabwehr nicht zur Verfügung stehen.
    Zulässig ist, unter Beachtung der Nummer 5.3, die Verplanung von Einsatz- und Führungskräften auf unterschiedlichen Ebenen.
    MfG

    brause

  4. #4
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    Also es ist doch auch sinnvoll, wenn man z.B. in der FF und im BRK/DRK ist.
    So kann man im ersten Moment um einiges mehr für verunfallte Personen tun.

    Und wenn man BRK-Dienst hat alla Hintergrund, oder sonstiges, dann bleibt die FF halt aussen vor. Weil wenn FF Alarm is, könnte ja sein, dass 2 Minuten später auch noch der HGD alarmiert wird.

  5. #5
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    Zitat Zitat von sschaebe Beitrag anzeigen
    Das DRK schliesst in der neuen Ordnung der Bereitschaften für Führungs- und Leitungskräfte die Mitarbeit in mehr als einer vergleichbarn Organisation aus. Das bedeutet aber auch, das hauptamtliche in der gleichen Organisation keine Führungs- bzw. Leitungsfunktionen begleiten dürfen.
    Das wiederum würde bedeuten, dass hauptamtliche Mitarbeiter auch Mitglieder bei der jeweiligen HiOrg sind - und das ist definitiv nicht der Fall.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Das wiederum würde bedeuten, dass hauptamtliche Mitarbeiter auch Mitglieder bei der jeweiligen HiOrg sind - und das ist definitiv nicht der Fall.
    Natürlich nur, wenn Die auch in einer ehrenamtlichen Gruppe der HiOrg sind. Unabhängig davon wird dies zumindest bei den Führungskräften für die Einsatzeinheiten schon lange praktiziert (auch ohne ausdrücklicher Hinweis in der OdB).

    @brause:
    Dies gilt auch für Einsatz- und insbesondere Führungskräfte, die im Einsatzfall aufgrund beruflicher Verplanung für die Öffentliche Gefahrenabwehr nicht zur Verfügung stehen.
    steht aber nicht in der Bundesordnung und wird in BaWü wohal auch kommen.

    Gruß
    Simon

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