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Thema: G26.3 bei Einäugigkeit ?

  1. #16
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    Na das sowieso nicht, denn dann wärst du auch ganz verkehrt bei deinem "Verein" ;-)

  2. #17
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    Meinem Verständnis nach ist die Einäugigkeit ein auschluß.
    Zitat aus der G26 Untersuchung
    "korrigierter Sehschärfe unter 0,7 / 0,7 für den Einsatz im Rettungswesen"
    Somit braucht man auf beiden Augen mind. 70% Sehfähigkeit.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #18
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    Ich habe die BG Stand 2008 vor mir liegen:
    da steht zwar, wie zitiert "korrigierter Sehschärfe unter 0,7 / 0,7 für den Einsatz im Rettungswesen", aber auch der Nachsatz "unter 0.8 bei langjähriger Einäugigkeit" - somit bitte vollständig zitieren!

    Gefordert ist halt eine entsprechende Sehschärfe beim Ferne-Sehen, und die Augenkrankheit darf nicht akut zur Verschlechterung neigen.
    Die Langjährigkeit der Einäugigkeit ergibt sich daraus, dass das Gehirn sich an die veränderten Bedingungen (dreidimensionales Sehen fällt weg) gewöhnt und dieses anders kompensiert. Aber auch viele mit zwei Augen sehende können nicht 3D-Sehen und kompensieren dieses im Alltag auch sehr gut.

    Entscheidend ist aber die Aussage, dass eine individuelle Analyse des Arbeitsplatzes erfolgen muss - und hier unterscheiden sich die Anforderungsprofile, ob man beispielsweise die G26.3 zum Reinigen von Tankwagen oder aber für die Feuerwehr braucht - die Frage lässt sich also nur im Gespräch mit einem Arbeitsmediziner klären - formal (zumindest lt. meiner Ausgabe von 2008 - ich denke aber dass sich da nix mehr geändert hat) ist die einäugigkeit per se kein Ausschlusskriterium, sofern sie länger besteht.
    Haribo macht Markus froh!

  4. #19
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    Zitat Zitat von MarkusB Beitrag anzeigen
    Ich habe die BG Stand 2008 vor mir liegen:
    da steht zwar, wie zitiert "korrigierter Sehschärfe unter 0,7 / 0,7 für den Einsatz im Rettungswesen", aber auch der Nachsatz "unter 0.8 bei langjähriger Einäugigkeit" - somit bitte vollständig zitieren!
    Und ich hab das Schreiben vom Bay. GUV und da steht nichts von langjähriger Einäugigkeit.
    Und somit hab ich richtig zitiert. :-)
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #20
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Und ich hab das Schreiben vom Bay. GUV und da steht nichts von langjähriger Einäugigkeit.
    Und somit hab ich richtig zitiert. :-)
    Welcher Stand???
    http://www.stmi.bayern.de/imperia/md...e_guv_2008.pdf
    Hier ist das neu mit aufgenommen (daher Fett gedruckt) - ist die Quelle, die Du angegeben hast!
    Haribo macht Markus froh!

  6. #21
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    Hey,

    also kurz zur Info !!!

    Mach dir da mal keine Sorgen ! Bei uns in der Wehr ( komme ebenfalls aus S-H ) gibt es auch jemanden mit Einäugigkeit. Und dieser Kamerad ist schon Jahrelang Atemschutz tauglich ( auch nach G26.3 ), besitzt einen Führerscheine etc.

    MFG Beatzler

  7. #22
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Und ich hab das Schreiben vom Bay. GUV und da steht nichts von langjähriger Einäugigkeit.
    Und somit hab ich richtig zitiert. :-)
    Ich habe hier eine ältere Version des BG-Buches, da ist es auch noch nicht drin. Die Regelung scheint tatsächlich neu zu sein.

  8. #23
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    Zitat Zitat von Beatzler Beitrag anzeigen
    Hey,

    also kurz zur Info !!!

    Mach dir da mal keine Sorgen ! Bei uns in der Wehr ( komme ebenfalls aus S-H ) gibt es auch jemanden mit Einäugigkeit. Und dieser Kamerad ist schon Jahrelang Atemschutz tauglich ( auch nach G26.3 ), besitzt einen Führerscheine etc.

    MFG Beatzler

    Das klingt doch mal Super ! Dann kann der Arzt das auch nicht auf andere Bundesländer schieben .

    Das mit der langjährigen Einäugigkeit hatte ich auch gelesen , leider jeodch nicht den kompletten Satz . Aber der Inhalt schein ja wie gesagt kein Auschluss per se sein.

  9. #24
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    Hey,

    wenn es bei dir wirklich Probleme geben sollte mit / bei deinem Arzt bzw. der Untersuchung kannst du dich gerne nochmals per PN melden dann können wir mal genauer in Kontakt treten.

    Bis dahin erstmal viel Erfolg! Ich denke mal das es kein Problem sein wird und du es schaffst! Drück dir die Daumen.

    MFG Beatzler

  10. #25
    faboi Gast
    Zitat Zitat von Baxtercrew Beitrag anzeigen
    ...
    Ich habe bereits eine G26.3 für meinen Beruf der allerdings nichts mit Rettung zu tun hat .
    ...
    Ist nicht G26.3 = G26.3?
    Wenn du diese bereits besitzt, ist doch alles in Butter!? Es sei denn man hat, wie schon erwähnt Probleme diese richtig in der Feuerwehr umzusetzten (Probleme Manometer ablesen...), oder?

  11. #26
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    Zitat Zitat von faboi Beitrag anzeigen
    Ist nicht G26.3 = G26.3?
    Nein, für den Einsatz im Rettungswesen gibt es strengere Anforderungen und bei der Beurteilung des Arztes gehört auch das Wissen um den spezifischen Arbeitsplatz bzw. die exakte Tätigkeit zu den Kriterien.

  12. #27
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    Nein, für den Einsatz im Rettungswesen gibt es strengere Anforderungen und bei der Beurteilung des Arztes gehört auch das Wissen um den spezifischen Arbeitsplatz bzw. die exakte Tätigkeit zu den Kriterien.
    Echt? Was unterscheidet denn die "normale" G26.3 von der G26.3 im Rettungswesen im Detail? Gibt es das irgendwo schriftlich? Soweit ich weiß, ist die G26.3 einfach nur die Befähigung, umluftunabhängige Atemschutzgeräte mit einem Gewicht von mind. xy Kilo tragen zu dürfen. Klar sind die Anforderungen bei der Feuerwehr evtl. höher als irgendwo anders, darum gibt es ja auch die jährliche Belastungsübung mit Pulsmessung..
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  13. #28
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    Zitat Zitat von Max K. Beitrag anzeigen
    darum gibt es ja auch die jährliche Belastungsübung mit Pulsmessung..
    Die Pulsmessung ist (leider) nicht vorgeschrieben. Es muss nur die Arbeit verrichtet werden, wie der Körper darauf reagiert ist der FwDV 7 egal.

  14. #29
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    Zitat Zitat von Max K. Beitrag anzeigen
    Echt? Was unterscheidet denn die "normale" G26.3 von der G26.3 im Rettungswesen im Detail?
    Kann ich Dir im Detail mangels Zugriff auf den Grundsatz gerade nicht sagen, es gibt eben zusätzliche oder strengere Anforderungen.

    Gibt es das irgendwo schriftlich?
    Joa, im berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen 26.
    Zusammen mit den anderen Grundsätzen käuflich zu erwerben (ISBN 978-3-87247-705-7).

    Soweit ich weiß, ist die G26.3 einfach nur die Befähigung, umluftunabhängige Atemschutzgeräte mit einem Gewicht von mind. xy Kilo tragen zu dürfen.
    Das denken viele, ist aber nicht so.
    Zum einen ist das Gerätegewicht nur ein Kriterium, zum anderen ist die Untersuchung nach G26 ein Grundsatz für den Arzt, anhand dessen er im Rahmen einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung feststellen kann, ob bei bestimmten Tätigkeiten gesundheitliche Bedenken bestehen.
    Und die Art der Tätigkeit spielt generell eine Rolle, jemand der für Arbeiten unter PA im Rahmen von Kontrollgängen in einer Industriehalle tauglich ist, muss noch lange nicht für Instandsetzungsarbeiten in einer Kolonne, für Tankreinigung oder den Feuerwehrdienst geeignet sein.
    Das heißt, jemand der aufgrund der Tätigkeit "Kontrollgang" untersucht ist, muss theoretisch eine neue Untersuchung für zusätzliche Tätigkeiten machen. Daher schrieb ich, dass das Wissen des Arztes um die Tätigkeit und die daraus resultierenden Belastungen ein essentieller Bestandteil der Untersuchung ist.

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