Naja,

Genaugenommen wird hier nicht die Feuerwehr, sondern in beiden Fällen ein FW-Fahrzeug als Politisches Instrument Missbraucht...

Sicherlich in beiden Fällen Ärgerlich, in einem der Fälle noch deutlicch mehr als im anderen, aber LEIDER in de praktizierten Form rechtlich zulässig und damit nicht zu verhindern.
Unsere Gesetze sind für alle gleich und wenn jemand das für seine Zwecke ausnutzt, so muss man das leider hinnehmen. Das macht ja gerade einen Rechtsstaat aus.

Die FWen sollten in diesem Fall halt ausdrücklich darauf hinweisen das es nichts mit der Institution FW zu tun hat und sich leddiglich um alte Fahrzeugen in Privatbesitz handelt, wie sie jeder X-beliebige kaufen kann wenn er denn möchte.
(Ok, TEILWEISE jetzt seit einer Gesetzesänderung nicht mehr, aber ich glaube das gilt auch nur für Fzg. mit Sondermaßen und schon gar nicht für Altfahrzeuge)

Keinesfalls sollte man aber ein zu großes Aufheben drum machen. Das wollen die doch bloß...

Gruß
Carsten