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Thema: Fahrzeugbrände und Verkehrsunfälle sollen vom Verursacher bezahlt werden

  1. #1
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    Fahrzeugbrände und Verkehrsunfälle sollen vom Verursacher bezahlt werden

    Stuttgart - Einsätze der Feuerwehr bei Fahrzeugbränden und Verkehrsunfällen sollen im Südwesten künftig komplett von den Verursachern getragen werden. Eine Änderung des Feuerwehrgesetzes hat das CDU/FDP-Landeskabinett beschlossen. Innenminister Heribert Rech (CDU) sagte am Mittwoch in Stuttgart, es sei gerechter, die Kosten den Verursachern oder deren Versicherung aufzuerlegen als die Allgemeinheit damit zu belasten. Zudem sei vorgesehen, dass Gemeinden Sonderlösch- und -einsatzmittel bei Bränden in Industrie- und Gewerbebetrieben beim Verursacher abrechnen könnten. Der Landtag soll sich erstmals Anfang Oktober mit der Novelle beschäftigen.

    Landesbranddirektor Hermann Schröder stellte klar, dass bei Notfällen zu Hause und am Arbeitsplatz die Feuerwehr stets kostenfrei helfe. "Wenn etwa der Adventskranz brennt, muss niemand Sorge haben, dass er eine Rechnung von der Feuerwehr bekommt." Bislang sei die Rettung von Menschen bei Verkehrsunfällen nicht kostenpflichtig gewesen; doch in der Praxis sei die separate Abrechnung von der Personenrettung und des Löscheinsatzes sowie der weiteren Folgearbeiten so kompliziert gewesen, dass die Versicherungen den gesamten Betrag ohnehin getragen hätten. Deshalb sei auch nicht zu befürchten, dass die Versicherungsbeiträge steigen.

    Der Gemeindetag begrüßte das Gesetz. "Es beruht zum Teil auf Vorschlägen von Seiten der Kommunen. Es ist nicht einzusehen, dass solche Einsätze aus Steuern bezahlt werden." In den meisten anderen Ländern seien Feuerwehreinsätze bereits vollständig kostenpflichtig. Die Bekämpfung von Betrieben in Betrieben sei insgesamt kein großer Kostenfaktor, in Einzelfällen aber sehr belastend. Er nannte als Beispiel das tagelange Feuer auf einem Schrottplatz in Herbrechtingen (Kreis Heidenheim).

    (c) stuttgarter-nachrichten.de

  2. #2
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    Na herzlichen Dank....

    Nur zwei fiktive private Aussagen dazu:

    "Liebe Teilnehmer des Erste-Hilfe-Kurs, bitte wählen sie NIE den Notruf nur weil ihre Tochter leblos auf dem Küchenboden liegt, sonst müssen sie in Stuttgart wahrscheinlich mehrere Tausend Euro bezahlen. Schnappen sie lieber das Kind und rasen mit 180 durch die Ortschaft um ins 70km entfernte Krankenhaus zu kommen.
    Die Strafe beträgt dann zwar auch 680 Euro, 4 Punkte und 3 Monate Fahrverbot, aber das ist billiger als mindestens 2500,00 Euro für den Rettungseinsatz mit Notarzt"


    "Tja Herr Rech... vielleicht wäre ihr Haus und ihre Familie ja noch zu retten gewesen, aber der Papierkorb auf dem Spielpieplatz nebenan, der gebrannt hat, bevor das Feuer auf Ihr Haus übergriff, durfte leider nicht gelöscht werden, da niemand die 10 Liter Wasser bezahlen wollte, die die Feuerwehr gebraucht hätte...."
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  3. #3
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    @AkkonHaLand: Beide (fiktive) Aussagen wären in der Realität Blödsinn.



    Die PKW-Geschichte ist in anderen Ländern doch schon uralt, also keine große Innovation.
    Andere geplante Änderungen finde ich weitaus interessanter, z.B.:

    - Bisher wurde man mit 18 in die aktive Wehr aufgenommen, dies ist jetzt mit 17 möglich. Trotzdem sagt das Gesetz aber gleich ganz klar, dass Einsätze erst ab 18 gefahren werden dürfen. Dieses "Vorbereitungsjahr" im Kreis der Aktiven dürfte für manche hier der blanke Horror sein ;-) (siehe div. Diskussionen um Jugendliche im Einsatz...)

    - Die "charakterliche Eignung für den Feuerwehrdienst" soll Eintrittsvoraussetzung werden - was immer das auch heißen soll.

    - Verurteilte Brandstifter sollen per Gesetz nicht in eine Feuerwehr eintreten bzw. dieser weiter angehören.

    - Ruhezeiten nach Einsätzen werden per Gesetz in die Einsatzfreistellung mit aufgenommen.

    Nachzulesen hier: http://www.feuerwehr.de/news/2008/12...ung_081203.pdf

    Es war auch mal die Rede davon, dass KBM zukünftig zwingend hauptamtlich sein müssen. Was daraus geworden ist, k.A., ich würde es aber sehr gut finden.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Florian Düren Beitrag anzeigen
    Innenminister Heribert Rech (CDU) sagte am Mittwoch in Stuttgart, es sei gerechter, die Kosten den Verursachern oder deren Versicherung aufzuerlegen als die Allgemeinheit damit zu belasten. Zudem sei vorgesehen, dass Gemeinden Sonderlösch- und -einsatzmittel bei Bränden in Industrie- und Gewerbebetrieben beim Verursacher abrechnen könnten.
    Je nach Umsetzung eine Überlegung wert. Wieviel Mittel/Material haben manche Wehren im Stall bzw. vorrätig wegen 1 oder 2 Betrieben im Ort.

    Zitat Zitat von Florian Düren Beitrag anzeigen
    Landesbranddirektor Hermann Schröder stellte klar, dass bei Notfällen zu Hause und am Arbeitsplatz die Feuerwehr stets kostenfrei helfe. "
    Sorry Akkon aber somit finde ich deine Reaktion etwas voreilig bzw. überspitzt.
    Aber wer weiß was noch kommt?

    Gruß
    Alle............ sagen dass........... Hasch........rauchen Faul......... und Träge .............macht, aber ich.....hab........momentan....................... Ühühühberhaupt keine Lust darüber zu Reeeden...............

  5. #5
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Es war auch mal die Rede davon, dass KBM zukünftig zwingend hauptamtlich sein müssen. Was daraus geworden ist, k.A., ich würde es aber sehr gut finden.
    Hab ich auch gelesen.
    Da die Betonung auf "müssen" liegt
    Der blanke Horror. Wer nen gescheiten Job hat wird Ihn für sowas nicht an den Nagel hängen.
    Heißt unterm Strich dass evtl. diese Anforderung die Auswahl schmälert. Dümmstenfalls zum Nachteil derjenigen die in der Befehlskette weiter unten stehen.
    Finde der Passus "wird auf Wunsch Hauptamtlich" wäre hier angebrachter gewesen.

    Gruß
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  6. #6
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    Zitat Zitat von HF_KLM Beitrag anzeigen
    Der blanke Horror. Wer nen gescheiten Job hat wird Ihn für sowas nicht an den Nagel hängen.
    Heißt unterm Strich dass evtl. diese Anforderung die Auswahl schmälert. Dümmstenfalls zum Nachteil derjenigen die in der Befehlskette weiter unten stehen.
    Finde der Passus "wird auf Wunsch Hauptamtlich" wäre hier angebrachter gewesen.
    Bei zeitlich befristeten Wahlämtern könnte ich den Einwand verstehen, aber die hier gemeinten KBM werden in dem Fall nicht gewählt, sondern bestellt - im Falle des Hauptamtes ohne zeitliche Beschränkung. Also müsste derjenige
    - keine Provinzfürstenwünsche berücksichtigen, um seinen Job nach der nächsten Wahl zu behalten
    - eine vernünftige Ausbildung haben (eine Besetzung mit z.B. hD oder gar gD BF wäre denkbar).

    Soll nicht heißen, dass alle Ehrenamts-KBM Nieten sind, aber der "wahlunabhängige" Hauptamt-KBM hat doch einige Vorteile.
    Irgendwann muss man auch die Frage stellen, inwiefern Feuerwehrdinge alleine im Ehrenamt bewältigt werden können. Sofern KBM wirkliche Fachaufsichten führen sollen, ist diese Grenze dort m.E. nach alleine wg. dem Zeitaufwand heute schon überschritten.

  7. #7
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    Genau darum geht es.
    Er wird vom KBR in Rücksprache mit dem KBI bestellt. Ist jedenfalls bei uns in BY so.
    Sage auch nicht dass alle Nieten sind.

    Es mag aber den ein oder anderen geben der sein Amt nicht unbedingt aufgrund seiner Qualifikation bekommt oder diese, fälschlicherweise, eine untergeordnete Rolle gespielt hat.

    Wenn Du jetzt nen echt geeigneten Mann hast der das Amt (was meiner Meinung nach eigentlich ein Fulltimejob ist) machen würde aber seinen Beruf nicht aufgeben will, weil er Selbstständig oder Geschäftsführer oder Beamter keine Ahnung was ist, fällt er automatisch aus der Wahl raus.
    So übrig bleibt dann wenns Dumm läuft "King Bückdich" und "Ich hab Backdraft mindestens 50 mal gesehen" sprich 2. oder 6. Wahl.
    Sag mir nicht dass Du mit soeinem glücklich werden würdest.
    Es ist eh schon teilweise schwer genug (wenn man will) geeignetes Personal zu finden. Da finde ich ein "Muss" eher behindernd als fördernd.

    Gruß
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  8. #8
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    Zitat Zitat von Florian Düren Beitrag anzeigen
    Stuttgart - Einsätze der Feuerwehr bei Fahrzeugbränden und Verkehrsunfällen sollen im Südwesten künftig komplett von den Verursachern getragen werden. Eine Änderung des Feuerwehrgesetzes hat das CDU/FDP-Landeskabinett beschlossen. Innenminister Heribert Rech (CDU) sagte am Mittwoch in Stuttgart, es sei gerechter, die Kosten den Verursachern oder deren Versicherung aufzuerlegen als die Allgemeinheit damit zu belasten.
    Das ist z. B. in NRW schon lange für Einsätze, die aus dem Betrieb von Kraftfahrzeugen resultieren, so. Bei Kraftfahrzeugen gibt es nunmal die sog. Gefährdungshaftung aus dem StVG, der Halter haftet auch ohne Verschulden für Schäden, die durch sein KFZ verursacht werden, warum sollten dann ausgerechnet Feuerwehreinsätze davon ausgenommen sein, weil sich die Länder in den eigenen Feuerwehrgesetzen davon ausnehmen?
    Wir machen das schon lange so, sowohl bei KFZ-Bränden als auch bei Personenrettungen oder Leichenbergungen. Wenn man dabei über den Zentralruf der Autoversicherer geht, klappt das relativ problemlos und ohne dass man den Hinterbliebenen eine Rechnung schicken muss, was in der Diskussion immer als Horrorszenario herhalten muss (vom Bestatter verlangt keiner, dass er umsonst arbeitet).

  9. #9
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Na herzlichen Dank....

    Nur zwei fiktive private Aussagen dazu:

    "Liebe Teilnehmer des Erste-Hilfe-Kurs, bitte wählen sie NIE den Notruf nur weil ihre Tochter leblos auf dem Küchenboden liegt, sonst müssen sie in Stuttgart wahrscheinlich mehrere Tausend Euro bezahlen. Schnappen sie lieber das Kind und rasen mit 180 durch die Ortschaft um ins 70km entfernte Krankenhaus zu kommen.
    Die Strafe beträgt dann zwar auch 680 Euro, 4 Punkte und 3 Monate Fahrverbot, aber das ist billiger als mindestens 2500,00 Euro für den Rettungseinsatz mit Notarzt"
    Ach, und wer bezahlt den Rettungsdienst? Doch nicht etwa die Krankenversicherungen?

    "Tja Herr Rech... vielleicht wäre ihr Haus und ihre Familie ja noch zu retten gewesen, aber der Papierkorb auf dem Spielpieplatz nebenan, der gebrannt hat, bevor das Feuer auf Ihr Haus übergriff, durfte leider nicht gelöscht werden, da niemand die 10 Liter Wasser bezahlen wollte, die die Feuerwehr gebraucht hätte...."
    Blödsinn^2
    Es geht um den Kostenersatz in besonderen Fällen, nämlich in der Regel dann, wenn der Haftende eine besondere Gefahr herbeiführt. Das ist beim Betrieb von KFZ eben der Fall.
    Geändert von nederrijner (17.09.2009 um 17:23 Uhr)

  10. #10
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    Zitat Zitat von HF_KLM Beitrag anzeigen
    Genau darum geht es.
    Er wird vom KBR in Rücksprache mit dem KBI bestellt. Ist jedenfalls bei uns in BY so.
    Sage auch nicht dass alle Nieten sind.

    Es mag aber den ein oder anderen geben der sein Amt nicht unbedingt aufgrund seiner Qualifikation bekommt oder diese, fälschlicherweise, eine untergeordnete Rolle gespielt hat.

    Wenn Du jetzt nen echt geeigneten Mann hast der das Amt (was meiner Meinung nach eigentlich ein Fulltimejob ist) machen würde aber seinen Beruf nicht aufgeben will, weil er Selbstständig oder Geschäftsführer oder Beamter keine Ahnung was ist, fällt er automatisch aus der Wahl raus.
    So übrig bleibt dann wenns Dumm läuft "King Bückdich" und "Ich hab Backdraft mindestens 50 mal gesehen" sprich 2. oder 6. Wahl.
    Sag mir nicht dass Du mit soeinem glücklich werden würdest.
    Es ist eh schon teilweise schwer genug (wenn man will) geeignetes Personal zu finden. Da finde ich ein "Muss" eher behindernd als fördernd.
    Verständnisproblem: Der hier gemeinte KBM ist niemand, der aus irgendeinem anderen Job über die ehrenamtliche Schiene in eine hauptamtliche Stelle rutscht, sondern jemand, der eine Ausbildung im Brandschutz hat, sich dann auf die vom Landkreis ausgeschriebene Stelle bewirbt und dann eingestellt wird.
    Und genau das wird als "Muss" erst richtig sinnvoll.

  11. #11
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    Man kann es sich auch schwer machen.

    Es zahlt doch immer irgendwie der Verursacher, wenn er bekannt ist! Meist deren Versicherung! Jede Stadt/ Gemeinde rechnet mit den Versicherungen auch VU´s, andere Leistungen ab, das ist doch nix neues! Vielleicht nur nicht bekannt,weil es nicht breit getreten wird! Warum wird denn wohl sonst bei manchen Hilfeleistungen, darauf hingewiesen, das es sich um ein kostenpflichtigen Einsatz handelt, und der Betroffene damit einverstanden ist?

    Und die Einsatz-Protokolle gehen bestimmt nicht nur zur statistischen Erfassung, und für die Versicherung zum Ordnungsamt.

    Warum geht denn der Feuerwehr-Chef nicht einfach mal zu den Firmen hin, redet mit denen, und sucht ne gemeinsame Lösung,wg., Spezial-löschmittel,oder anderen Hilfsmitteln?

    Wir haben hier ne Chemiebude, die als Auflage hat,dass die Feuerwehr 1000l Spezial-Schaummittel vorzuhalten hat. Da ist unser FW-Chef zur Firma hin, hat den gesagt, dass das für die Feuerwehr schwierig, und ein enormer Kostenfaktor ist! Da hat dann die Chemie-bude das Mittel besorgt, 200l bei der Feuerwehr geparkt, und den Rest auf deren Firmen-gelände, in einem Schuppen abseits des Hauptgebäudes eingebunkert.

    Und in einer Nachbargemeinde, hat sich die Firma nen HLF zugelegt, um die Kosten für Fehlalarme der BMA zu sparen, und baut nun ne kleine Werkseigene Feuerwehr auf.

  12. #12
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Bisher wurde man mit 18 in die aktive Wehr aufgenommen, dies ist jetzt mit 17 möglich. Trotzdem sagt das Gesetz aber gleich ganz klar, dass Einsätze erst ab 18 gefahren werden dürfen. Dieses "Vorbereitungsjahr" im Kreis der Aktiven dürfte für manche hier der blanke Horror sein ;-) (siehe div. Diskussionen um Jugendliche im Einsatz...)

    also bei uns war es bis vor wenigen jahren genau anders herum. Ich bin damals noch mit 17 in die aktive wehr gekommen (mit DME + Einsätze), kurz danach wurde es auf 18 geändert.

  13. #13
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    @jumbo:
    Wenn das alles so einfach wäre, warum schreiben es dann alle Länder in ihre Gesetze rein, was kostenpflichtig ist und was nicht? Wenn alles so im netten Miteinanderplaudern geregelt werden kann, erkläre mir das:
    http://www.kostenlose-urteile.de/newsview8436.htm
    oder wahlweise div. andere Auszüge hier raus:
    http://www.kostenlose-urteile.de/new...ring=feuerwehr
    Was machen wir mit dem Mitbürger, der das alles nicht ganz so einfach sieht wie du und dem Kostenbescheid widerspricht?
    Es muss in dem Bereich einfach Regelungen geben.

    Wir haben auch Firmen im Gewerbegebiet, deren Ansiedlung brandschutzmäßige Vorhaltungen (z.B. Schaummittel) mit sich brachten. Hier hat der VB das dann aber von den Firmen gefordert, nicht von der Kommune.
    Irgendwann ist man an dem Punkt, wo man die Feuerwehr auch als Standortfaktor für die Wirtschaft ansehen kann/muss. Es gibt heute schon genügend Firmen, die sich bei einer Standortverlagerung über die Feuerwehr informieren. Das findet i.d.R. nur selten in Kommunikation mit den Wehren selber statt, sondern läuft im Rathaus.

    Zitat Zitat von hansi2k Beitrag anzeigen
    also bei uns war es bis vor wenigen jahren genau anders herum. Ich bin damals noch mit 17 in die aktive wehr gekommen (mit DME + Einsätze), kurz danach wurde es auf 18 geändert.
    Bundesland? Falls BaWü: Dann hat sich eure Wehr nicht ans Gesetz gehalten
    Falls anderswo: ist hier irrelevant.

  14. #14
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Verständnisproblem: Der hier gemeinte KBM ist niemand, der aus irgendeinem anderen Job über die ehrenamtliche Schiene in eine hauptamtliche Stelle rutscht, sondern jemand, der eine Ausbildung im Brandschutz hat, sich dann auf die vom Landkreis ausgeschriebene Stelle bewirbt und dann eingestellt wird.
    Und genau das wird als "Muss" erst richtig sinnvoll.
    Ah, so betrachtet Ok. Bei uns ist nur der KBR Hauptamtlich.
    Jetzt kommts zwar drauf an wer sich bewirbt und nach was letztendlich entschieden wird aber die Stelle auszuschreiben und einen gewissen Feuerwehrtechnischen Ausbildungsstand zu fordern macht Sinn. Passt schon so
    Gruß
    Alle............ sagen dass........... Hasch........rauchen Faul......... und Träge .............macht, aber ich.....hab........momentan....................... Ühühühberhaupt keine Lust darüber zu Reeeden...............

  15. #15
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    [...]
    - Die "charakterliche Eignung für den Feuerwehrdienst" soll Eintrittsvoraussetzung werden - was immer das auch heißen soll.

    - Verurteilte Brandstifter sollen per Gesetz nicht in eine Feuerwehr eintreten bzw. dieser weiter angehören.
    [...]
    Interessante Sache. Das mit der charakterlichen Eignung scheint sich mal wieder als "Gummiparagraph" herauszustellen. Den letzten Punkt in Bezug auf Brandstifter finde ich da schon interessanter. Das bedeutet, dass in Zukunft zunächst ein Auszug aus dem Bundeszentralregister vorliegen muss, bevor ein neues Mitglied aufgenommen werden darf. Dabei lässt sich aus dem Vorstrafenregister ja auch ein Rückschluss auf die charakterliche Eignung ziehen?!? Im Übrigen, wer kontrolliert das denn? Die Kommune?
    Gruß
    Axel

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