Jeder Wettbewerber darf auch während eines laufenden Ausschreibungsverfahrens Werbung für seine Produkte machen. Ansonsten wäre auch die Roadshow nicht zulässig, da die Endgeräteausschreibung des Bundes gerade läuft.
Lediglich für die Institutionen gibt es ein Stillhalteabkommen zu öffentlichen Qualitätsaussagen, da dieses als Wettbewerbsbeeinflussung ausgelegt werden kann.
Was hat die Frage mit meiner Anmerkung zu tun?
Wer sprach hier von unlauterem Wettbewerb? Ich nicht!
Kannst Du dir vorstellen, dass man Technik auch mit einer ppt erklären kann?
Hast Du mein Anliegen überhaupt verstanden?
Und genau das wird, wenn ich deine Aussage wörtlich nehme, nicht geschehen.Zitat von Du schreibst