Ich als Sprechfunkausbilder bei der Feuerwehr sehe das wie folgt:

Wir sind gesetzlich verpflichtet, die Regeln einzuhalten.
Ich kann nicht auf der einen Seite Wasser predigen, aber auf der anderen Wein trinken. Das macht mich unglaubwürdig.

Von daher ist es mir auch egal, wie gut preiswerte, nicht nach TR-BOS zugelassene Geräte sind. Ich darf sie bei der Feuerwehr nicht verwenden und gut ist. Als Privatmann darf ich sie ebenfalls nicht betreiben, da ich in diesem Falle Funksendungen empfangen würde, die in diesem Moment nicht für mich gedacht sind.

Mich fragte mal ein Kamerad nach einer Funkübung, warum ich mir die Mühe mache, erst zur Feuerwehrtechnischen Zentrale zu fahren, um mir dort ein 4-M HFug und eine Magnetantenne abzuholen, bevor ich bei der Fubnkübung die Funkaufsicht mache. Mit einem Scanner könnte ich doch auch mithören und meine Kritik später auf der Abschlussbesprechung anbringen.

Ganz klare Antwort: Ein Scanner ist erstens nicht erlaubt und zweitens kann ich mit einem Scanner nicht senden, falls ich es für notwendig halte (Meine Devise bei der Funkkontrolle: Nur eingreifen, wenn es extrem wird, ansonsten kurz vorher allen viekl Spaß wünschen...).

Werde ich in Uniform im privaten PKW mit einem Scanner von der Polizei kontrolliert, gerate ich in Erklärungsnot, werde ich mit einem zugelassenen Gerät kontrolliert, ist alles OK (schon passiert, dass ich angehalten/kontrolliert wurde).
Kurze Nachfrage der Polizei bei der Leitstelle (Disponenten der FF und POL sitzen da nebeneinander), und gut ist.