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Thema: Helmkennzeichnung

  1. #1
    firebenny Gast

    Helmkennzeichnung

    Hallo!
    mal ne frage und zwar,wer hat,-wie kennzeichnet ihr GF oder ZF an den helmen??(am besten am cgf gallet):-)

  2. #2
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    In Hamburg haben Gruppenführer (FF) an jeder seite einen kleinen Roten Streifen (ca. 5x0,5 cm)
    Wehrführer haben einen Streifen der komplett um den Helm geht.

    Gruß Andi

  3. #3
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    google hilft auch ein wenig.
    http://www.keil-2000.de/v_fwrd/helm_hes.htm

    nur das mit atemschutz haben wir anders geregelt mit einem Roten Punkt vorne
    Signatur geändert nach Aufforderung.

    بس سبتر الكس

  4. #4
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    Na wie man die Helme halt so kennzeichnet, ein ca. 5 cm langer roter Balken Gruppenführer, 2 Balken übereinander Zugführer und umlaufend Verbandsführer.
    Geräteträger haben zur Kennzeichnung ein weißes A auf der schwarzen Helmfront
    Wie das bei uns aussieht siehst du im Anhang
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  5. #5
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    Hansestadt Lübeck (schleswig-Holstein):
    Führungskennzeichnung ähnlich wie bei "FirefighterDahn"
    Gruppenführer 1 roter Strich
    Wehrführer 2 rote Striche
    Bereitschaftsführer (Chef von ca 8 FF) 1 roter Ring herum
    Stadtwehrführer 2 rote ringe
    Geräteträger, Sani, RettAss etc. keine besondere Kennzeichnung
    Nummer der FF vorn auf dem Helm

  6. #6
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    Geräteträger, Sani, RettAss etc. keine besondere Kennzeichnung
    AGT nicht mal nen A?
    Naja gut, wenn da ne Nummer draufsteht passts natürlich nicht!
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Max K. Beitrag anzeigen
    AGT nicht mal nen A?
    Naja gut, wenn da ne Nummer draufsteht passts natürlich nicht!
    Gibts bei uns auch nicht.

  8. #8
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    Für Hessen ist das im Dienstgraderlass geregelt:

    http://lfv.feuerwehr-hessen.de/downl...graderlass.pdf

    ein Streifen*oberhalb des Re-flexstreifens auf beiden Helmseiten

    * Ausführung der Kennzeichnung mit reflektierender Klebefolie:
    Streifen, Länge 70 mm, Breite 10 mm, RAL 3019


    Für Atemschutz wird in Hessen ein roter Punkt "vergeben"

    Gruß Maddin
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  9. #9
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    Hallo Benny,

    hier wäre es interessant zu wissen, für welches Bundesland Du fragen möchtest.

    In NRW gab es den Runderlass des Innenministers vom 27.04.1978 (VIII B4 - 4.421 - 16)
    "Helmkennzeichnung für Führungskräfte", der aber m. W. nach inzwischen ausgelaufen ist.

    Bei den mir bekannten Feuerwehren in NRW wird aufgrund der erlangten Ausbildung des
    Trägers (in NRW sind ja Qualifikation -Dienstgrad- und Funktion -z.B. GF, Löschzugführer
    getrennt) aber gemäß diesem Erlass noch die Helmkennzeichnung ausgeführt, die sich wie
    folgt darstellt:

    erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als

    Gruppenführer: je 1 Streifen (70mm lang, 10 mm hoch), Reflexrot RAL 3019 oder reflekt.
    Klebefolie rechts und links am Helm

    Zugführer: je 2 Streifen wie zuvor beschrieben

    Verbandsführer / Wehrleiter/ Beamter gehobener Dienst: 1 Ring rundumlaufend um den Helm

    Kreisbrandmeister / Beamter höherer Dienst: 2 Ringe rundumlaufend um den Helm




    In NRW von der Helmkennzeichnung unabhängig werden die Funktionen für Fahrzeugführer /
    Gruppenführer / Zugfüher / Abschnittsleiter / Einstzleiter usw. (leider mit NRW-weit nicht
    einheitlichen) farbigen Funktionswesten gekennzeichnet.

    Also sieht man am Helm in NRW, was der Träger für eine Ausbildung hat und an der
    Weste, die er eventuell gerade im Einsatz trägt, in welcher Funktion er nun gerade
    tätig ist.

    Viele Grüße
    Michael


    PS. Bei meinen Helm sieht das dann so aus (die Zahlen am Helm zeigen bei uns
    die Stadt/Gemeinde un die Einheit an - das haben wir kreisweit festgelegt. So
    sieht man immer, wer woher kommt. Ebenso gibt es noch eine Helmkennzeich-
    nung in Form eines "A" für momentan taugliche Atemschutzgeräteträger):
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    Eigentlich ist doch schon alles gesagt – nur nicht von jedem!

    1-1-2 DAAR RED JE LEVENS MEE !

  10. #10
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    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
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  11. #11
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    Na,

    das ist ein privater Brandschutz-Verein, der etwas empfiehlt.

    Das haben die sich so ausgedacht, mag ja auch schön sein...

    Nur ist das in keinster Weise für irgendjemanden irgendwo in
    D bindend. Es entbehrt einer rechtlichen Grundlage und ist
    lediglich eine Empfehlung.

    Feuerschutz ist Ländersache und hier müssen die Innenminister
    der Bundesländer die Vorgaben machen - nicht ein privater Brand-
    schutz-Verein.
    Sonst haben wir dann nachher das Durcheinander in der Helmkenn-
    zeichnung, welches ja bereits in jedem Bundesland etwas anders
    ist, schon in den Kreisen und Gemeinden wenn jeder macht was er
    will.
    (Ich meine nicht die AGT- oder Löschzug-Kennzeichnung, die ist ja
    unerheblich. Ich meine die Kenntlichmachung von Qualifikationen.)

    Gruß
    Michael
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  12. #12
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    Stimmt. Die Frage war aber "wie kennzeichnet ihr GF oder ZF an den helmen??" und nicht "wie ist die rechtliche Grundlage zur Helmkennzeichnung"? (Wo ist das überhaupt "gesetzlich" geregelt?)

    Zudem sind in dem .pdf einige Beispiele aufgeführt, wie man auch "exotische" Helmformen kennzeichnen kann.
    hallo :E

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  13. #13
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    Hallo Max,

    die Helmkennzeichnung kann aber nur aufgrund der gesetzlichen Regelungen
    erfolgen - zumindest entspicht das meinem Ausbildungsstand als Verbands-
    führer (Brandoberinspektor).

    Ich lerne aber gerne dazu. Woher nimmst Du Dein Wissen ?

    Viele Grüße
    Michael
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  14. #14
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    Was für ein Wissen?

    Ich habe nicht gesagt, dass eine Kennzeichnung nach dem genannten Dokument bei uns erfolgt oder erfolgen sollte. Ich wollte lediglich auf die Kennzeichnungsmöglichkeiten (Anbringung der Symbole, nicht Art der Symbole) auf "exotischen" Helmen hinweisen, weil das Teil der Frage des Threadstellers war. (Ging aus meiner Antwort wohl nicht so gut hervor..)
    hallo :E

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  15. #15
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    Zitat Zitat von Brandinspektor Beitrag anzeigen
    die Helmkennzeichnung kann aber nur aufgrund der gesetzlichen Regelungen erfolgen
    Wenn's denn eine gibt.

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