Die Testsendung ist unverschüsselt. Es wird nur die Steuernachricht für den nächsten DAU übertragen.

Zu den Meldern noch ein Satz:
Die Ausschreibung war so angesetzt, dass sie bestimmte Eigenschaften haben müssen (nämlich die von einen 910V und 925V) und wer die dann liefert ist dem Ausschreiber egal gewesen.
Und wenn ich die Ausschreibung so klar definiere, dass nur ein Meldertyp in Frage kommt, so ist dass völlig Legal.

In der Ausschreibung ging es nur darum, wer die Melder mit den ausgeschriebenen Funktionen liefert.