Ergebnis 1 bis 15 von 15

Thema: Sammlung von Urteilen rund um FW und HiOrg's

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    03.07.2006
    Beiträge
    2.942
    Aktuelles Urteil, wonach auch ein Mähdrescher als Kraftfahrzeug im Sinne des LBKG RLP gilt und es unerheblich ist, in welchem Bereich des Mähdreschers der Brand ausbricht: http://www.kostenlose-urteile.de/Bra...n.news9044.htm

  2. #2
    Registriert seit
    26.04.2006
    Beiträge
    700
    Feuerwehr in Saudi-Arabien darf jetzt auch in Mädchenschulen löschen:
    http://www.n24.de/news/newsitem_6065481.html

    Habs mal hier reingepackt.

  3. #3
    Registriert seit
    03.07.2006
    Beiträge
    2.942
    Noch nicht rechtskräftig, aber höchstinteressant:

    http://www.kostenlose-urteile.de/VG-....news10844.htm

  4. #4
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Da hat sich das Verwaltungsgericht aber ganz schön weit aus dem Fenster gelegt, F0-Bauten sind seit Ewigkeiten etabliert und akzeptiert.

  5. #5
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.651
    ...endlich mal ein Gericht, der dem Versicherungsbetrug wenigstens ein bisschen was entgegensetzen will.
    Natürlich ist es für den Betreiber des Marktes attraktiver/einfacher den Rest zusammenschieben zu lassen und (an einem aktraktiveren Standort) was schönes neues zu bauen, natürlich auf Kosten der Versicherung, als 20 Kisten Tomaten zu prüfen, ob sie noch verkauft werden können und den Markt mal sauber zu machen. Und das ganze dann nur weil "diese blöde Kühltruhe wegen der Staubablagerungen unten drunter einen Kurzschluss hatte".
    Ich möchte hier natürlich NICHT behaupten jeder Brand in einem Lebensmitteldiskounter sei beabsichtigt!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  6. #6
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    ...endlich mal ein Gericht, der dem Versicherungsbetrug wenigstens ein bisschen was entgegensetzen will.
    Natürlich ist es für den Betreiber des Marktes attraktiver/einfacher den Rest zusammenschieben zu lassen und (an einem aktraktiveren Standort) was schönes neues zu bauen, natürlich auf Kosten der Versicherung
    Das ist doch hanebüchen. Wie viele entsprechende Fälle mit Standortwechsel gibt es (und liegen die Fallzahlen signifikant über dem, was man erwarten würde?).

    Die F0-Bauweise ist vom Gesetzgeber genau so gewollt, um bestimmte Bauvorhaben zu privilegieren und die kostengünstige Bauweise von bestimmten, einfachen Gebäude zu ermöglichen.

    Das gilt genau so auch für Stahlbauhallen einer bestimmten Größe nach Industriebaurichtlinie, für den Dachstuhl eines Wohnhauses oder für die Treppe (!) in einem Gebäude geringer Höhe mit nicht mehr als zwei Wohnungen. Ich möchte das Geschrei nicht hören, wenn Häuslebauer Max Mustermann da demnächst eine F30- oder F60-Konstruktion hinsetzen (und bezahlen!) muss. Der Totalverlust des Gebäudes bzw. der Nutzungseinheit ist nicht nur bei den bösen Nagelplattenbinder-Konstruktionen akzeptiert.

  7. #7
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.651
    Ich habe mir das Original-Urteil mal im Wortlaut angelesen. Da geht es um viiiel mehr, als die subjektive Zusammenfassung, die oben verlinkt ist....

    Der Betreiber der Lebensmitteldiskounterkette hat NACH Fertigstellung MIT den in der Baugenehmigung erteilten Brandschutzauflagen Klage erhoben, damit bei weiteren Bauvorhaben mit dem "Standard-Universalbauplan" nicht eine andere Behörde in NRW auf die Idee kommen könnte ebenfalls Brandschutzauflagen zu erlassen, bzw. diese Auflagen jetzt schon für die Zukunft für ungültig zu erklären.

    Das VG Münster war also garnicht in der Lage die Klage gegen den Kreis Lippe zuzulassen, da:

    1. die Baugenehmigung mit den Auflagen mit der das Bauvorhaben genehmigt wurde bereits vollzogen ist (der Markt wurde vor Klageerhebung bereits eröffnet)
    2. in dem Gebäude die Auflagen vollumfänglich erfüllt sind (sonst wäre nämlich keine Bauendabnahme und Freigabe zur Eröffnung durch die Genehmigungsbehörde erfolgt)
    3. der Kettenbetreiber das Gericht dazu bringen wollte, Brandschutzvorschriften des Landes NRW in der BauO NRW bei weiteren Bauanträgen in der Zukunft ohne Prüfung der Erfordernisse auszuhebeln.
    4. Die auf der BauO NRW basierenden Auflagen gelten mindestens für alle Sonderbauten über 700m². Der Markt hat eine Größe von 796,75 m², das benachbarte/im Neubau integrierte Stehcafé ist 34,93 m² groß, somit ergibt sich eine Gesamtgröße von mind. 831,68 m² (was an weiteren Räumen, wie z.B. Vorraum, Verbindungswege zwischen Markt und Cafe besteht ist im Urteil nicht erkennbar), was wohl unstrittig über 700 m² liegt. Somit konnten die Auflagen nicht (schon garnicht nach Fertigstellung und Eröffnung des Gebäudes mit Einbau aller Auflagebauten) im Nachhinein und nur zum Zwecke des "vorbeugenden Schutz" vor Auflagen zur Erfüllung der geltenden Bauordnungen und Brandschutzvorschriften erfolgen
    5. (Zitat:) ...stürzt die gesamte Dachkonstruktion vorzeitig und schlagartig ein, sobald nur ein einziger Nagelplattenbinder versagt (sog. kinematische Kette).

      Die Gefahr der kinematischen Kette ist nach der im Erlass des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen "Dachkonstruktionen aus Nagelplattenbindern ohne Brandschutzanforderungen nach der Landesbauordnung NRW" vom 28.08.2008 genannten DIN 1055-100:2001-03 "Grundlagen der Tragwerksplanung, Sicherheitskonzept und Bemessungsregeln" durch einen entsprechenden Nachweis der Tragwerksicherheit auszuschließen. (Zitatende)

    Das Ganze musste also schon VOR Klageerhebung ins Leere laufen. Wer einen Verwaltungsakt anfechten will muss VOR Fertigstellung und Endfreigabe durch die Genehmigungsbehörde den Verwaltungsakt anfechten und ggf. klagen. Ausserdem ist es mit normalen Menschenverstand logisch, das Verwaltungsakte, die fast wörtlich das Gesetz wiedergeben nicht sehr erfolgreich angefochten werden können.

    wer mal selber lesen möchte das komplette Urteil: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/v...l20101216.html
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  8. #8
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.651
    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    ...
    Die F0-Bauweise ist vom Gesetzgeber genau so gewollt, um bestimmte Bauvorhaben zu privilegieren und die kostengünstige Bauweise von bestimmten, einfachen Gebäude zu ermöglichen....
    Stimmt!

    Allerdings ist der originäre Zweck dieser vom Gesetzgeber ermöglichten F0-Bauweise die Errichtung von leichten Lagerhallen und nicht der Errichtung von ständig mit Menschen oder Tieren "bevölkerten" Räumen.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •